lutz hat geschrieben:
P.S. @ Romana: Die Antwort Deines Versicherungsonkels kann so nicht richtig sein. Die Versicherung muss in jedem Fall zahlen, wenn zum Beispiel in einem Bereich mit Leinenpflicht Dein Hund unangeleint in den Verkehr läuft, hierdurch ein Sachschaden von ein paar Tausendern und ein Personenschaden von 1 Million entsteht, hat die Versicherung hierfür voll einzutreten und kann sich nicht vor der Übernahme des Schadens drücken weil du verbotenerweise Deinen Hund nicht angeleint hattest. Wenn Du nicht absichtlich den Schaden verursacht hast muß die Versicherung zahlen, "auch wenn Du etwas Verbotenes gemacht hast", verlierst Du so keinen Versicherungsschutz. Dagegen bist Du versichert und kannst auch nicht regresspflichtig gemacht werden.
gern würde ich Deinen Text, anonym natürlich, meinem "Versicherungsonkel" weiteleiten, Dein Einverständnis vorausgesetzt! Das würde mich doch seeeehr interessieren! Man weiß ja nie und wie schnell kann man in so eine Situation ungewollt kommen...Dafür müsste es doch eine einheitliche Regelung geben!
Mich macht nur stutzig, das Uschi eine ähnlich Auskunft von Ihrem "Versicherungsonkel" bekommen hat!
@Uschi,
vielleicht kannst Du auch noch einmal genauer bei Deiner Versicherung nachhaken?...
Liebe Grüße
Romana & Sandy