Haftpflichtversicherung

allgemeine Themen rund um die Hundehaltung, Recht und Versicherungen
Brigitte

Haftpflichtversicherung

Beitrag von Brigitte » Sa 7. Jan 2012, 14:56

Hallo,

Kirsten hat das Thema, daß sie eröffnet hat gesperrt, weil wir zu sehr von diesem Thema abgekomen sind. Das verstehe ich. ich denke mal, ich bin hier mit meiner Frage richtig. Da ich selber nicht drauf komme, bitte ich Euch um Hilfe. Bine hatte geschrieben, daß grobe Fahrlässigkeit versichert ist und andere haben gesagt nicht. Im Internet findet man auch gegensätzliche Aussagen.

Würde mich über eine eindeutige Aussage freuen. Wenn jetzt keiner antwortet, dann weiß es wohl keiner genau und das ist auch in Ordnung. Lieber so, als igendwelche Vermutungen äußern.

Liebe Grüße
:yrose
Brigitte

Juhuh, kann jetzt auch meinen Liebling als Bild einstellen. :dog_biggrin Meiner ist aus dem Heim. Leider habe ich keinen Airedale, kann ich mir nicht leisten, aber vielleicht wird ja mein nächste Hund ein Airedale.

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Re: Haftpflichtversicherung

Beitrag von Kommissar » Sa 7. Jan 2012, 17:43

Hallo zusammen,

jetzt habe ich die Diskussion an der vorherigen Stelle verfolgt und fühle mich "gerufen" meinen Senf dazuzugeben:

Hunde handeln nach Instinkt und NICHT nach Denkstrukturen - auch wenn wir Menschen das manchmal glauben, weil wir ihnen was antrainiert haben. Aus diesem Grund sollten wir unseren Verstand einsetzen und dafür sorgen, dass möglichst die Haftpflichtversicherung für unsere instinkthandelnden Wauzis nicht in Anspruch genommen werden muss.

Wenn trotz aller Vorsicht etwas passiert und die Versicherung zahlen soll, wird sie wahrscheinlich genau prüfen, ob sie zahlungspflichtig ist, entsprechend den Versicherungsbedingungen.

Und genau da kommt die Beurteilung "was ist noch fahrlässig, schon grobfahrlässig oder evtl. Vorsatz" ins Spiel. Was da in den Klauseln der Verträge steht wird im Zweifel die Versicherung immer zu ihren Gunsten auslegen.

Interessant ist für mich, ob eine unabhängige Instanz - sprich ein Gericht (mindestens Oberlandesgericht) - schon mal darüber geurteilt hat, ob das Verhalten "Hund läuft ohne Leine an der Straße" nun Vorsatz, grobe oder "einfache" Fahrlässigkeit ist. Und ob die Versicherung letzlich zahlen muss oder nicht.

Ein Fall aus eigener Erfahrung: Im Jahre 2004 wurde mein damaliger Hund (ein kleiner Cairn) von einem 40 KG Setter schlimm gebissen. Die Tierarztkosten für 2 OP's mit Nachsorge und Nebenkosten waren ca. 2.600 €. Der Setter saß ohne Leine an einem Tisch im Freien und stürzte sich ohne Umweg direkt auf meinen Hund. Der Setter war bereits als Beißer bekannt, war nicht der erste Fall, wohl aber der Schlimmste. War es jetzt fahrlässig, grob fahrlässig oder gar Vorsatz ihn unangeleint dort anlässlich des kleinen Straßenfestes am Tisch zu haben? ICH brauchte mir diese Frage nicht zu stellen; die Versicherung hat ohne zu zögern Alles bezahlt, was ich belegt habe.

Das ist auch erst mal Pflicht einer Versicherung, dass der Geschädigte entschädigt wird. Versicherungen haben dann ggfls. Regressansprüche an ihren Versicherungsnehmer, wenn ihm schuldhaftes Verhalten, das zum ganz- oder teilweisen Ausschluss der Leistung führt, nachgewiesen wird.

Das ist z. B. vor einigen Jahren für die KFZ-Vollkaskoentschädigung des eigenen Schadens bei Trunkenheitsfahrten eingeführt worden. Mittlerweile ist das - soweit ich weiß - auch auf den Fremdschaden ausgedehnt worden, wohl aber in der Höhe (ich glaube) auf 5.000 € begrenzt.

Interessant also ist, was sagen die Gerichte? Hat da jemand Erfahrung oder was gelesen, gehört, gesehen?
CU - Joachim, + Kommissar Derrik
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Re: Haftpflichtversicherung

Beitrag von Eddis » Sa 7. Jan 2012, 21:08

Hallo Brigitte,
warum soll denn in der Haftpflichtversicherung grobe Fahrlässigkeit mit versichert werden? Die Haftpflichtversicherung zahlt für Schäden,
die du anderen Leuten zugefügt hast. Voraussetzung ist u.a. ein Verschulden. Wenn du zugibst, daß du nicht aufgepasst hast,
also Schuld hast, dann wird auch gezahlt. Bei keiner Gesellschaft ist grobe Fahrlässigkeit in der THV mit versichert.

