Leistungsrichteranwärter

rb_Wallenstein
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Leistungsrichteranwärter

Beitrag von rb_Wallenstein » Mo 1. Jun 2009, 13:03


Im Moment ist die Zulassung zur Anwärterschaft auf das Amt des Leistungsrichter auf eine Person bezogen, die nach Meinung vieler KfT-Mitglieder nicht die Voraussetzungen gemäß der Leistungsrichterordnung erfüllt.


Wenn ich mir die Leistungsrichterordnung des KfT anschaue, dann bemerke ich, dass dort eindeutig formuliert steht, dass die Leistungsricherordnung beachtet werden soll.


Hier liegt der Hase im Pfeffer. Es handelt sich also um eine sogenannte Sollvorschrift.


Insofern ist es dem Ermessen der zuständigen Gremien überlassen, im Einzelfall diese Vorschrift außer acht zu lassen. Selbstverständlich muss dies vermutlich in einem pflichtgemäßen Ermessen passieren.


Wenn ein Jurist gleich zu Beginn einer Vorschrift liest, dass diese angewendet werden soll, dann liest er erst gar nicht weiter.


Also, die Aufregung wird umsonst sein. Ich stelle überhaupt in meiner nur 5jährigen Mitgliedschaft im KfT fest, dass ein Oben und Unten im KfT existiert.

" Die Herren da oben" usw. höre ich häufig.


Vielleicht sollten wir uns daran erinnern, dass wir alle der KfT sind und "die Herren da oben" von uns eingesetzt sind und für uns arbeiten.


Es bringt überhaupt nichts, wenn wir hier gegen die Zulassung einer Person als Leistungsrichteranwärter wettern aber hinterher, wenn er Leistungsrichter ist, Prüfungen besuchen, auf denen diese Person richtet.




Damit führen wir uns selbst ad absurdum.

[Dieser Beitrag wurde am 01.06.2009 - 12:12 von Wallenstein aktualisiert]



www.tovar-airedale.de

rb_lutz
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Leistungsrichteranwärter

Beitrag von rb_lutz » Mi 3. Jun 2009, 13:55


Hallo AT-Freunde,


ich bin zwar kein Jurist aber wenn es so genaue Unterscheidungen zwischen Sollen und Müssen gibt um in die Pflicht genommen werden zu können, ist es nach den Durchführungen der ersten neuen Körungen auch sicher besser wenn die Satzung des Fördervereins mit ihren Körleistungsrichtern in §2 Punkt e) auch genauer definiert wird.


Hier heißt es nämlich:


"Der Verein erfüllt seine Aufgaben unter BEACHTUNG der Tierschutzgesetze".


Es sollte besser heißen:


"Der Verein erfüllt seine Aufgaben unter BEFOLGUNG der Tierschutzgesetze".


Denn wenn dort nur etwas beachtet wird und nicht zwingend vorgeschrieben ist, braucht man ja nach Auslegung dieser Experten nichts an der Durchführung der Körungen mit durch Schläge verletzten Hunden ändern.


Ähnlich wurde sich ja auch von deren Seite über die verletzen Hunde im Terrier 3/09 ausgedrückt: "Es SOLLTE nicht sein, aber es PASSIERT eben".


Das ist für mich das Gleiche als wenn ich eine rote Ampel wohl sehe und beachte aber trotzdem einfach drüber fahren darf. Das hierbei etwas passieren kann ist nur nebensächlich.




Mit freundlichen Grüßen lutz mit Joker

[Dieser Beitrag wurde am 03.06.2009 - 13:03 von lutz aktualisiert]



Die Beziehung zwischen einem Mann und seinem Hund ist heilig,

was die Natur vereint hat, soll keine Frau trennen.

A.R. Gurney

rb_RosiS
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Beitrag von rb_RosiS » Mi 3. Jun 2009, 14:42


Hallo Wallenstein,


ich möchte Dir empfehlen mal die ganze LR-Ordnung durchzulesen.


Hier ein kleiner Ausschnitt als Zitat. Es sind Muss-Vorschriften. Und wenn man unvorbereitet oder zu einem unfähigen Juristen geht, kann es sicherlich auch mal passieren, dass er bei den Soll-Vorschriften stecken bleibt. Aber glücklicher Weise gibt es ja genügend fähige Rechtsanwälte.

