Anerkennung des Airedales als Jagdhund

rb_sijuto
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Anerkennung des Airedales als Jagdhund

Beitrag von rb_sijuto » Do 29. Nov 2007, 22:57


Hi Lutz,

ich war jetzt selbst ganz unsicher und habe vorsichtshalber den betreffenden Beitrag gelöscht.


Also Frau Dr. Christa von Bardeleben ist verstorben.

Ihr Witwer, Eckebrecht von Bardeleben könnte dann der Ansprechpartner sein, den Du meintest.


Liebe Grüße

Silke

mit Jule und Tom



BildLämmelein Jule und der moZ TomBild

rb_Martin
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Anerkennung des Airedales als Jagdhund

Beitrag von rb_Martin » Do 29. Nov 2007, 23:28


Der Airedale war in Deutschland nie offiziell als Jagdhund anerkannt, sehr wohl er es von seinem Ursprung her ist.


Dank aktueller Aufnahmebestimmungen des JGHV wird der KfT nie die Voraussetzung zu einer Aufnahme in den JGHV schaffen. Ob es ein Sonderregelung geben wird halte ich für fraglich, da hierfür das Interesse aus dem KfT selbst wohl viel zu gering ist. Ich glaube auch nicht, daß man es von einem Verein der 29 Terrierrassen betreut, von denen die meisten eher Schoßhunde als Gebrauchs- oder Jagdhunde sind, verlangen könnte.


Der JGHV ist dominiert durch Vereine wie den VDD, die eine rein jagdliche Leistungszucht auf höchstem Niveau betreiben. Da prallen Welten aufeinander, wenn man das mit dem KfT vergleicht. Ob die PRT, die Teckel oder die Retriever heute noch bei den Aufnahmebestimmungen eine Anerkenung bekämen sei dahin gestellt.


Ein eigenständiger Zuchtverein für Airedales könnte eine Chance haben, wenn a) er VDH-Mitglied ist und b) über genügend Mitglieder verfügt die im Besitz des Jagdscheines sind.


Jeder der will kann, wenn die Regelung des jeweiligen Bundeslandes mitspielt die Prüfung über die jagdliche Brauchbarkeit des Hundes ablegen. Manche Bundesländer haben dies jedoch in die Hände des JGHV gelegt, was oft wiederum das Aus für Airedale, Border und Co bedeutet. Das ist Mißbrauch einer Monopolstellung in meinen Augen. Leider!

Darüberhinaus muß in manchen Ländern der Hundeführer der den Hund auf der Prüfung führt im Besitz eines Jagdscheins sein (weil Jagdhundeausbildung rechtlich gleichgestellt wird mit Jagdausübung).


Die BP setzt sich im Wesentlichen aus Gehorsam, Haar- und Federwildschleppe, dem Bringen aus (tiefem) Wasser und Schweißfährte zusammen.


Die Landesjagdgesetzte schreiben i. d. R. bei der Durchführung bestimmter Jagdarten vor, daß "brauchbare Jagdhunde in ausreichender Zahl bereitgehalten werden". Brauchbar ist der Hund, wenn er die entsprechende Prüfung hat. Das macht insofern Sinn als daß z. B. niemand Enten schießen soll, wenn er nicht den Hund hat der die Enten apportiert und wenn nötig auch angeschossene Enten sicher sucht und bringt, damit a) Leiden der Kreatur verhindert oder schnellst möglich abgekürzt wird und b) das Lebensmittel Wildpret seiner verwendung zu geführt werden kann und Wild nicht sinnlos getötet wurde. Ist auch z. B. auf die Nachsuche übertragbar.

Die Gesetzgebung verbietet anders als der JGHV das gerne darstellt jedoch nicht in jedem Falle die Verwendung eines ungeprüften Airedales zum Entenapportieren sondern schreibt meist nur vor, daß ein "brauchbarer Hund" da sein muß.


Die Brauchbarkeit des Jagdhundes spielt auch bei manchen Jagdhaftpflichversicherungen eine Rolle.

[Dieser Beitrag wurde am 30.11.2007 - 13:09 von Martin aktualisiert]


rb_Martin
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Beitrag von rb_Martin » Do 29. Nov 2007, 23:32


Der Ansprechpartner im KfT ist Herr Andreas Clauser. Er führt zwei Irish Terrier.


rb_Gabi
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Anerkennung des Airedales als Jagdhund

Beitrag von rb_Gabi » Do 29. Nov 2007, 23:45


Hallo Martin,


danke für die Aufklärung.


Besonders diese Passage hatte mich vorher schon interessiert und war mir so nicht klar:

Jeder der will kann, wenn die Regelung des jeweiligen Bundeslandes mitspielt die Prüfung über die jagdliche Brauchbarkeit des Hundes ablegen. Manche Bundesländer haben dies jedoch in die Hände des JGHV gelegt, was wiederum das Aus für Airedale, Border und Co bedeutet. Mißbrauch einer Monopolstellung in meinen Augen. Leider. Darüberhinaus muß in manchen Ländern der Hundeführer der den Hund auf der Prüfung führt im Besitz eines Jagdscheins sein (weil Jagdhundeausbildung rechtlich gleichgestellt wird mit Jagdausübung).


Ich denke, daß jetzt hier einige Unklarheiten beseitigt sein sollten.