Etwas völlig anderes ist die Kaskoversicherung eines Autos. Dort sollte sehr wohl grobe Fahrlässigkeit mit versichert sein.
Denn man bleibt sonst selbst auf dem Schaden sitzen.

Das BGB unterscheidet zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit. Vorsätzlich handelt, wer bewußt einen Schaden herbeiführt.
Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer acht läßt. Dann wird noch unterteilt in leicht fahrlässig,
grob fahrlässig, bedingt vorsätzlich und absolut vorsätzlich. In Deutschland ist alles geregelt, es sei denn.... ;)
Das erklärt sich am besten an einem Beispiel, ich bleibe mal bei dem Setter.
Stell dir vor du bist Halter des Setters und füllst die Schadenanzeige aus.

Leicht fahrlässig: Mir ist die Leine aus der Hand gerutscht, weil ich nicht aufgepasst habe.
Grob fahrlässig: Ich habe meinen Hund abgelegt und dachte das geht schon gut.
Bedingt vorsätzlich: Na wenn schon, mein Hund ist größer, dem wird schon nichts passieren, ohne Leine.
Vorsätzlich: Der kleine Köter hat uns doch letztens schon geärgert, nun lauf los und fass ihn.

Nun kommt es darauf an wie die Schadenanzeige ausgefüllt wird. Eigentlich muß man sich nicht streiten, denn wozu hat
man die Versicherung denn abgeschlossen? Genau für den ersten Fall und es wird nicht hochgestuft. Höchstens irgendwann rausgeworfen.
Lieber Gruß Simona mit Sir Eddi

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Re: Haftpflichtversicherung

Beitrag von Eddis » Sa 7. Jan 2012, 21:17

Kommissar hat geschrieben: Das ist auch erst mal Pflicht einer Versicherung, dass der Geschädigte entschädigt wird. Versicherungen haben dann ggfls. Regressansprüche an ihren Versicherungsnehmer, wenn ihm schuldhaftes Verhalten, das zum ganz- oder teilweisen Ausschluss der Leistung führt, nachgewiesen wird.
Stimmt nur in der KFZ Haftpflichtversicherung, weil es eine Pflichtversicherung ist. Vom Gesetzgeber vorgegeben. Jedes Fahrzeug muß eine haben, sonst gibt es kein Nummernschild. Wenn der Verursacher betrunken war, also grob fahrlässig oder gar vorsätzlich handelte, dann muß die Versicherung trotzdem zahlen. Den ganzen Schaden. Anschließend holt sie sich das Geld von ihrem VN zurück, denn grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz sind ausgeschlossen. Die Grenze liegt nicht immer bei 5000€, es kommt auf die Bedingungen der Gesellschaft an. Gilt nicht für Kasko und für keine andere Sparte.
Lieber Gruß Simona mit Sir Eddi

Brigitte

Re: Haftpflichtversicherung

Beitrag von Brigitte » So 8. Jan 2012, 16:47

Hallo,

hat mir sehr gut gefallen, was der Kommissar geschrieben hat. Die Rechtsprechung wäre schon sehr interessant.
Eddis hat geschrieben: warum soll denn in der Haftpflichtversicherung grobe Fahrlässigkeit mit versichert werden?
Ich könnte diese Frage mit einer Gegenfrage beantworten. Wie ich ja bereits geschrieben habe, steht in meinen Versicherungsbedingungen folgendes:

"Ausgeschlossen von der Versicherung bleiben:

Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben."


Warum ist hier nicht auch das grob fahrlässige Handeln aufgeführt?

Liebe Grüße
:yrose
Brigitte

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Re: Haftpflichtversicherung

Beitrag von Eddis » Mo 9. Jan 2012, 12:10

Moin Brigitte, ich habe vorhin mit einem Vermittler gesprochen.

Es ist wie du schreibst, Vorsatz ist in den allgemeinen VBedingungen der Haftpflicht immer ausgeschlossen. Über grobe Fahrlässigkeit wird geschwiegen, sie ist also versichert.
Die allgemeinen Bedingungen sind der grobe Rahmen und bei den Versicherern annähernd identisch.