Voraussetzung für einen Bewerber

1. Eine mindestens fünfjährige Mitgliedschaft im KfT.

2. -Der Bewerber muss das 25. Lebensjahr vollendet und darf das 50. Lebensjahr

noch nicht überschritten haben.

3. -Der Bewerber muss Inhaber eines gültigen VDH-Sachkundenachweises für Ausbilder

sein und nachweisen, dass er mindestens zwei Hunde selbst ausgebildet

und diese in den Stufen VPG I bis III (vormals SchH I – SchH II) erfolgreich in VDH

anerkannten Prüfungen geführt hat. Einen der beiden Hunde muss er mit Erfolg in

Prüfungen in den Stufen Begleithund und FH geführt haben, sowie Kenntnisse in

der Wachhund- und internationalen Prüfungsordnungen nachweisen. Ein Terrier

muss erfolgreich auf einer KfT-LA für VPG (vormals SchH) geführt worden sein.

Die zuletzt abgelegte VPG (Vormals SchH)-Prüfung darf nicht länger als 3 Jahre

zurückliegen.

4. -Der Bewerber hat als Ausbildungsleiter (Ausbildungswart-Übungsleiter im örtlichen

Verein – OG) tätig gewesen zu sein und bei mehreren Prüfungen die Aufgabe des

Prüfungsleiters übernommen haben.

5. Der Bewerber muss einen gültigen Helferausweis des KfT besitzen.

6. -Für weibliche LR-Bewerber und Körperbehinderte oder in anderen Ausnahmefällen

können diese Voraussetzungen der praktischen Arbeit bezüglich des Schutzdiensthelfers

entfallen, hier sind theoretische Kenntnisse zur Schutzdiensthelfertätigkeit

durch Seminarbescheinigungen zu belegen.

Die Voraussetzungen, Ziffer 1 – 6, sind durch Beifügung bestätigter Abschriften

oder Erklärungen zu belegen.


Gruß Rosi


rb_Konny
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Beitrag von rb_Konny » Mi 3. Jun 2009, 14:45


Hallo


Nach intensiven Austausch mit einem KFT-Mitglied, bekam ich heute morgen noch diese Mitteilung von Ihm.

Diese Person war beim Ausscheid.


Ich stelle es einfach mal ins Forum mit Genehmigung.
XY hat geschrieben:Durch das Forum sind einige sicherlich schon wach geworden. Aber die Mutlosigkeit mal eindeutig Stellung zu nehmen, ist doch enorm groß. Auf dem Bundesausscheid waren wir überrascht wieviele unzufrieden sind. Was man da nicht alles zu hören bekam, wenn da nur die Hälfte von stimmt, ist der Sumpf ganz schön gewaltig. Ich persönlich meine auch inzwischen, dass der LRO uns nicht gut tut. ER wird von uns schon Napoleon genannt. Wie Lutz schon sagte, es gab da mal einen Kaiser, der sich selbst gekrönt hat und die Krone aufgesetzt hat, nämlich Napoleon.

@ Lutz

Dein Zitat wird ebenfalls wiederholt


Gruss Konny

[Dieser Beitrag wurde am 03.06.2009 - 13:46 von Konny aktualisiert]



Der Weg wächst im Gehen unter Deinen Füssen, auf wunderbare Weise entfaltet sich die Reise mit dem nächsten Schritt.


Frieder Gutscher

www.boyar-vom-drachenhort.de.tl

rb_Winston
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Beitrag von rb_Winston » Mi 3. Jun 2009, 15:21


Hallo Rosi,


vielen Dank für deine ausführliche Information für die Bewerbung des LRA. Der Vollständigkeit wegen möchte ich noch deine Ausführung ergänzen:


Auf die Mitgliedschaft können bis zu 2 Jahre Mitgliedschaft in einem anderen Gebrauchshundsport treibenden, dem VDH angehörenden Verband angerechnet werden.


Vergleichbare aktive Tätigkeit im Diensthundewesen (z.B.: eine bestandene Diensthundelehrwartprüfung und der dreimonatige Einsatz als Diensthundelehrwart) werden angerechnet. Diese können jedoch nicht allein die Voraussetzungen erfüllen. Weiterhin sind sportliche Aktivitäten beim KFT nachzuweisen.


