Neue hessische Hundverordnung in Planung

allgemeine Themen rund um die Hundehaltung, Recht und Versicherungen
Eddi

Re: Neue hessische Hundverordnung in Planung

Beitrag von Eddi » Mi 3. Aug 2011, 11:42

Moin,
Bine hat geschrieben:Lg Bine, die langsam ein schlechtes Gewissen kriegt überhaupt VPG`ler zu sein
ja, endlich, das hat aber jetzt lang gedauert happy_02 happy_02
Nee, ich weiß hier sehr wohl VPG (das ich an anderer Stelle wegen anderen Dingen kritisiere) und Hupla allgemein zu differenzieren.
Bine hat geschrieben:also ehrlich Eddi, sag mal wer hat Dir denn diese Hundeplatz-Neurose verpasst?
weiß nich, Renate hält sich ja aus solchen Diskussionen raus, wie soll ich da mein Innerstes kennen lernen? :dog_wink

Ich versuchts nochmal:
was Du vom Familien-Rattler erzählst klingt prima; daß das möglicherweise kein Einzelfall ist, sondern es durchaus gute Huplas gibt, die sowas anbieten und qualifiziert durchführen, glaube ich auch noch.
Aber ich kenne eben auch genügend Negativ-Beispiele. Nur fehlt mir die Lust es jedesmal zu relativieren, indem ich darauf verweise, daß die Positiv-Beispiele ohne Hupla auch nicht größer sind. Die Hundehhaltung und Ausbildung zeigt sich bei mir auf dem Tisch am ehesten von der weniger guten Seite. Da sind genauso blöde selbsternannte Koryphäen, die seit 40 Jahren alles verkehrt machen dabei, wie wirklich gute Hupla-Leute und absolute Luschen ohne und mit Hupla-Familienhund-Ambitionen.
Darum geht es auch gar nicht, sondern um das Prinzip, daß in Deutschland diese Hundeplatzausbildung in privaten Händen liegt, daß es keine öffentlich anerkannte Qulifikation für Hundetrainer gibt.
Das ist auch ok, muß eben jeder gucken, daß er nicht an Scharlatane gerät; und auch mit Ausbildung gibts überall gute und weniger gute.

ABER!
Ich finde, daß man nicht den Hundeführerschein verpflichtend machen kann und dazu jeden der jetzt (irgendwie und ungeregelt) Hundeausbildung betreibt von vornherein als qualifiziert gelten läßt. Nicht, daß ich glaube, da wäre keiner qualifiziert. Wenn das in staatliche Obhut gegeben werden soll, dann muß dieser auch für allegemeinverbindliche und -gültige Umsetzung und Qualifikation sorgen.
Denn sonst kommen Leute mit einer Ausbildung wie bei euch, die anscheinend vorbildlich funktioniert mit dem gleichen Hundeführerschein auf die Straße, wie die, die von irgendeinem Murkser nach 2 Stunden Stachelhalsbandzerren (Achtung: ironische Übertreibung ;) ) ihr Zertifikat erhalten haben.

Es geht mir hier also beileibe nicht darum, Huplas generell abzulehen, sondern zu überlegen, ob dieses System übernommen und wenn ja in welchen Teilen und mit welchen vergleichbaren Vorgaben von Flensburg bis Garmisch das passieren soll.
Also eher ein addministratives als fachliches Problem.

LG
Eddi
keiner versteht mich, menno..... :dog_sad

Uschi

Re: Neue hessische Hundverordnung in Planung

Beitrag von Uschi » Mi 3. Aug 2011, 11:54

Hallo Eddi,
Eddi hat geschrieben:Die Hundehhaltung und Ausbildung zeigt sich bei mir auf dem Tisch am ehesten von der weniger guten Seite.
die Hunde auf Deinem Tisch sind doch aber in einer Ausnahmesituation. Auf dem TA-Schragen zu sein ist nicht Alltag und oft genug muss der TA ihnen wehtun, das merken sich die Hunde doch.
Ich finde, daraus, wie sich die Hunde auf dem Behandlungstisch benehmen, kannst Du nicht unbedingt Schlüsse ziehen auf gute oder schlechte Ausbildung.

Oder habe ich Dich jetzt falsch verstanden?


