Anleinpflicht

rb_Jennifer2
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Anleinpflicht

Beitrag von rb_Jennifer2 » Do 29. Jun 2006, 16:50


hallo


Bei uns ist Rückwirkend eine neue Verordnung herausgekommen.In der heißt:

Mit Wirkung zum 01.05.2005 wurde für dieVerbandsgemeinde eine Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen erlassen.§2 dieser Verordnung bestimmt, dass Hunde innerhalb bebauter Ortslagen auf öffentlichen Straßen,Wegenund Plätzen sowie in öffentlichen Anlagen,nur angeleint ausgeführt werden dürfen.Außerhalb bebauter Ortslagen sind Hunde immer dann anzuleinen,wenn

-sie nicht zuverlässig auf Ruf-oder sonstige Zeichen hören,

-sich Personen in einem Abstand von weniger als 100m nähern oder

-die Auslauffläche nicht weit genug einsehbar ist (100m).

Ferner ist es verboten,Hunde ohne geeigneten Führer auszuführen oder frei umherlaufen zu lassen oder sie auf Kinderspielplätze mitzunehmen.Letztlich sind die durch Hunde verursachten Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen.

Soweit diese Gebote oder Verbote nicht beachtet werden,stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar,welche mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann.


Wie ist das bei euch? Für mich ist es neu mit der Anleinpflicht außerhalb der Ortschaft.Mit dem Hundekot beseitigen ist meist überall so ,es hält sich aber kaum einer dran.Ich persönlich habe mit Bonnie feste Zeiten und dann sind wir auf geeigneten Plätzen/Wegen.Aber jetzt darf Bonnie keine 100m von mir weg laufen/spielen.Sie hört gut auf zuruf aber wenn Rehe auftauchen? Meine Tochter darf dann mit ihr auch nicht mehr spatzieren gehen. Überall gibt es Menschen die sich über Hunde aufregen und nichts besseres können als den Hund zu melden der frei herum läuft.

Viele Grüße Heike und Bonnie

[Dieser Beitrag wurde am 30.06.2006 - 08:49 von Jennifer2 aktualisiert]



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Hunde sind nicht unser ganzes Leben,aber durch sie wird unser Leben erst vollständig. http://www.heike-zweibrueck.elf88.de/

rb_Kathrin
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Beitrag von rb_Kathrin » Do 29. Jun 2006, 17:15


Hallo Heike,


also grundsätzlich finde ich eine Anleinpflicht in Ortschaften absolut richtig. Auch wenn ein Hund sehr gut erzogen ist, kann es immer mal passieren, dass er erschrickt. In solchen Fällen wäre dies nicht nur eine Gefahr für den Hund, sondern auch für Menschen, z.B. Fahrradfahrer oder Autofahrer. Anleinpflicht im Ort meines Erachtens nach sehr sinnvoll.

Zum zweiten Punkt, dass deine Tochter nicht mehr mit dem Hund spazieren gehen darf. Wie alt ist deine Tochter? Also ich würde ein Kind nie einen Hund mit dieser Größe und dieser Kraft alleine raussschicken. Ein Kind packt doch einen Airedale nicht, wenn dieser zieht. Was ist, wenn dein Hund mal eine Katze o.ä. sieht? Zerrt er dann deine Tochter hinterher? Also Kinder alleine mit Hunden, auch da bin ich absolut dagegen.

Und drittens, dass der Hund sich nicht mehr als 100m entfernen darf. Finde ich auch korrekt. Überleg mal, wieviel 100m sind. Kannst du deinen Hund auf diese Distanz noch kontrollieren? Also ich finde, dass das auf diese Distanz sehr schwierig ist. Meine Hund dürfen auch ohne Leine laufen, aber nicht 100m weiter weg. Außerdem sehe ich doch dann nicht, was kommt. Die Hunde würden es als erste sehen, d.h. ich kann gar nicht mehr rechtzeitig reagieren. Also auch das finde ich nicht verkehrt.


Ich weiß nicht, wie die anderen darüber denken. Aber ich finde diese Verordnung ok. Ich denke nicht, dass man sich durch so eine Verordnung eingeschränkt fühlen kann.


Gruß

Kathrin



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rb_Jennifer2
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Beitrag von rb_Jennifer2 » Do 29. Jun 2006, 17:28


Hallo!


Meine Tochter ist 11 Jahre im März geworden und ist 1,55 m groß.Ich denke in dem Zusammenhang an ein Hundetreffen, wo die Hunde beim spatzieren gehen durch das spielen/ frei laufen meist mehr als

100 m weg rennen.Wenn man mit dem Hund über Felder/ Wiesen spatzieren geht , lässt man ihn doch meist frei laufen und dann kann es sein das er größere Kreise zieht.Oder wenn man sich zum spielen mit anderen Hunden auf freien Wiesen trifft.Weiß jeder Fremde was genau 100 m sind?


