inzwischen wurde hier einiges an Informationen und Meinungen ausgetauscht. Nun müsste man sich noch ernsthafte Gedanken darüber machen, welche Möglichkeiten überhaupt bestehen um hinsichtlich der Angelegenheit ED etwas auf den Weg zu bringen?
Welches Ziel soll überhaupt erreicht werden? Welcher Weg führt zu diesem Ziel?
Peter Schrieb: Ein Heranziehen von Ergebnissen von Hunden älteren Alters kann nicht erfolgen, wenn diese rein zu Erhebung von Daten dienen und keinerlei zuchtrelevante Maßnahmen zur Folge haben. Eine einmal erteilte ZZL kann nicht mit Bedingungen belastet werden, die keiner zuchthygienischen Maßnahmen dienen, das sieht die Zuchtordnung nicht vor.
Die bereits in der Zucht befindlichen Hunde können nur aufgrund zuchtrelevanter Maßnahmen vor einem erneuten Zuchteinsatz ins ED-Röntgen mit einbezogen werden. (siehe genaueres Peters Posting)Jutta schrieb: Dann müssen wir nur einmal sehen, was mit den bereits in der Zucht stehenden Hunden wird. Röntgen ja oder nein.
Haben wir bereits ein ED Problem? Müssen also vom Verein zuchtrelevante Maßnahmen eingeleitet werden?
Laut VDH Zucht-Ordnung mit DFB müssen Rassehunde-Zuchtvereine, in deren Zuchtbestand Ellenbogendysplasie (ED) vorkommt, die zuchthygienische Maßnahmen erfordert, verbindliche Untersuchungs- und Bekämpfungsverfahren erstellen.
Welche offizielle Ansicht vertritt der Verein? Inwiefern oder inwieweit könnte die Meinungsbildung des Vereins momentan in dieser Angelegenheit überhaupt von den Mitgliedern beeinflußt werden?
Wollen wir uns zunächst einmal mit dem Minimalprinzip zufrieden geben, um überhaupt erst einmal die Angelegenheit ED auf den Weg zu bringen…………..???????
Welche Anträge könnten ggf. auf der ZV gestellt und beschlossen werden, die auch in rechtlicher Hinsicht Aussicht auf Erfolg haben?
LG Rosi