ich habe letztens mal in der Prüfungsordnung (2012) für die IPO 1 geblättert und dabei ganz erstaunt festgestellt, dass bei der Fährte der Gegenstand nicht nur durch Verweisen (liegend, sitzend oder stehend) angezeigt werden kann, sondern dass auch gestattet ist, dass der Hund den Gegenstand aufnimmt und damit stehenbleibt, sich setzt oder zum HF kommt (Hinlegen oder Weitergehen mit dem Gegenstand im Maul ist nicht erlaubt). Das kannte ich vorher gar nicht, ich habe bisher immer nur vom Verweisen durch "Platz" gehört. auf unserem HuPla machen das auch alle so, von der neuen (?) Variante wusste niemand , geschweige denn, hat sie angewendet.
Macht jemand von euch die Variante mit dem Aufnehmen? mich würde mal interessieren, was leichter einzuüben ist, ich glaube nämlich, dass Struppi sich wesentlich leichter damit täte, den Gegenstand aufzuheben und zu mir zu bringen, als sich davor hinzulegen (er liegt halt nicht gern im Schlamm