Heike und Bonnie

[Dieser Beitrag wurde am 29.06.2006 - 16:34 von Jennifer2 aktualisiert]



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Beitrag von rb_Kathrin » Do 29. Jun 2006, 17:33


Hallo Heike,


ich bin trotzdem der Meinung, dass eine 11Jährige einen Airedale kräftemäßig nicht packt. Ich habe täglich mit Kindern in dem alter zu tun und ich weiß, wie dünn und schmächtig die meisten Mädchen in dem Alter sind. Ich würde meine Tochter in dem Alter nicht alleine mit einem Hund spazieren gehen lassen.

Wo steht in dieser Verordnung, dass die Hunde grundsätzlich nur 100m weit weg dürfen?? Nirgendwo.

Da steht, wenn sich Personen nähern, wenn die Fläche nicht einsehbar ist und wenn der Hund nicht hört. Wenn das bei euch nicht zutrifft, ist es doch in Ordnung oder?


Gruß

Kathrin



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Beitrag von rb_Jennifer2 » Do 29. Jun 2006, 17:52


Also spricht nichts gegen die Verordnung !!!Somit ist für jeden was getan.Meine Tochter macht ja auch nicht die großen Runden,wie du denkst mit Bonnie.Sie bleibt in der Nähe des Hauses und geht nur mit ihr zum pippi machen um die Ecke.Möchtest du noch wissen was meine Tochter wiegt?(38 kg),ca das doppelte von Bonnie.Meine Tochter ist sehr sportlich auch Kräfte mäßig kann sie gut zupacken(z.B Take won do).Ist ja auch egal mit der Verordnung,ich denke jede Gemeinde hat so was herausgebracht.


Viele Grüße Heike und Bonnie

[Dieser Beitrag wurde am 29.06.2006 - 17:05 von Jennifer2 aktualisiert]



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rb_Konny
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Beitrag von rb_Konny » Do 29. Jun 2006, 18:52


Also soweit ich informiert bin, gilt in ganz Deutschland eine Anleinpflicht für Hunde innerhalb geschlossener Ortschaften und auf öffentlichen Wegen und Plätzen.

Ich gehe im Moment noch mit 3 Hunden spazieren, die gut gehorchen(BH und Sporthunde).Innerhalb ca 30 m (nach jahrelangem Training und Ausbildung) sind meine hunde zu kontrollieren. Ich weiss nicht wie diese Kontrolle bei 100 m aussieht, da es noch nie notwendig war. Meine drei bewegen sich selbst beim spielen in einem Radius von ca 30 m um mich herum, da ich es noch nie duldete, das sie sich weiter von mir entfernen.

Sobald ein Hund auf Abruf reagiert (Platz oder herkommen ect.) ist der Hund unter Kontrolle. Wer kann von sich behaupten, er hat den perfekt erzogenen Hund??? Meine rufe ich selbst dann, wenn ich von weitem einen mir unbekannten Hund sehe, da ich ja nicht weiss wie dieser reagiert.

Ich kenne genug negativ Beispiele, von Hundehaltern, die ihre Hunde nicht unter Kontrolle haben und meinen überall mit ihnen ohne Leine laufen zu könne.

Meine Hunde wurden schon des öfteren, weil sie an der Leine waren angegriffen(ups da ist mir dann aber vor Schreck die Leine aus der Hand gerutscht, wobei der Angreifer grundsätzlich den kürzeren zog). Seitdem leint man seine Hunde an wenn man mich sieht oder geht woanders her, worüber ich auch nicht böse bin.Anzeigen bei der Stadt haben nichts gebracht.


Gruss Konny



Der Weg wächst im Gehen unter Deinen Füssen, auf wunderbare Weise entfaltet sich die Reise mit dem nächsten Schritt.


Frieder Gutscher

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Beitrag von rb_lutz » Do 29. Jun 2006, 19:35


Hallo AT-Freunde,


die Hundeverordnungen sind nicht bundeseinheitlich sondern es gibt unterschiedliche in den jeweiligen Bundesländern und dann noch wieder die von den einzelnen Kommunen erlassen werden. Das ergibt einen ganz schönen Wirrwarr wenn man mit seinem Hund bei uns in Deutschland auf Reisen ist.

Bei uns in Bremen ist es so paradox geregelt dass man die Hunde an den verkehrsreichsten Straßen frei laufen lassen darf. Leinenpflicht aber in den städtischen Grünanlagen und Kleingartenanlagen sowie in Fußgängerzonen, bei Menschenansammlungen und in öffentlichen Verkehrsmitteln vorgeschrieben ist.


