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rb_Micha
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Beitrag von rb_Micha » Fr 4. Apr 2008, 11:52

lutz hat geschrieben:
... es ist Tierquälerei und für jeden Hundeausbilder ein absolutes Armutszeugnis wenn dieser ohne Elektroschocker nicht in der Lage ist Hunde zu erziehen.

Das gleiche gilt für mich auch ohne Abstriche für Schutzhunde im öffentlichen Dienst.

Mit freundlichen Grüßen lutz mit Joker


Meine Meinung, ich habe mich nur nicht getraut es so "offen" auszusprechen !!


LG

Micha


rb_TOJU
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Beitrag von rb_TOJU » Fr 4. Apr 2008, 11:58


Hallo Leute!


Zur Info, der Artikel ist etwas irreführend und geht an den Fakten vorbei! Ich habe dieses Thema auch bereits in einem anderen Board verfolgt und fasse hier mal zusammen:


Man wird leider nur durch tiefes googeln der Beschlüße und deren Begründungen wirklich schlau in dem komplexen Sachverhalt:


Der Bundesrat tagte über den Antrag der Aufnahme des E-Gerät in das Waffengesetz, ergo das E-Gerät als Waffe anzusehen. Dieses wurde abgelehnt!!!! Mit den genannten Begründungen.


Zusammengefasst kann man es auf folgenden Nenner bringen!


Nach dieser Änderung des WaffG ist der Besitz eines TIG (Tele-Impuls-Gerät) nicht verboten, wohl aber der Einsatz am Hund durch das TierschutzG!!!!


Ob aus den Begründungen in der Beratungen zum Waffengesetz daraus schlaue Leute einen Spagat zur Erlaubnis ableiten können und den Einsatz des E-Gerät wieder erlauben ist wohl nur Juristen möglich!


Zur Zeit hat sich sonst nix geändert!


Anbei die ergoogelten Texte:


---------------------------------------------------

Text aus dem Waffengesetz (WaffG)

WaffG

Ausfertigungsdatum: 11.10.2002

Vollzitat:

"Waffengesetz vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970 (4592) (2003, 1957)), zuletzt

geändert durch das Gesetz vom 5. November 2007 (BGBl. I S. 2557)"

Stand: Zuletzt geändert durch G v. 5.11.2007 I 2557

Hinweis: Änderung durch Art. 1 G v. 26.3.2008 I 426 (Nr. 11) noch nicht

berücksichtigt:


(2) Waffen sind

2. tragbare Gegenstände,

a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von

Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;

b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit,

Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit

von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt

sind.


........


Tragbare Gegenstände im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b sind Gegenstände,

2.2.1

die bestimmungsgemäß unter Ausnutzung einer anderen als mechanischen Energie Tieren

Verletzungen beibringen (z. B. Elektroimpulsgeräte), mit Ausnahme der ihrer Bestimmung

entsprechend im Bereich der Tierhaltung oder bei der sachgerechten Hundeausbildung Verwendung findenden Gegenstände.



Der rote Text ist der am 22.Februar geänderte Teil.

--------------------------------------------------


"Bundesrat Drucksache 838/07 (Beschluss) 20.12.07

Stellungnahme des Bundesrates

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften


21. Zu Artikel 1 Nr. 32 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Dreifachfachbuchstabe ddd (Anlage 1 Abschnitt I Unterabschnitt 2 Nr. 2.2)

In Artikel 1 Nr. 32 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe ddd sind in Anlage 1 Abschnitt I Unterabschnitt 2 Nr. 2.2 nach dem Wort "Tierhaltung" die Wörter "oder bei der sachgerechten Hundeausbildung" einzufügen.

Begründung:

In der Hundeausbildung durften bisher Elektroreizgeräte (Teletakt) eingesetzt

werden. Die Geräte haben sich bewährt. Ein Verbot wäre unverhältnismäßig.

Die Einfügung stellt klar, dass der Einsatz dieser Geräte weiterhin erlaubt ist.


Weiterhin heißt es in Erläuterung, 842. BR, 14.03.08

TOP 5: Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften

Drucksache: 129/08

"Auch werden Distanz-Elektroimpulsgeräte (auf dem Markt v. a. unter der Bezeichnung „Air-Taser“ bekannt und erhältlich) wegen ihres spezifischen Gefährdungsund Missbrauchspotenzials verboten. Ausgenommen hiervon sind u. a. - einer Anregung des Bundesrates folgend - die in der Hundeausbildung eingesetzten Elektroreizgeräte."


---------------------------------------------------


rb_Susan
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Beitrag von rb_Susan » Fr 4. Apr 2008, 12:11


Danke Thomas!


