Tierarzt oder Abkassierer?
Verfasst: Fr 8. Aug 2014, 12:55
Hallo AT-Freunde,
gestern aus dem Wirtschaftsteil unserer Tageszeitung:
"Gericht: Ferrari kein Dienstwagen!
Ein Ferrari-Spider mit 400 PS ist zwar repräsentativ, aber kein Dienstwagen. Für einen Tierarzt mit Kleintierpraxis ist solch ein Sportwagenkein angemessenes und deshalb von der Steuer absetzbares Betriebsfahrzeug, wie der Bundesfinanzhof in einem am Mittwoch in München veröffentlichtenUrteil entschied.
Zur Begründung führte das Gericht aus,dass sich ein "ordentlicher und gewissenhafter Unternehmer" solch einen Repräsentationsaufwand unter Abwägung der Kosten und Vorteile nicht leisten würde. (Az. VIII R 20/12). Damit scheiterte die Klage eines Tierarztes, der bei einem Jahresumsatz von rund 800 000 Euro die Kosten für den geleasten Sportwagen als Betriebsausgaben bei der Einkommensteuer abziehen wollte.
Nach Auffassung der Richter ist die Forderung des Tierarztes auch deshalb unzulässig, weil er den Ferrari in drei Jahren nur an 20 Tagen betrieblich genutzt."
Da scheint dem armen Tierarzt aber wirklich eine große Ungerechtigkeit widerfahren zu sein, wo es doch dazu gehört entsprechend mit einem Ferrari als TA zu repräsentieren wenn ich die Schickeria mit ihren Mode-und Luxushündchen abkassieren will und das Gericht gar nicht berücksichtigt hat wie oft so ein Ferrari doch auch im Notfalleinsatz nützen kann um Tiere zu retten. ( könnte aber auch sein das vielleicht einige der Richter Tierhalter mit speziellen Erfahrungen als Patientenbesitzer sind)-
Viele Grüße von lutz mit Greta
gestern aus dem Wirtschaftsteil unserer Tageszeitung:
"Gericht: Ferrari kein Dienstwagen!
Ein Ferrari-Spider mit 400 PS ist zwar repräsentativ, aber kein Dienstwagen. Für einen Tierarzt mit Kleintierpraxis ist solch ein Sportwagenkein angemessenes und deshalb von der Steuer absetzbares Betriebsfahrzeug, wie der Bundesfinanzhof in einem am Mittwoch in München veröffentlichtenUrteil entschied.
Zur Begründung führte das Gericht aus,dass sich ein "ordentlicher und gewissenhafter Unternehmer" solch einen Repräsentationsaufwand unter Abwägung der Kosten und Vorteile nicht leisten würde. (Az. VIII R 20/12). Damit scheiterte die Klage eines Tierarztes, der bei einem Jahresumsatz von rund 800 000 Euro die Kosten für den geleasten Sportwagen als Betriebsausgaben bei der Einkommensteuer abziehen wollte.
Nach Auffassung der Richter ist die Forderung des Tierarztes auch deshalb unzulässig, weil er den Ferrari in drei Jahren nur an 20 Tagen betrieblich genutzt."
Da scheint dem armen Tierarzt aber wirklich eine große Ungerechtigkeit widerfahren zu sein, wo es doch dazu gehört entsprechend mit einem Ferrari als TA zu repräsentieren wenn ich die Schickeria mit ihren Mode-und Luxushündchen abkassieren will und das Gericht gar nicht berücksichtigt hat wie oft so ein Ferrari doch auch im Notfalleinsatz nützen kann um Tiere zu retten. ( könnte aber auch sein das vielleicht einige der Richter Tierhalter mit speziellen Erfahrungen als Patientenbesitzer sind)-
Viele Grüße von lutz mit Greta