Frage zur Prüfungsleitung
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Re: Frage zur Prüfungsleitung
Hallo,
als beim Kf'T die Ausbilderscheine eingeführt wurden, haben alle Ausbilder unserer OG ihre Lizenzen erworben. Vorher haben wir zu unseren Prüfungen immer einen Herrn vom PSK als Prüfungsleiter verpflichtet, der eben anerkannter Ausbilder war.
Anscheinend ist seit damals aber die Prüfungsordnung auch in diesem Bereich geändert worden - ich habe unrecht mit meiner Äußerung, daß der PL Ausbilder sein muß.
Viele Grüße
als beim Kf'T die Ausbilderscheine eingeführt wurden, haben alle Ausbilder unserer OG ihre Lizenzen erworben. Vorher haben wir zu unseren Prüfungen immer einen Herrn vom PSK als Prüfungsleiter verpflichtet, der eben anerkannter Ausbilder war.
Anscheinend ist seit damals aber die Prüfungsordnung auch in diesem Bereich geändert worden - ich habe unrecht mit meiner Äußerung, daß der PL Ausbilder sein muß.
Viele Grüße
Re: Frage zur Prüfungsleitung
Michael hat geschrieben:Hallo,
ich glaube.. der Prüfungsleiter muss 18 Jahre alt sein und dem jeweiligen Verein angehören (und nicht an dieser Prüfung teilnehmen) und sonst nichts... (doch doch er muss dem Richter gut zureden und ihn ablenken )
So halten wir es im HSV (swhv) - wir hatten noch nie Probleme...
Michael
genau unsere Strategie im BLV, alles andere wäre ja auch Unsinn, weil sonst der Ausbilder nie Prüfungen zu Hause führen könnte...
Re: Frage zur Prüfungsleitung
Michael
Als ich vor 20 Jahren das erstemal den PL ausübte, fragte ich unwissend " und was muss ich tun ?"
Die Antwort: Richter ablenken !
Im DVG also auch nichts unbekanntes.....
Gruß
Nicole
Als ich vor 20 Jahren das erstemal den PL ausübte, fragte ich unwissend " und was muss ich tun ?"
Die Antwort: Richter ablenken !
Im DVG also auch nichts unbekanntes.....
Gruß
Nicole
Lieben Gruß Nicole & Ennox und Erle
Re: Frage zur Prüfungsleitung
Hallo Christa,ChristaS hat geschrieben:Hallo zusammen,
interessante Frage... An einer Antwort wäre ich auch interessiert.
@Gaby:Das kenn ich anders. In der Praxis wird Prüfungsleiter, wer sonst nichts besseres zu tun hat und nicht selber startet. In meiner ehemaligen KfT-OG macht seit Jahren jemand den Prüfungsleiter, der noch nie im Leben selbst einen Hund geführt, geschweige denn eine Prüfung oder sogar eine Ausbildung absolviert hat...GabyP hat geschrieben:beim KfT muß der Prüfungsleiter einen Ausbilderschein haben, wie es in anderen Vereinen ist, ist abhängig vom jeweiligen Dachverband.
Kann man das irgendwo nachlesen?
@Potto: Kommt mir sehr bekannt vor. Schön dass du die Frage gestellt hast. Und... herzlich Willkommen hier im Forum.
Liebe Grüße,
Christa
Mensch jemand aus LG, dann sind wir ja Nachbarn. Bist du im dortigen KfT? Und das Bild zeigt deine Hunde? Was machst du mit denen und wie weit sind die?
Jaja, ich bin sehr wissbegierig. Nicht böse sein!
Leider kann ich dir keine Pin senden, geht irgendwie nicht, ich muß mich da erst mal richtig durcharbeiten.
aber vll klappt es ja auf diesem Wege.
Grüße von Potto
Re: Frage zur Prüfungsleitung
Hallo Potto,Potto hat geschrieben:Leider kann ich dir keine Pin senden, geht irgendwie nicht, ich muß mich da erst mal richtig durcharbeiten.
ganz kurz OT: "Die Funktion zum Versenden von privaten Nachrichten (PN) steht Dir als Benutzer nach 5 sinnvoll geschriebenen Beiträgen zur Verfügung. Bis dahin wirst Du als kürzlich registrierter Benutzer geführt" (zitiert aus unserem Foren-Knigge, da steht viel Nützliches drin ). Du hast es also bald geschafft!