LG
Uschi

Eddi

Re: Neue hessische Hundverordnung in Planung

Beitrag von Eddi » Mi 3. Aug 2011, 12:42

Uschi hat geschrieben:die Hunde auf Deinem Tisch sind doch aber in einer Ausnahmesituation....nicht unbedingt Schlüsse ziehen auf gute oder schlechte Ausbildung...Oder habe ich Dich jetzt falsch verstanden?
Hm, weiß nicht, wie DU das verstehst.
Natürlich kann man nicht aus eine paar Sekunden Panik auf eine falsche und schlechte Ausbildung schließen.
Aber da geht's ja nicht nur um den Hund sondern auch das andere Ende der Leine. Und was das so von sich gibt und wie es agiert, wie es dem Hund die Situation verkauft, lassen sich durchaus Rückschlüsse ziehen. Ebenso benimmt sich ein gut erzogener Hund auch in einer "Ausnahmesituation" relativ anständig, weil er das gar nicht erst als Ausnahme empfindet und weil er Vertrauen zum Herrchen (wahlweise natürlich auch Frauchen) hat.

Und außer meinen Hundekontakten die auf der Tischplatte stattfinden, sehe ich ja auch sonst Hunde und Halter, wie wir alle bei den "normalen" zwischenmenschlichen Kontakten in Wald und Flur (und ich komme auch an Huplas vorbei ;) ). Abgesehen davon, zeigen sich auch bereits beim Reinkommen ,beim Verhalten im Wartezimmer etc genügend Anhaltspunkte, um einen groben Überblick darüber zu bekommen, ob diese Mensch-Hund-Beziehung funktioniert oder nicht.
Man redet mit den Leuten auch ein paar Worte und lernt schon irgendwann seine Pappenheimer einzuschätzen.

Das meinte ich damit, daß sich eben gerade in so einer "Ausnahmesituation" zeigt, wo die Be- und Erziehung Lücken aufweist. Und ehrlich: ich finde, zu einem gut sozialisierten und nett erzogenen Hund gehört auch, daß TA keine solche außergewöhnliche Ausnahmesituation ist, sondern locker bewältigt werden kann. Wenn der Besitzer schon mit dem Anspruch herein kommt, daß sein Hund sich hier nun schlecht benehmen darf, weil er ja in einer Ausnhamesituation steckt, dann öffne ich bereits mal eine bestimmte Schublade in meiner Kategorisierung, sorry. Denn die Erfahrung bestätigt meine Vorurteile leider zu oft.

Aber es ist schon so, daß 90% der Behandlungen ganz easy ablaufen, auch die meisten "Problem"hünd/chen sich bei mir recht artig verhalten. Ich gebe ihnen (fast!) immer einen Vertrauensvorschuß, glaube daran, daß sie mir schon abkaufen, daß ich es gut mit ihnen meine, selbst wenn sie sich nicht so recht auf ihr Herrchen verlassen können. Und oft genug sind letztere ganz erstaunt, daß Böd-Fiffi bei mir heut Nett-Fiffi war. "Sonst krichter immern Maulkorb an" "Der nimmt ja sonst nieeee was vom TA" :dog_blink
Aber dennoch weiß ich dann, daß diese Besitzer keine vernünftige "Ausbildung" gehabt haben. Es ist ja schon so, daß ein großer Teil dieser Hunde trotzdem ganz manierlich ist.

Was uns aber leider immer noch nicht weiter bringt, wie denn so eine allgemeinverpflichtende Ausbildung und Führerscheinablegung und Trainer-dafür-Ausbildung gestaltet werden könnte....

LG
Eddi

Uschi

Re: Neue hessische Hundverordnung in Planung

Beitrag von Uschi » Mi 3. Aug 2011, 13:09

Hallo Eddi,
Eddi hat geschrieben: Ebenso benimmt sich ein gut erzogener Hund auch in einer "Ausnahmesituation" relativ anständig, weil er das gar nicht erst als Ausnahme empfindet
ich hoffe doch, dass ein abgebissenes Ohr und die damit verbundenen Schmerzen eine Ausnahmesituation bleibt.


Wijnta benahm sich damals ruhig, sie war auf dem Tisch in eine Art Schockstarre verfallen während des Verbindens, keine Bewegung von ihr. Aber danach mochte sie nicht mehr gerne zum TA gehen, bis heute nicht. Sie wird zum sturen Esel, sobald es ins Behandlungszimmer geht und es bedarf einiger Überredung oder auch Strenge, sie hinein zu bekommen. Sie wird niemals um sich in den TA beißen oder sich sonstwie wehren auf dem Tisch, aber sie mag einfach nicht gerne hineingehen.