LG Susan


rb_TOJU
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Beitrag von rb_TOJU » Fr 4. Apr 2008, 12:13


Sorry ich hatte gehofft das das Thema sachlich bleiben könnte!


@Konny -> Könntest du deinen Aussagen Fakten beifügen mit Namen etc? Denn meines Wissen ist der Geschichte des SV ein Gerücht das immer wieder kursiert. Lt. Meiner Info, wenn du den Sachverhalt "Kerzinger" meinst ist die erst ausgesprochene Disqualifikation" zurückgenommen worden und der Terilnehmer hat auf der BSP geführt und keiner weiteren Nachteile gehabt!


@Lutz -> Du erlaubst das man zu deinem letzten Absatz anderer Meinung sein darf! Ich halte diese Aussage für sehr starke Polemik, zumeist unwissender bzw. halte viele andere Ausbildungsarten z.B. Leinenarbeit (auch in der Hundeausbildung) für weitaus Tierschutzunfreundlicher als den Einsatz eines Teleimpulsgerät!!


Wie du schon geschrieben hast ist das Thema hier bereits oft genug diskuttiert worden und sollte hier auch nicht wieder aufgegriffen werden. Mit meinem, diesem Statement wollte ich in diesem Board nur hinterlassen, das es auch andere sachliche Meinungen gibt, die natürlich nicht jedermann teilen muß!


Schönes Wochenende


rb_lutz
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Beitrag von rb_lutz » Fr 4. Apr 2008, 13:14


Hallo Toju,


klar gönne ich jedem seine Meinung, aber dass es auch heute noch, auch nach allen in den letzen Jahren neu hinzugewonnenen hundepsychologischen Ausbildungserkenntnissen, annähernd gleichwertige brutale "Hundedressurmethoden" wie die der Anwendung eines Teletackers gibt, ändert nichts an meiner Ansicht über Tierquälerei.


Wer solche Sachen heute noch immer anwendet, hat meiner Ansicht nach nichts mehr in der Hundeausbildung und Erziehung verloren.



Mit freundlichen Grüßen lutz mit Joker


P.S. Für Leute die sich von den Ausbildungsmethoden aus den Anfängen des vorigen Jahrhunderts, also noch weit vor der Erfindung des Elektrotackers, nun gar nicht trennen können, gibt es in in einer neuen Ausgabe von 1999 noch "Die Abrichtung des Hundes" von Oberst a.D. Dr. hc. Konrad Most den man laut Vorwort als Vater des "modernen Ausbildungswesens" von Dienst Gebrauchs- und Jagdhunden ansehen kann, und der am 9 August 1954, ebenfalls laut Vorwort des Präsidenten vom SV Hermann Martin, stehend verschied!

( Da kann man sich mal ein Beispiel dran nehmen was eine Vorbildfunktion ist.)

[Dieser Beitrag wurde am 04.04.2008 - 12:41 von lutz aktualisiert]



Die Beziehung zwischen einem Mann und seinem Hund ist heilig,

was die Natur vereint hat, soll keine Frau trennen.

A.R. Gurney

rb_Konny
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Beitrag von rb_Konny » Fr 4. Apr 2008, 13:34


Hallo Thomas


Dieser Jemand der bei der SV DM disqualifiziert wurde ist bzw. war ein guter Bekannter von mir. Das war vor ca. 5- 7 Jahren.

Leider lebt er nicht mehr.


Gruss Konny

[Dieser Beitrag wurde am 04.04.2008 - 12:54 von Konny aktualisiert]



Der Weg wächst im Gehen unter Deinen Füssen, auf wunderbare Weise entfaltet sich die Reise mit dem nächsten Schritt.


Frieder Gutscher

www.boyar-vom-drachenhort.de.tl

rb_TOJU
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Beitrag von rb_TOJU » Fr 4. Apr 2008, 14:24


Moin Lutz,


es weckt meinen sportlichen Ehrgeiz es zu verhindern das du immer noch einen drauf setzt und nach Rede - Gegenrede ein Thema nicht beenden kannst. Du hast keine neuen Fakten geschaffen, mich auch diesesmal nicht von meiner Meinung abbringen können und m.E. wiedermals polemisch überzogen indem du die ehemaligen Nutzer dieser Geräte als für Hundeausbildung und -erziehung nicht geeignet ansiehst. Hier sehe ich ein Verleumdung vieler Nutzer die sicher Hundeausbildungtechnisch weitaus fähiger sind als Du dir jemals vorstellen kannst.