Ich halte es aber so dass Joker an den Verkehrstraßen immer angeleint bleibt und lasse ihn dort ohne Leine laufen wo ich denke es mir nach Abschätzung der Situation erlauben zu können. Bei Hundebegegnungen haben wir dabei auch keine Schwierigkeiten ohne Leine da Joker auch unfreundliche Begegnungen sehr souverän handhabt und über den Dingen steht.


Bisher ging dieses relativ problemlos.


Alle größeren Städte in der Bundesrepublik die im Stadtgebiet einen generellen Leinenzwang anordnen sind aber verpflichtet für die Hunde dort entsprechende Freilaufflächen einzurichten um nicht mit dem Tierschutzgesetz in Konflikt zu kommen.


Mit freundlichen grüßen lutz mit Joker

[Dieser Beitrag wurde am 29.06.2006 - 18:47 von lutz aktualisiert]



Die Beziehung zwischen einem Mann und seinem Hund ist heilig,

was die Natur vereint hat, soll keine Frau trennen.

A.R. Gurney

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Beitrag von rb_Kathrin » Do 29. Jun 2006, 22:27


Hallo an alle,


also ich finde es nach wie vor verantwortungslos, ein Mädchen von 38 Kg mit einem ca. 20 kg schweren Hund alleine rauszulassen. Auch wenn das Kind mehr wiegt, aber kräftemäßig ist beim Hund definitiv mehr Potenzial. Meine Hündin wiegt 25 kg und wenn die zieht, dann hab selbst ich meine Probleme. Und ich wiege weitaus mehr als 38 Kg.

Außerdem bin ich der Meinung, dass auch in der Nähe des Hauses ganz urplötzlich eine Katze über die Straße laufen kann.


Vielleicht bin ich da etwas engstirnig, aber ich finde das absolut nicht ok.


Gruß

Kathrin



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Beitrag von rb_Susa » Do 29. Jun 2006, 22:57


Hallo Kathrin,


Du bist nicht engstirnig, sondern verantwortungsbewusst.


Liebe Grüße

Susa



Der Herrgott hat nen großen Zoo!

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Beitrag von rb_Uschi » Do 29. Jun 2006, 23:03

lutz hat geschrieben:


Alle größeren Städte in der Bundesrepublik die im Stadtgebiet einen generellen Leinenzwang anordnen sind aber verpflichtet für die Hunde dort entsprechende Freilaufflächen einzurichten um nicht mit dem Tierschutzgesetz in Konflikt zu kommen

Hallo Lutz,


das ist ja interessant. Wo steht das? Wir haben hier nämlich auch Leinenzwang in der Stadt, aber keinerlei offizielle Freilauffläche.

Oder kann die Freilauffläche dann einfach außerhalb der Stadt irgendwo sein? Ohne offiziell ausgewiesen zu sein? Weißt Du da was?


@Heike


Ich würde meine Hündin nicht 100 m weit laufen lassen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich sie da noch unter Kontrolle hätte. Weiter als 10 bis 15 m darf sie nicht weg von mir.


Die Anleinpflicht in der Stadt, bzw. bebauten Flächen finde ich in Ordnung. Das ist vor allem auch für den eigenen Hund ein Schutz.


Meinen Sohn ließ ich erst mit 15 ab und zu mal mit unserer ersten Hündin gehen, eine kleine Runde ums Haus Es ist einfach zu gefährlich.

Es gibt hier einen Golden-Retriever-Rüden, der öfters mal von zwei ca. 10-jährigen Mädchen ausgeführt wurde (jetzt Gottseidank nicht mehr). Wenn er seinen Erzfeind sah, schleppte er die beiden, mit aller Kraft sich in die Leine hängenden (wohl gemerkt, zu zweit) Mädchen hinter sich her. Sie haben es nie geschafft, ihn zu bremsen und er konnte über seinen angeleinten "Feind" herfallen.

Das war schlimm für die Mädchen, mitansehen zu müssen, wie die beiden sich bissen. Und auch die beiden hätten sich verletzen können. Sie wurden einfach nicht mit ihm fertig, wenn er grad nicht so wollte wie sie.

Das Kapitel "Kinder und Hunde" ist überhaupt nicht so romantisch, wie es immer so schön dargestellt wird. Ich denke, Kinder sind da überfordert.

Und wenn ich den Berner-Sennen-Rüden mit dem Bübchen an der Leine sehe aus der Nachbarschaft, stehen mir alle Haare zu Berge.


Viele Grüße

Uschi

[Dieser Beitrag wurde am 29.06.2006 - 22:04 von Uschi aktualisiert]


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