Unter den Arm klemmen kann ich sie ja schlecht.


Ist sie nun schlecht erzogen?


LG
Uschi

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Re: Neue hessische Hundverordnung in Planung

Beitrag von Kathinka » Mi 3. Aug 2011, 13:22

Hallo Uschi,

ich könnte mir vorstellen, dass es bei der gnazen Situation - Ausnahme hin oder her - maßgeblich darum geht: wie reagiert der Besitzer.

Ich greif einfach mal dein Beispiel mit dem abgebissenen Ohr und Wintja's daraus resultierender Einstellung gegenüber dem TA auf.

Reaktionsmöglichkeit des Besitzers Nr. 1:

Dem Hund wird gut zugeredet ("ja jetzt komm doch Mausilein, der Onkel Doktor macht dir doch nix, der will dir doch nur helfen"), es wird versucht ihn ins Warte- und schließlich ins Behandlungszimmer zu locken, weil er so aufgeregt ist, wird ihm das Ohr gekrault (und natürlich weiter gut zugeredet) und kaum auf dem Tisch kommt die Aussage "ja, der hat eben was schlimmes erlebt, nun hat er verständlicherweise Angst" (für mich in dem Fall eine Art Ausrede).

Reaktionsmöglichkeit des Besitzers Nr. 2:

Man ist sich dem Unbehagend es Hundes bewusst, führt ihn dennoch mit Bestimmtheit ins Wartezimmer/ in den Behandlungsraum, versucht ihm Sicherheit und Ruhe zu vermitteln über den ganzen Zeitraum hinweg.

Das so mal die groben Reaktionsmöglichkeiten des besitzers, wobei ich Nr. 2 vorziehe und in beiden Fällen weniger den Hund als unerzogen betrachten würde, sondern im ersten Fall den Besitzer als nicht dazu in der Lage die Situation zu handeln (eventuell auch einfach nur emotional damit überfordert).

Hmm, ich hoffe ich hab mich jetzt nicht um Hemd und Kragen geschrieben und das kommt hier total falsch rüber, als wie ich es meine...

Grüßle Kathrin
Egal wie wenig Geld und Besitz Du hast, einen Hund zu haben macht Dich reich! - (Louis Sabin)

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Re: Neue hessische Hundverordnung in Planung

Beitrag von kenzo » Mi 3. Aug 2011, 13:53

Eddi: Aber es ist schon so, daß 90% der Behandlungen ganz easy ablaufen, auch die meisten "Problem"hünd/chen sich bei mir recht artig verhalten. Ich gebe ihnen (fast!) immer einen Vertrauensvorschuß, glaube daran, daß sie mir schon abkaufen, daß ich es gut mit ihnen meine, selbst wenn sie sich nicht so recht auf ihr Herrchen verlassen können. Und oft genug sind letztere ganz erstaunt, daß Böd-Fiffi bei mir heut Nett-Fiffi war. "Sonst krichter immern Maulkorb an" "Der nimmt ja sonst nieeee was vom TA"
Aber dennoch weiß ich dann, daß diese Besitzer keine vernünftige "Ausbildung" gehabt haben. Es ist ja schon so, daß ein großer Teil dieser Hunde trotzdem ganz manierlich ist.
Hallo Eddi,

Schön, dass trotz keiner Regelung in Deutschland, 90% Deiner Hundepatienten freundlich und friedlich sind! Und was spricht dagegen, wenn die restlichen 10% deren Besitzer offensichtlich Ausbildungsdefizite haben, sich weiterbilden würden und einen Sachkundenachweis ablegen könnten.
Was uns aber leider immer noch nicht weiter bringt, wie denn so eine allgemeinverpflichtende Ausbildung und Führerscheinablegung und Trainer-dafür-Ausbildung gestaltet werden könnte....
Kannste nachlesen, auf der Seite des Schweizer Bundesamtes für Veterinärwesen. Dort müssen sogar Tierärzte, wenn sie den theoretischen Sachkundenachweis abnehmen wollen in Verhaltensmedizin ausgebildet sein!