Wenn man jedoch das E-Gerät als "brutale Hundedressurmethode" ansieht ist es meine Meinung, das man sich einer Möglichkeit der tierschutzgerechtesten Ausbildungsmethoden verschließt. Man sollte es im Einzelfall und Hundeabhängig prüfen welche Ausbildungsmethode dem Hundetyp und dem Hundeführer liegt, denn man kann nicht sein Ausbildungsmethode gleichwelcher Art und welcher hundepsychologischer Ausbildungskenntnis sie ist, auf jeden Hund übertragen.


Ich habe die Hoffnung da, wir nun jeder 2 Pro und Contra Positionen ausgeteilt haben, dieses Thema keinen weiteres Posting mehr benötigt, da sicher keine neuen Fakten hinzukommen. Lutz bitte enttäusche mich nicht!


Schönes Wochenende


rb_sijuto
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Beitrag von rb_sijuto » Fr 4. Apr 2008, 14:48


Möchte auch ein bisschen Senf beisteuern und einen Aspekt betonen:

Es ist verboten (Tierschutzgesetz)

Alles andere zählt eigentlich nicht.


Dabei bin ich noch nicht einmal komplett gegen den Einsatz dieser Geräte, ich befürchte aber, dass nicht jeder der sich ein Ding besorgt, auch wirklich damit umgehen kann. Sollte die Person dies aber beherrschen finde ich den Einsatz (eingeschränkt z.B. im Bereich von problematischem Jagdverhalten und tatsächlich auch bei den Hunden im Polizei- oder ähnlichen Dienst) gerechtfertigt.


Zwangseinwirkung jeglicher Art im Bereich von "Spiel, Spaß, (Hunde-)Sport" lehne ich kategorisch ab. Da hat Starkzwang (und nichts anderes ist Strom) meiner Meinung nach so gar nichts zu suchen. Um hundesportlich erfolgreich zu sein werde ich nie im Leben meinen Hunden per Knopfdruck einen "mitgeben", da ist meine Intelligenz gefragt, anders ans Ziel zu kommen.


Im Sport diese Geräte einzusetzen sehe ich als falschen Ehrgeiz und ehrgeizig im Zusammenhang mit meinen Hunde werde ich hoffentlich nie werden.


Gewisse Grenzen der Hunde muss ich auch akzeptieren und das tue ich.


Liebe Grüße

Silke

mit Jule und Tom



BildLämmelein Jule und der moZ TomBild

rb_Freddy
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Beitrag von rb_Freddy » Fr 4. Apr 2008, 15:01

sijuto hat geschrieben:


Zwangseinwirkung jeglicher Art im Bereich von "Spiel, Spaß, (Hunde-)Sport" lehne ich kategorisch ab. Da hat Starkzwang (und nichts anderes ist Strom) meiner Meinung nach so gar nichts zu suchen. Um hundesportlich erfolgreich zu sein werde ich nie im Leben meinen Hunden per Knopfdruck einen "mitgeben", da ist meine Intelligenz gefragt, anders ans Ziel zu kommen.


Im Sport diese Geräte einzusetzen sehe ich als falschen Ehrgeiz und ehrgeizig im Zusammenhang mit meinen Hunde werde ich hoffentlich nie werden.




Das seh ich genauso.


LG

Freddy mit Felix



Die Treue eines Hundes ist ein kostbares Geschenk,

das nicht minder bindende moralische

Verpflichtungen auferlegt als die Freundschaft

eines Menschen.

(Konrad Lorenz)

rb_kenzo
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Beitrag von rb_kenzo » Fr 4. Apr 2008, 17:42


Hallo zusammen,


Also wenn ich das alles richtig gelesen habe, dann ergibt sich für mich folgender Sachverhalt:


1.Das Tierschutzgesetz verbietet den Einsatz von Reizstromgeräten.

2. Das Waffenschutzgesetz erlaubt nun wiederum dies bei der „sachgerechten Hundeausbildung“.

3. Der VDH verbietet den Einsatz von Reizstromgeräten in der Hundeausbildung auf allen VDH Übungsplätzen, inklusive derer des SV.


Übrigens zum Thema Einsatz von Reizstromgeräten gab es hier bereits 2005 einen Thread:
http://www.razyboard.com/system/morethr … 686-0.html


Leider hat ein Befürworter des Einsatzes dieser Geräte in der Ausbildung seine Beiträge komplett gelöscht. Es wäre interesant, diese heute noch lesen zu können.


Es gibt da auch einen Beitrag von mir, zu dem ich heute noch stehe:

Und hier ist mein Beitrag vom 10.03.2005!