Schönen Abend noch an alle

Gabi


rb_Martin
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Anerkennung des Airedales als Jagdhund

Beitrag von rb_Martin » Fr 30. Nov 2007, 13:51


Bitte beachten: Die Jagdgesetzgebung ist Landessache und wird nur grob durch das BJG als Rahmengesetz vorgegeben!


LJG RLP § 25

Bereithaltung brauchbarer Jagdhunde


(1) Der Jagdausübungsberechtigte hat dafür zu sorgen, daß ihm für seinen Jagdbezirk ein brauchbarer Jagdhund zur Verfügung steht. Er hat dies der unteren Jagdbehörde auf Verlangen nachzuweisen. Bei Gesellschaftsjagden aller Art, bei Such- und Drückjagden sowie bei jeglicher Art der Jagd auf Wasserwild hat der Jagdausübungsberechtigte dafür Sorge zu tragen, daß brauchbare Jagdhunde in genügender Anzahl mitgeführt und verwendet werden.


(2) Das fachlich zuständige Ministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung Bestimmungen über die Feststellung der Brauchbarkeit von Jagdhunden zu erlassen.




Landesverordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes (LJGDVO) vom 25. Februar 1981

㤠46

Prüfungsfächer

- 4 -

Prüfungsfächer und deren Teilfächer sind:

1. Allgemeines Verhalten und Gehorsam:

a) allgemeines Verhalten und Gehorsam während der gesamten

Prüfung,

b) Leinenführigkeit,

c) Gehen frei bei Fuß,

d) Verhalten auf dem Stand mit Schussabgabe durch den Führer,

2. Schussfestigkeit bei freiem Lauf,

3. Bringen

a) von Haarnutzwild (Hase oder Kaninchen) auf 300 m langer

Schleppe mit zwei stumpfwinkligen Haken,

b) von Federwild (Rebhuhn, Fasan, Ente oder Taube) auf 150

m langer Schleppe,

c) von Federwild nach Freiverlorensuche,

4. Schweißarbeit (Riemenarbeit) auf künstlicher Fährte (mindestens

400 m lang mit zwei stumpfwinkligen Haken bei Verwendung

von höchstens 0,25 l Schweiß oder Blut)

a) als Tagfährte (mindestens zwei- und höchstens fünfstündige

Stehzeit),

b) als Übernachtfährte (mindestens 14-stündige Stehzeit),

5. Wasserarbeit

a) Schussfestigkeit bei der Wasserarbeit,

b) Verlorensuche im deckungsreichen Gewässer und Bringen,

6. Stöberarbeit.“



Anmerkung:

Es ist nicht unüblich, daß manche nur 1,2 und 4 machen um die Brauchbarkeit für Schalenwild nachzuweisen, die Niederwildfächer aber nicht ablegen.


"Stöberarbeit" wird zumindest in RLP i. d. R. wegen Problemen hinsichtlich Revier und Termin nicht durch die UJB angeboten. Leider, ich hatte mich nämlich mit Annie und Dodge dazu angemeldet.

[Dieser Beitrag wurde am 30.11.2007 - 13:04 von Martin aktualisiert]


rb_Uschi
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Anerkennung des Airedales als Jagdhund

Beitrag von rb_Uschi » Fr 30. Nov 2007, 23:55


Hallo,


weil mich das jetzt schon interessiert, habe ich mal nach den Gegebenheiten hier in BaWü gegoogelt und folgendes gefunden:


Auszug aus einem Artikel aus "Wild und Hund" zur jagdlichen Brauchbarkeit.



Zitat:

"Was die Anforderungen an den Vierbeiner betrifft, lässt sich über alle Bundesländer hinweg klar sagen, dass Hunde aus Rassevereinen des Jagdgebrauchshundverbandes (JGHV) immer zugelassen sind. Baden-Württemberg lässt auch Hunde zu, die „in einem Zuchtbuch ihrer Rasse eingetragen sind“, ohne es zu konkretisieren. Somit sind Hunde aus Vereinen außerhalb des deutschen Dachverbandes prüfbar. Auch Hunde ohne Papiere können in Baden-Württemberg zugelassen werden, wenn beide Elterntiere nachweislich einem Jagdhundeschlag entstammen."

Zitat Ende



Was ist denn nun ein "Jagdhundeschlag"?


Und wenn Hunde zugelassen sind, wenn sie "in einem Zuchtbuch ihrer Rasse" eingetragen sind, kann doch eigentlich ein Hund jeglicher Rasse jagdlich brauchbar sein und auf der Jagd geführt werden.



Viele Grüße

Uschi

[Dieser Beitrag wurde am 30.11.2007 - 23:00 von Uschi aktualisiert]


rb_Cap
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Anerkennung des Airedales als Jagdhund

Beitrag von rb_Cap » Sa 1. Dez 2007, 17:42


Hey Uschi,


laut Wikipedie ist ein Schlag eine Gruppe innerhalb einer Haustierrasse.

So gibt es beim Altdeutschen Hütehund folgende Schläge:

Schwarzer Altdeutscher

Harzer Fuchs

Gelbbacke

Strobel

Stumper

Tiger

Schafspudel

Westerwälder Kuhhund

Beim Teckel z.B.Kurz- Langhaar-Rauhhaardackel


Hast du jetzt einen Rauhhaardackel- Münsterländermix,könnte er auch zugelassen werden ,obwohl er ein Mischling ist.Wie der dann aussieht steht auf einem anderen Blatt

Liebe Grüsse Regine


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