Der/diejenigen die heute in D einen Sachkundeanachweis abnehmen dürfen, sind Leistungsrichter in einem dem VDH angehörigen Sport- oder Rassehundeverband.
Ausbilder, bzw. Übungsleiter auf irgendeinem dem VDH angehörigen Verband haben in der Regel eine Ausbilderschein, wurde Dir ja schon von Bine erklärt!
Was spricht dagegen, dass diese Leute weiterhin Hundehalter im Umgang mit ihrem Hund ausbilden und den Hundeführern die Möglichkeit geben einen Sachkundenachweis, bzw. eine BH-Prüfung abzulegen.

Wenn Deine 10% schlecht ausgebildeteten Hundehalter zumindestens die Fragen des derzeit bestehenden Sachkundenachweises richtig beantworten könnten, wäre uns sicher gut geholfen.

Christoph schrieb heute in einem anderen Thread:

Hallo,

die Sache hat sich weiterentwickelt, weil eine Hundebesitzerin, deren Hund von der Schäferhündin gebissen wurde, sich nicht gescheut hat, Anzeige beim Ordnungsamt zu erstatten.
Es kam darauf hin zu einem Ortstermin zu dem auch Lucas und ich eingeladen waren. Als Begutachterin war neben zwei Mitarbeiterinnen des Ordnungsamtes als Hauptakteurin die Amtstierärztin tätig.
Das Ergebnis dieses Orttermins war eine Auflage an den Hundeführer der Schäferhündin, die Begleithundprüfung abzulegen. Ansonsten wurden die Anzeige und die Aussagen der ebenfalls betroffenen Hundführer mehr oder weniger abgeschmettert.
Das hat sich die Hundbesitzerin, die die Anzeige erstattet hatte, nicht gefallen lassen und hat eine Fachaufsichtsbeschwerde beim Thüringer Landesverwaltungsamt eingeleitet.
Warum hat wohl das Gericht dem Schäferhundführer die Auflage mit seinem Hund eine BH-Prüfung zu absolvieren erteilt? Weil das Gericht offensichtlich festgestellt hat, dass dem Schäfi-Besitzer wichtige Kenntnisse im Umgang seines Hundes mit Artgenossen fehlten!

Ich finde die derzeitige Möglichkeit einen Sachkundenachweis machen zu können gut, da brauchen wir m.E. keine großen Änderungen. Wenn jeder Hundehalter nach den Regeln des bestehenden Sachkundenachweises seinen Hund führen würde, hätten wir die Probleme bereits eliminiert.

Eddi, wie stellst Du Dir das vor: Soll etwa eine staatliche Organisation, wie das Veterinäramt den Rahmen vorgeben, oder gar eine neue EU-Richtlinie aus Brüssel kommen?

Gruß
Uli
Es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird!