Hallo zusammen,


habe selten so viele informative Berichte, pro und contra für den Einsatz von Reizstromgeräten gelesen. Stelle nur eins fest. Bei der BH Prüfung gibt es eine Frage, ob der Einsatz von Reizstromgeräten auf VDH Übungsplätzen gestattet ist. Die Antwort war zumindest in 2004 noch nein ! Hat sich da etwa was geändert?


Auf einem Hundeplatz bei dem ich längere Zeit mit meinem AT arbeitete wurde von einem Ausbilder 2004 die neueste Generation eines solchen Gerätes vorgestellt. Wir alle durften es am Arm ausprobieren. Der Reizstrom ist in den verschiedenen Stufen von einem unangenehmen kribbeln bis zu absolut unangehm zu empfinden. Dieser Ausbilder bildet Hunde aus die hauptsächlich an Meisterschaften teilnehmen. Sicher geht durch den Einsatz eines solchen Produktes vieles schneller und einfacher, z.B. beim Auslassen in Abteilung C. Aber auch in Abteilung B wurde dieses Gerät bei der Vorführung sehr oft eingesetzt. Sicher kommt man mit diesen Erziehungsmethoden näher an die hundert Punkte ran.


Jedoch ist meine Frage: Hat dies noch was mit Hundesport zu tun?


Ich wollte ich dies uns ersparen.


Deshalb sind wir ab dann zu einem anderen Hundeplatz gegangen.


Ein schlauer Hund weiss auch ganz genau, ob er das Halsband trägt oder ein anderes. Dementsprechend wird er sich auch verhalten.


Viele Grüße aus dem Südwesten von

Uli S. und Airedale Kenzo
Thomas hat geschrieben:Wenn man jedoch das E-Gerät als "brutale Hundedressurmethode" ansieht ist es meine Meinung, das man sich einer Möglichkeit der tierschutzgerechtesten Ausbildungsmethoden verschließt. Man sollte es im Einzelfall und Hundeabhängig prüfen welche Ausbildungsmethode dem Hundetyp und dem Hundeführer liegt, denn man kann nicht sein Ausbildungsmethode gleichwelcher Art und welcher hundepsychologischer Ausbildungskenntnis sie ist, auf jeden Hund übertragen.

@Lutz -> Du erlaubst das man zu deinem letzten Absatz anderer Meinung sein darf! Ich halte diese Aussage für sehr starke Polemik, zumeist unwissender bzw. halte viele andere Ausbildungsarten z.B. Leinenarbeit (auch in der Hundeausbildung) für weitaus Tierschutzunfreundlicher als den Einsatz eines Teleimpulsgerät!

Hallo Thomas,


laut Deinen Angaben bei Working-dog.eu bin ich ungefähr ein Jahrzehnt älter als Du. Ich lebe und arbeite mit Airedales seit 1982. Ich habe noch die Zeiten erlebt als Anfag der 80er in Abtlg. C mit dem Rohrstock geknüppelt wurde.


Ich habe es auch erlebt und erlebe es heute noch bei diversen „Sportskollegen“, Gott sei Dank immer nur bei anderen Rassen, dass z.B. mit Stachel, teils angeschliffen gearbeitet wird. Insbesondere beim Aus in C, mit kurzer Schnur, damit man auch richtig dran reißen kann wenn der Hund nicht sofort auslässt, bzw. spurt. Das ist alles nicht tiergerecht und dient nur dem Ego des Hundeführers, der dann bei der Prüfung evtl. eine höhere Punktzahl erreicht. Der Vergleich ob ich nun den Hund mit dem Halsband und Leine oder mit dem Impulsgerät quäle hinkt m.E.


Mir persönlich ist es lieber, wenn mein Hund ein paar Punkte weniger bei einer Prüfung hat, ich aber noch in den Spiegel schauen kann. Schließlich ist er mein und unserer Kinder bester Freund und Familienmitglied!


@Konny: Danke das Du uns darüber informiert hast, dass diese Geräte auch über den Erotikhandel vertrieben werden Leider ist es so, dass die Geräte vor und nach Verbot in der Ausbildung unverändert bei fast allen Hundesportartikelhäusern angeboten wurden. Ein mir bekannter Händler hat 5 Hersteller im Sortiment mit wiederum verschiedenen Modellen.


Es ist unter Hundeführern allgemein bekannt, dass diese Geräte auch nach deren Verbot weiterhin in der Ausbildung eingesetzt wurden, nun ausserhalb des Hundeplatzes oder ausserhalb der offiziellen Übungsstunden, wenn keiner zuschaut. Aber bestimmt nicht bei unseren geliebten Terriern!?



Gruß aus dem Schwarzwald

Uli und Kenzo



Es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird.
www.airedale-kenzo.de

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