Polizeiliches Führungszeugnis und der AT
Verfasst: Mi 3. Okt 2012, 22:36
Hallo und guten Abend alle Zusammen,
ich wollte mal etwas berichten:
Als ich die Stine Ende Febr. 2012 zu mir holte, meldete ich sie kurz darauf zur Hundesteuer im Gemeindeamt an. Sofort wurde ich aufgeklärt, Hund über 40 cm Schulterhöhe bräuchte der Hundeführer in Brandenburg nun ein polizeiliches Führungszeugnis. Das war mir auch bekannt, aber für meinen alten AT brauchte ich es noch nicht.
Na gut, ich also das Führungszeugnis beantragt, 13,-- Euro berappt und schlich von dannen. Jetzt, nach ca. 1/2 Jahr, denke ich---was ist eigentlich aus dem Führungszeugnis geworden? Keine Antwort, kein Ergebnis ????? Außerdem dachte ich, hätte gerne eine Kopie von dem aktuellen Führungszeugnis für mein verantwortungsvolles Ehrenamt, da wird es immer wieder verlangt: eben einwandfreier Leumund, keine Gesetzesverstöße usw.
Vor ca. 2 Wochen ich zum Gemeindeamt, trage dort mein Anliegen vor---große Augen--und die Dame verschwandt hinter der Tür des Ordnungsamtes. Ich warte, warte...Freitag mittag... Polizei schwänzelt auch da rum..komische Atmosphäre.
Nach ewiger Zeit kommt die Dame wieder und erläutert mir, sie dürfe keine Kopie machen , wäre nur für das Ordnungsamt bestimmt und nur für
das Führen eines Hundes.
Okay---ich frage, darf ich mal Einsicht nehmen ???
Ich glaube, ich traue meinen Augen nicht! Das Ergebnis logisch in Ordnung, aber
die Antragstellung lautete: Führen eines gefährlichen Hundes ich sage angesäuert : " Wußte gar nicht, dass ich einen gefährlichen Hund führe?"
Ja....mhm...mhm...hat nichts zu sagen die Antragstellung?
Wie jetzt? Hat nichts zu sagen???? Ja, es sei bei allen so?
An dem Tag verließ ich das Amt, grübelte und hakte in der folgenden Woche nach. Weil, ich sehe es nicht ein, dass soetwas in den Akten steht, gibt es vielleicht einen Versicherungsfall ( was man nie hoffen will) oder Beißerei o.a.
Ich bekam dann die mündliche Auskunft, der Computer hätte keine andere Möglichkeit der Anfrage, es gäbe kein "Klick" für Hunde über 40 cm in dem Vordruck, sondern nur "Klick " für gefährliche Hunde?
Dazu muß ich noch sagen, mein Steuersatz wurde für einen ganz normalen Hund angesetzt und auch nicht hochgesetzt auf gefährlichen Hund.
Also, ich will keine Pferde scheu machen.
Aber irgendwie bin ich schon verwundert, erstaunt, verblüfft was so hinter den Kulissen läuft ---hat jemand ähnliche Erfahrungen oder sich nie drum gekümmert um das Ergebnis des polizeilichen Führungszeugnisses. Also, gerade hier in Brandenburg ist das mit den über 40 cm Schulterhöhe--woanders weiß ich es nicht.
Liebe Grüße Leonie mit Stine
ich wollte mal etwas berichten:
Als ich die Stine Ende Febr. 2012 zu mir holte, meldete ich sie kurz darauf zur Hundesteuer im Gemeindeamt an. Sofort wurde ich aufgeklärt, Hund über 40 cm Schulterhöhe bräuchte der Hundeführer in Brandenburg nun ein polizeiliches Führungszeugnis. Das war mir auch bekannt, aber für meinen alten AT brauchte ich es noch nicht.
Na gut, ich also das Führungszeugnis beantragt, 13,-- Euro berappt und schlich von dannen. Jetzt, nach ca. 1/2 Jahr, denke ich---was ist eigentlich aus dem Führungszeugnis geworden? Keine Antwort, kein Ergebnis ????? Außerdem dachte ich, hätte gerne eine Kopie von dem aktuellen Führungszeugnis für mein verantwortungsvolles Ehrenamt, da wird es immer wieder verlangt: eben einwandfreier Leumund, keine Gesetzesverstöße usw.
Vor ca. 2 Wochen ich zum Gemeindeamt, trage dort mein Anliegen vor---große Augen--und die Dame verschwandt hinter der Tür des Ordnungsamtes. Ich warte, warte...Freitag mittag... Polizei schwänzelt auch da rum..komische Atmosphäre.
Nach ewiger Zeit kommt die Dame wieder und erläutert mir, sie dürfe keine Kopie machen , wäre nur für das Ordnungsamt bestimmt und nur für
das Führen eines Hundes.
Okay---ich frage, darf ich mal Einsicht nehmen ???
![Huh :dog_huh](./images/smilies/huh.gif)
die Antragstellung lautete: Führen eines gefährlichen Hundes ich sage angesäuert : " Wußte gar nicht, dass ich einen gefährlichen Hund führe?"
Ja....mhm...mhm...hat nichts zu sagen die Antragstellung?
![Verrückt :dog_mad](./images/smilies/mad.gif)
![Unsicher :dog_unsure](./images/smilies/unsure.gif)
An dem Tag verließ ich das Amt, grübelte und hakte in der folgenden Woche nach. Weil, ich sehe es nicht ein, dass soetwas in den Akten steht, gibt es vielleicht einen Versicherungsfall ( was man nie hoffen will) oder Beißerei o.a.
Ich bekam dann die mündliche Auskunft, der Computer hätte keine andere Möglichkeit der Anfrage, es gäbe kein "Klick" für Hunde über 40 cm in dem Vordruck, sondern nur "Klick " für gefährliche Hunde?
Dazu muß ich noch sagen, mein Steuersatz wurde für einen ganz normalen Hund angesetzt und auch nicht hochgesetzt auf gefährlichen Hund.
Also, ich will keine Pferde scheu machen.
Aber irgendwie bin ich schon verwundert, erstaunt, verblüfft was so hinter den Kulissen läuft ---hat jemand ähnliche Erfahrungen oder sich nie drum gekümmert um das Ergebnis des polizeilichen Führungszeugnisses. Also, gerade hier in Brandenburg ist das mit den über 40 cm Schulterhöhe--woanders weiß ich es nicht.
Liebe Grüße Leonie mit Stine