Eddi

Re: Neue hessische Hundverordnung in Planung

Beitrag von Eddi » Mi 3. Aug 2011, 17:48

kenzo hat geschrieben: Und was spricht dagegen, wenn die restlichen 10% deren Besitzer offensichtlich Ausbildungsdefizite haben, sich weiterbilden würden und einen Sachkundenachweis ablegen könnten.
nix!
kenzo hat geschrieben:Kannste nachlesen, auf der Seite des Schweizer Bundesamtes für Veterinärwesen. Dort müssen sogar Tierärzte, wenn sie den theoretischen Sachkundenachweis abnehmen wollen in Verhaltensmedizin ausgebildet sein!
ja, ist toll, wenn das in der Schweiz so gehandhabt wird. entbindet uns ja nicht, eine deutsche föderale Lösung zu suchen. Meinetwegen gern nach diesem Vorbild. In NRW gab es für die dmit beauftragten TÄs eine Fortbildung, die gar so übel nicht war, von einer rennomierten FachtTÄ Verhaltenskunde gehalten. Aber damit hatte es sich, die Umsetzung war miserabel.
kenzo hat geschrieben:Der/diejenigen die heute in D einen Sachkundeanachweis abnehmen dürfen, sind Leistungsrichter in einem dem VDH angehörigen Sport- oder Rassehundeverband.
ja, <das Problem>
kenzo hat geschrieben:Ich finde die derzeitige Möglichkeit einen Sachkundenachweis machen zu können gut, da brauchen wir m.E. keine großen Änderungen.
m.E. schon.
erstens hängt das schon wieder an den unsichtbaren Landesgrenzen. Wir brauchen einheitliche Regelungen und Umsetzungen.
Wenn - was ich nach Lektüre des aktuellen SKN in NRW befürchte - jedes Bundesland eigene Spielregeln bastelt, wie soll das gehen? Bei Umzug wird der Bayer in NRW plötzlich unfähig?
kenzo hat geschrieben:Wenn jeder Hundehalter nach den Regeln des bestehenden Sachkundenachweises seinen Hund führen würde, hätten wir die Probleme bereits eliminiert.
Tz, da hab ich in NRW andere Erfahrungen gemacht. Den Zettel hatte jeder. Irgendein TA fand sich immer, der die paar Kröten für keine Arbeit eingesteckt hat. Das Teil hatte für mein Dafürhalten null Wert. Und es sprach sich herum, wo man den SChein bekam und wo man dafür Zeit und Gehirnschmalz inversitieren musste. Wo es schnell ging (Preis war stets derselbe, da von oben festgelegt) ging der hin, der eh keine Einsicht hatte und natürlich ist das auch die Rekrutierung des späteren Kunden. Also schliff sich das ganz fix ein, daß der SKN Makulatur war.
kenzo hat geschrieben:Eddi, wie stellst Du Dir das vor: Soll etwa eine staatliche Organisation, wie das Veterinäramt den Rahmen vorgeben, oder gar eine neue EU-Richtlinie aus Brüssel kommen?
das ist der wundeste Punkt meiner Vorstellungen. Ich hasse die ganze Bürokratie, ich persönlich habe mich schon längst mental aus der EU zurück gezogen und nun steh ich da wie doof und schrei im Prinzip danach. :nein
Aber es hilft nichts: ich sehe in der Tat, daß die Vorgaben von oben (in dem Fall wäre das Vet-Amt ja die geeignete Verwaltungs-Behörde) so gestaltet werden müssen, daß die Prüfungen nicht in privater Hand lägen.
Was wäre auf unseren Straßen los, wenn man seinen Führerschein nicht beim TÜV ablegte, sondern wer Lust hat, bei audi auf der Test-Strecke, der andere läßt sich die TEilnahme am VW-Crash-und Schleuder-Kurs als solche Befähigung bescheinigen und ganz Stuttgart macht ein Quartals-Event daraus beim Daimler auf der Rüttelpiste.

Meinetwegen kann ja eine wie auch immer zu besetzende (keine Sorge: ich finde daran garantiert was zu maulen! :dog_wink ) "Expertenkommission" Richtlinien vorgeben, die möglicherweise bereits in vielen der bestehenden Strukturen im VDH verwirklicht sind und diese dann befähigen, bzw weiterbilden zur Befähigung, um als von der Behörde beauftragt, dieser Aufgabe nach zu kommen. In NRW war und ist vermutl noch, (hamwer denn hier niemanden aus NRW, der aktuelles Wissen beisteuert?) daß die niedergelassenen TÄs dies machen mussten/durften/konnten.
Das sind ebensolche hoheitliche Aufgaben, wie zB im Falle einer Tierseuche/nvorbeugung die Blutproben nehmen etc. Die einheitlichen (!) Gebühren werden entweder direkt erhoben oder der TA rechnet mit dem Regierungsbezirk oder Land ab.

Ist es denn so schwer einzusdehen, daß staatliche Vorgaben nicht privater (und damit willkürlicher) Regelung unterworfen werden können?

LG
Eddi

PS
@Uschi
Uschi hat geschrieben:Sie wird zum sturen Esel, sobald es ins Behandlungszimmer geht und es bedarf einiger Überredung oder auch Strenge, sie hinein zu bekommen. Sie wird niemals um sich in den TA beißen oder sich sonstwie wehren auf dem Tisch, aber sie mag einfach nicht gerne hineingehen.
ich denke, die Differenzierung, <erzogener Hund mag nicht> und <ungezogener Hund benimmt sich wie Sau> sind doch hier unter uns allgemein anerkannt. :dog_sit

Bine

Re: Neue hessische Hundverordnung in Planung

Beitrag von Bine » Mi 3. Aug 2011, 18:11

Eddi hat geschrieben:
Ist es denn so schwer einzusdehen, daß staatliche Vorgaben nicht privater (und damit willkürlicher) Regelung unterworfen werden können?