Viele Grüße,
Antje
- Michael
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Re: Frage zur Prüfungsleitung
Bine hat geschrieben:
genau unsere Strategie im BLV, alles andere wäre ja auch Unsinn, weil sonst der Ausbilder nie Prüfungen zu Hause führen könnte...
Seht ihr... ist überall gleich... so halte ich/wir es heute noch....airenois hat geschrieben:Michael
Als ich vor 20 Jahren das erstemal den PL ausübte, fragte ich unwissend " und was muss ich tun ?"
Die Antwort: Richter ablenken !
LG Michael
@Antje: oje oje ich schraub heute aber wieder meine Beitragszahl hoch...
Airedale-Terrier...
...was sonst!
...was sonst!
Re: Frage zur Prüfungsleitung
Tststs, keine Selbstbeherrschung mehr, der Mann (und sorry für's OT!)Michael hat geschrieben:oje oje ich schraub heute aber wieder meine Beitragszahl hoch...
LG, Antje
- mobbelzotze
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- Registriert: Mi 12. Mai 2010, 21:56
Re: Frage zur Prüfungsleitung
Hallo,
mein letzter Wissensstand beim SGSV (Schutz- und Gebrauchshundesportverband - ist Mitglied im DHV (Deutscher Hundesportverband) und dieser ist wiederum Mitglied im VDH ist folgender:
Es muss mindestens ein Mitglied im Verein einen "gültigen" Sachkundenachweis (SK) vorweisen können, um Prüfungen oder Turniere durchführen zu können. SK ist aber kein Trainerschein, den muss man extra machen. Dieser Sachkundenachweis ist leider nur zwei Jahre gültig und muss dann aufgefrischt werden. Der oder Diejenige, welche den SK haben, müssen nicht gleichzeitig Ausbilder oder PL im Verein sein.
Prüfungsleiter für Prüfungen kann ebenfalls jedes Mitglied im Verein sein, darf dann allerdings nicht selber an der Prüfung oder Turnier teilnehmen. Ich mache nun schon mehrere Jahre Prüfungsleiter und habe und brauche dafür keinen SK.
Wenn der Leistungsrichter nachfragt und einen SK sehen möchte und der Verein kann keinen vorweisen, darf "eigentlich keine Prüfung oder Turnier stattfinden". Zum Glück fragen sie noch nicht danach, denn dass sieht es für viele Vereine arg schlecht aus.
Wie die rechtliche Lage im KFT ist, kann ich allerdings nicht sagen, nehme aber an, dass es dort ebenso ist.
viele Grüße
mein letzter Wissensstand beim SGSV (Schutz- und Gebrauchshundesportverband - ist Mitglied im DHV (Deutscher Hundesportverband) und dieser ist wiederum Mitglied im VDH ist folgender:
Es muss mindestens ein Mitglied im Verein einen "gültigen" Sachkundenachweis (SK) vorweisen können, um Prüfungen oder Turniere durchführen zu können. SK ist aber kein Trainerschein, den muss man extra machen. Dieser Sachkundenachweis ist leider nur zwei Jahre gültig und muss dann aufgefrischt werden. Der oder Diejenige, welche den SK haben, müssen nicht gleichzeitig Ausbilder oder PL im Verein sein.
Prüfungsleiter für Prüfungen kann ebenfalls jedes Mitglied im Verein sein, darf dann allerdings nicht selber an der Prüfung oder Turnier teilnehmen. Ich mache nun schon mehrere Jahre Prüfungsleiter und habe und brauche dafür keinen SK.
Wenn der Leistungsrichter nachfragt und einen SK sehen möchte und der Verein kann keinen vorweisen, darf "eigentlich keine Prüfung oder Turnier stattfinden". Zum Glück fragen sie noch nicht danach, denn dass sieht es für viele Vereine arg schlecht aus.
Wie die rechtliche Lage im KFT ist, kann ich allerdings nicht sagen, nehme aber an, dass es dort ebenso ist.
viele Grüße
Re: Frage zur Prüfungsleitung
Hallo zusammen,
hier noch einmal ein Link:
http://www.kft-online.de/_data/Durchfhr ... es_KfT.pdf
LG Rosi
hier noch einmal ein Link:
http://www.kft-online.de/_data/Durchfhr ... es_KfT.pdf
LG Rosi