Dann wird dieser Rahmen in den besonderen Bedingungen verfeinert. Besondere Bedingungen zur Tierhalterhaftpflicht. Dort sollte grobe Fahrlässigkeit nicht ausdrücklich unter Ausschluß aufgeführt werden. In meinem Vertrag steht kein Ausschluß in den besonderen Bedingungen. Grobe Fahrlässigkeit ist also mit versichert. Wahrscheinlich ist es bei dir genau so. Bei mir gibt es sogar einen besonderen Einschluß, Führen ohne Leine und ohne Maulkorb sind eingeschlossen. Das sind neuere Bedingungen. In den Alten gab es diesen Passus nicht. Im Zweifel kannst du ja bei deiner Gesellschaft mal anrufen was versichert ist und ggf. auf neuere Bedingungen umstellen lassen.
Lieber Gruß Simona mit Sir Eddi

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Re: Haftpflichtversicherung

Beitrag von Kommissar » Mo 9. Jan 2012, 14:20

Hallo zusammen,

bei uns in Niedersachsen gilt übrigens seit dem 1.7.2011 eine neue Hundeverordnung, die u. a. eine Hundehaftpflichtversicherung, Chippflicht und den sog. "Hundeführerschein" vorschreibt. Da stellen sich u. a. diese Fragen:

Was ist mit der Haftpflicht für Hunde, die zwar bei der Gemeinde registriert sind, aber der Halter hat (vorsätzlich) keine Versicherung abgeschlossen? Klar, der Halter haftet (hat aber evtl. gar kein Geld). Wer kontrolliert den Abschluss? Könnte man noch der Gemeinde aufdrücken, das beim Anmelden nachzuweisen.

Bei uns sind 1626 Hunde bei der Gemeinde registriert (stand neulich gerade in der Zeitung). Gefühlt (und sicher auch tatsächlich) gibt es einige Hundert mehr. Was ist, wenn einer von den nicht angemeldeten evtl. auch keine Versicherung hat und einen Schaden verursacht? Oder versichert und nicht angemeldet?

Dann noch die zusätzliche Variante: gechipt - nicht gechipt. Nicht gechipt = kann z. B. nach einem Unfall keinem Halter zugeordnet werden - nicht versichert. Ist wie Unfallfallflucht nach Autounfall, oder? Irgendwann haben wir dann die Vollkaskoversicherung für Hunde !? :dog_mad

Ich denke, andere Bundesländer werden folgen. Da werden zukünftig die AGB's der Versicherungen angepasst werden (müssen).
CU - Joachim, + Kommissar Derrik
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vanja
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Re: Haftpflichtversicherung

Beitrag von vanja » Mo 9. Jan 2012, 16:38

Kommissar hat geschrieben: Bei uns sind 1626 Hunde bei der Gemeinde registriert (stand neulich gerade in der Zeitung). Gefühlt (und sicher auch tatsächlich) gibt es einige Hundert mehr. Was ist, wenn einer von den nicht angemeldeten evtl. auch keine Versicherung hat und einen Schaden verursacht? Oder versichert und nicht angemeldet?
Hallo Joachim,

hier bei uns in NRW ist es ganz einfach.

Du meldest deinen Hund beim Ordnungsamt an (das ist völlig unabhängig davon, daß du den Hund bei der Steuerabteilung deiner STadt melden mußt) und dann mußt du den Nachweis der Versicherung erbringen und den Chip nachweisen.
Liebe Grüße Ilona und die Whippets
mit Alco, Kasi, Krabbe, Grille und Una im Herzen
________
Im Alter haben Erinnerungen denselben Stellenwert, wie in der Jugend die Träume.
Erna Behrens-Giegl
http://whippetweb.blogspot.com

Brigitte

Re: Haftpflichtversicherung

Beitrag von Brigitte » Mo 9. Jan 2012, 18:27

Hallo,

Eddis, vielen Dank für die Antwort. Das hat doch Hand und Fuß. :thumbup:

Solche Regelungen wie in Niedersachsen finde ich gut. Aber was nützt es, wenn die nicht kontrolliert werden. Ich wohne in Brandenburg und eine Haftpflichtversicherung gibt es nicht. Eine Freundin von mir wohnt in Berlin und die sagt, daß die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung dort nie überprüft wird. Eigentlich müßte der Hund dort auch ein Halsband mit Namen und Addresse tragen, kümmert sich aber auch keiner drum.

Liebe Grüße
:yrose
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Re: Haftpflichtversicherung

Beitrag von Eddis » Mo 9. Jan 2012, 22:02

Moin ihr, das SH Modell finde ich ganz schön heftig. Da wird für den Hund eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben, für den Menschen jedoch nicht. Oder ist die Private Haftpflichtversicherung für Familie oder Single auch Pflicht? Da passieren doch auch schlimme Unfälle für die dann keiner aufkommt. Wo sind Anfang und Ende der "Pflichtspirale" ? Wozu will man die Leute denn noch alles verpflichten? Und 10 000€ Bußgeld einzutreiben kann aufwändig werden bei mittellosen HH.

Natürlich habe ich auch in der Verordnung von Meck-Pom geschmökert. Da reicht die Steuermarke am Halsband, keine Pflichtversicherung und Bußgeld die Hälfte von SH. Ob kontrolliert wird oder nicht ist doch egal. Passiert etwas, gerät man an den Falschen, dann dreht sich die Mühle. Die Voraussetzungen sind geschaffen.
Lieber Gruß Simona mit Sir Eddi

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