LG
Eddi
Also Eddi ich versteh Dein Problem nicht.
Der VDH SKN den jeder HF vor der BH ablegen muss ist von Holstein bis Bayern der Selbe. genauso ist die BH PO von Flensburg bis Garmisch gültig und wenn ich in Bayern übe, kann ich morgen die BH in Berlin ablegen, wenn ich will und die gilt dann auch in Bayern. Abnehmen darf die nur ein VDH Leistungsrichter, der auch in jedem AZG Verein die selben Anforderungen/ Prüfungen nachweisen muss. Insoweit gleiche Spielregeln gibt es bereits bundeweit, mit einheitlicher Durchführung und kontrollierter Abnahme.
Also ich weiss jetzt wirklich nicht wo da Dein Problem liegt und das die Tierärzte nach 8 Doppelstunden das nötige Wissen haben, wie mit einem "Problemhund" zu verfahren ist, wage ich zu bezweifeln. Zumal ja viele Tä noch nie einen Hund ausgebildet haben......
Wie sollen die Haltern mit Problemen beistehen, ausser vielleicht mit Psychopharmaka?

Lg Bine

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Re: Neue hessische Hundverordnung in Planung

Beitrag von kenzo » Mi 3. Aug 2011, 18:25

kenzo hat geschrieben:
Eddi, wie stellst Du Dir das vor: Soll etwa eine staatliche Organisation, wie das Veterinäramt den Rahmen vorgeben, oder gar eine neue EU-Richtlinie aus Brüssel kommen?
darauf Eddi:das ist der wundeste Punkt meiner Vorstellungen. Ich hasse die ganze Bürokratie, ich persönlich habe mich schon längst mental aus der EU zurück gezogen und nun steh ich da wie doof und schrei im Prinzip danach.
Aber es hilft nichts: ich sehe in der Tat, daß die Vorgaben von oben (in dem Fall wäre das Vet-Amt ja die geeignete Verwaltungs-Behörde) so gestaltet werden müssen, daß die Prüfungen nicht in privater Hand lägen.
Was wäre auf unseren Straßen los, wenn man seinen Führerschein nicht beim TÜV ablegte, sondern wer Lust hat, bei audi auf der Test-Strecke, der andere läßt sich die TEilnahme am VW-Crash-und Schleuder-Kurs als solche Befähigung bescheinigen und ganz Stuttgart macht ein Quartals-Event daraus beim Daimler auf der Rüttelpiste.

Meinetwegen kann ja eine wie auch immer zu besetzende (keine Sorge: ich finde daran garantiert was zu maulen! ) "Expertenkommission" Richtlinien vorgeben, die möglicherweise bereits in vielen der bestehenden Strukturen im VDH verwirklicht sind und diese dann befähigen, bzw weiterbilden zur Befähigung, um als von der Behörde beauftragt, dieser Aufgabe nach zu kommen. In NRW war und ist vermutl noch, (hamwer denn hier niemanden aus NRW, der aktuelles Wissen beisteuert?) daß die niedergelassenen TÄs dies machen mussten/durften/konnten.
Das sind ebensolche hoheitliche Aufgaben, wie zB im Falle einer Tierseuche/nvorbeugung die Blutproben nehmen etc. Die einheitlichen (!) Gebühren werden entweder direkt erhoben oder der TA rechnet mit dem Regierungsbezirk oder Land ab.

Ist es denn so schwer einzusdehen, daß staatliche Vorgaben nicht privater (und damit willkürlicher) Regelung unterworfen werden können?
Ich nehme an, dass wir hier von zwei verschiedenen Dingen reden. Einmal vom NRW-Sachkundenachweis, für gefährliche Hunde, der von der damaligen Ministerin Höhn verabschiedet wurde und von dem Sachkundenachweis der dem VDH angeschlossenen Rassehundeverbände, der Bundesweit ziemlich gleich ist.

Ein Rassehundeverband, bzw. ein Leistungsrichter eines Rassehundeverbandes hat keine finanziellen Interessen daran einen Sachkundenachweis auszustellen. Es werden lediglich die Prüfungsgebühren an den Verein gezahlt. Wieviel davon der LR dann kriegt entzieht sich meiner Kenntnis.