LG

Jutta


rb_RosiS
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Beitrag von rb_RosiS » Mi 3. Jun 2009, 15:22


Hallo Wallenstein,
Wallenstein hat geschrieben:Ich stelle überhaupt in meiner nur 5jährigen Mitgliedschaft im KfT fest, dass ein Oben und Unten im KfT existiert.

" Die Herren da oben" usw. höre ich häufig.


Vielleicht sollten wir uns daran erinnern, dass wir alle der KfT sind und "die Herren da oben" von uns eingesetzt sind und für uns arbeiten.

Da gebe ich Dir Recht. Ich wünsche mir auch im Klub für Terrier Transparenz, Offenheit, Ehrlichkeit, und ein Einhalten der Satzungen/Ordnungen.


Gruß Rosi


rb_Winston
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Beitrag von rb_Winston » Mi 3. Jun 2009, 15:36


Hallo Wallenstein,


ein Vorstand wird auf einer MV mit Stimmenmehrheit gewählt. Die Mitglieder wählen den Vorstand, der ihren Vorstellungen weitgehendst entspricht. Der gewählte Vorstand führt dann den Verein. Das ist ein Unterschied zu: die arbeiten für uns.


Wenn uns die Führung nicht gefällt, können wir sie nächstes Jahr abwählen. Bis dahin haben wir uns den demokratischen Werdegängen anzupassen.


Gib doch einmal konkrete Vorschläge ein, wie du es besser machen würdest und welche Ziele du für uns den KFT und im speziellen des AT verfolgst. Aber nicht den bestehenden Vorstand kritisieren und sagen was du nicht möchtest. Sondern wirklich deine ehrliche Vorstellung von der Führung des Verbandes in deinen Händen.


Denn nächstes Jahr ist schnell und Wahlkandidaten selten.


LG


Jutta


rb_Nicole
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Beitrag von rb_Nicole » Mi 3. Jun 2009, 17:15


Hallo Zusammen,


ich habe die LR-Ordnung des KFT überprüfen lassen und diese ist keine Sollvorschrift.


Faktum ist, dass einiges im Argen ist. Wir haben LR-Anwärter, die menschlich sicherlich nett sind, aber nett sein allein reicht nicht.


Wenn ich daran denke, dass einer von den jetztigen LRA mich richten soll, werde ich immer im Hinterkopf haben, dass es Richter sind, die m. E. dieses hohe Amt " erschlichen " (mit Hilfe des LRO) haben. Und ich soll glauben, dass sie Ordnungen und Satzungen in Zukunft einhalten ?? Ich kann dies umgehen, indem ich meine Hunde im dhv führe.


Ich habe bisher drei Hunde auf Ausstellungen ausgestellt. Darf ich jetzt Zuchtrichter werden ???


Und wieso bildet man die Bewerber nicht vernünftig aus ??? Und sie werden später mit den notwendigen Voraussetzungen LRA ???



Gruß

Nicole




Je mehr ich vom Menschen sehe, umso lieber habe ich meine Hunde !

Friedrich der Große

[Dieser Beitrag wurde am 03.06.2009 - 17:15 von Nicole aktualisiert]


rb_GabyP
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Beitrag von rb_GabyP » Mi 3. Jun 2009, 21:16


Ich stimme aller Kritik und allen Bedenken, die hier geäußert wurden, zu. Das mal vorweg.


Aber wenn jetzt schon von Abwahl des Vorstands usw. die Rede ist, dann denke ich, müssen die Karten auf den Tisch.


"Wallenstein" war Kandidat für den Vorstand bei den letzten Wahlen. Und, Wallenstein: bist nicht Du es, der hier letztlich schreibt, die Körung in Barnimer Heide sei zwar kritisch zu sehen, aber dann doch kaum zu beanstanden, weil eben auch OG-Helfer eingesetzt werden dürfen? Und bist nicht Du es, der Züchter - oder einen Teil der Züchterschaft - trotzdem auffordert, gegen diese Körung vorzugehen?


Welcher Karren wird hier geschmückt, vor den die hiesigen Kritiker (die zu Recht kritisieren!) evtl. gespannt werden sollen?




rb_RosiS
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Beitrag von rb_RosiS » Mi 3. Jun 2009, 22:39


Hallo GabyP,


vielen Dank für Deine deutlichen Worte.

Habe zur "Körung Barnimer Heide" noch einmal was unter "Körung Barnimer Heide" eingestellt.


Gruß Rosi


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