Meines Erachtens ist auch der TÜV keine staatliche Organisation. Sondern kommt aus der Abkürzung: Technischer Überwachungsverein! Ich habe mal gegooglet, manche TÜVS sind mittlerweile GmbH's bzw. AG's geworden, also nix mit Staat!

Vielleicht sollte man versuchen, die Sache einfach nicht zu sehr zu verkomplizieren!

Gruß
Uli der mit Kenzo und Kiwi jetzt auf den Hupla geht!
Es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird!

Eddi

Re: Neue hessische Hundverordnung in Planung

Beitrag von Eddi » Mi 3. Aug 2011, 18:47

Hallo Bine,

das Problem ist nicht, daß diese Prüfungsordnungen nicht gut wären. Ob sie es sind entzieht sich meiner Kenntnis (naja, nicht ganz, aber ich kenne sie nur peripher).
Es geht darum, daß eine staaatlich verordntete Sache nicht in Privathand ohne Regelung gegebn werden kann.
Sollte "meine" Expertenkommission feststellen ,daß genau das perfekt als vorgeschribenen Regelungen passen würde, so bräuchte nur eine gesetzliche Grundlage gescghaffen werden, daß diese anerkannt wird und welche Qaulifikatrion die Ausbilder und Prüfer enötigen und wie die zu erlangen, bzw zu bestätigen ist (Stichwort Fortbildung etc)
Ich zweifel die Prüfungen an sich noch gar nicht an, nur die Tatsache, diese einfach so zu übernehmen und vor allem, daß es keine behördlich nachvollziehbare Regelung gibt.
Der VDH-Leistungsrichter ist das als Privatmensch, der VDH ist keine öffentliche angelegenheit. Mache ich für jeden Hundehalter einen Führerschein verbindlich, verpflichtend, so benötioge ich dafür eine andere gesettzliche Grundlage. auch wenn die sich der einfachheit halber oder gar der bereits ganz prima ausgedchten Lösungen nachher als identisch heraus stellen sollte.
Ich kann bloß nicht einen privaten Verein ohne Grundlage zu hoheitlichen Aufgaben heran ziehen.
Das hielte im Falle einer Klage nichts und keinem halbwegs pfiffigen Anwalt stand. Zum Beispiel wenn jemand, wie der zitierte DSH-Besitzer nun die Auflage zum Absolvieren einer Prüfung bekommt. Würde er dagegen vorgehen, argumentiert er völlig ohne Themenbezug um die Frage, ob der Hundeverein von nebenan überhaupt qulifiziert ist, ihm die Sachkunde nachzuweisen oder nicht, was ja sehr schön wäre).
Das Problem ist auf einer anderen Ebene. Nicht beim fachlichen, welches extra zu bedenken ist, sondern auf der Verwaltungsrechtlichen. Ich jedenfalls möchte wenn ich gezwungen würde, einen Hundeführerschein zu machen, nicht voneinem Hupla-Fritzen geprüft werden, dessen Qualifikation ich nicht kenne und beurteilen kann. Das kann ich freiwillig tun, weil ich mich mit den Vorgaben dieses Vereins befasst habe, aber nicht, wenn ich das brauche, um amtlich bescheinigt zur Hundehaltungfähig zu sein.

Ihr habt doc hauch kein Problem damit, daß der Autoführerschein nicht beim "Obbelklub umme Ecke" gemacht werden kann. Selbst wenn die Mantaliebhaber viel kritischer wären bei der Vergabe des Zettelchens als der TÜV.
@Uli
ob privat oder nicht: der TÜV wird vom Staat mit der Aufgabe betraut, die Prüfungen zu machen. Und dafür gibt es ewig lange und komplizierte Regelungen. Und das zu Recht, denn sonst kann dem Willkür unterstellt werden. Besser erklärt das unsere schlaue Tante Wiki.

Ob und inwieweit die Inhalte der Kurse und Prüfungen des VDH später für gut befunden würden und genutzt werden könnten ist doch wieder ein eigener Punkt. Wenn die VDH-SKNs besser sind als die NRW-Dinger (ist ja auch echt nicht schwer!), so wären die doch eine gute Grundlage, so denn Experten gesucht würden, dies vorzutragen.

So, hab fertisch.
Entweder werde ich mich niemals besser ausdrücken können egal ob ich es fünfmal umformuliere oder keiner will mich verstehen.

LG
Eddi :dogrun

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