Satzungskonforme Ernennung von LRA?
Verfasst: So 17. Mai 2009, 19:00
Hallo zusammen,
auf Wunsch von RosiS und aufgrund der Abwesenheit von Bettina, habe ich mir erlaubt die drei Beiträge aus VPG zu kopieren und nach vorne zu holen, damit jeder der nicht eingeloggt ist auch sieht und hänge noch einen Beitrag hinten dran.
Gruß
Uli und Kenzo
RosiS
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Beiträge: 6
Nachricht senden Erstellt am 16.05.2009 - 15:08
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Hallo,
schaut einmal hier.
http://www.kft-online.de/_rubric/index. … Vorstandes
Gruß
Rosi
Signatur
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Mir imponieren nur die Ratschläge und Grundsätze, die der Ratgebende selbst beherzigt.
(Rosa Luxemburg)
Konny
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Nachricht senden Erstellt am 16.05.2009 - 15:39
Hallo Rosi
Mir ist zu Ohren gekommen, das die jetzt ja offiziell ernannten die Vorraussetzungen
http://www.kft-online.de/_data/KfT-Leis … g_0305.pdf
Seite 3
Vorraussetztungen für einen Bewerber
keinesfalls erfüllen.
Stimmt das oder ist es nur ein Gerücht.
Wenn ja dann wird mit Erlaubnis des Vorstandes gegen die Satzung des KFT´s verstossen.
Es würde mich freuen, wenn es falsch wäre.
Gruss KOnny
Signatur
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Glück ist,
wenn Deine Gedanken,
Deine Worte und Dein Tun
im Einklang sind!
Mahatma Gandhi
www.boyar-vom-drachenhort.de.tl
RosiS
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Beiträge: 6
Nachricht senden Erstellt am 16.05.2009 - 20:54
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Hallo Konny,
der Leistungsrichteranwärter gegen den mein Mann Widerspruch eingelegt hat, erfüllt nicht die Voraussetzungen unserer Leistungsrichterordnung.
Dies hat er auch selbst gegenüber verschiedenen Personen zugegeben. Er ist ein netter Kerl, aber die Voraussetzungen erfüllt er nicht.
Die Ablehnung des Widerspruches wurde lediglich damit begründet, dass die Einspruchsfrist überschritten wurde. Er wurde aber gar nicht satzungskonform mit Widerspruchfrist veröffentlicht.
Gruß
Rosi
Signatur
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Konny
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Beiträge: 874
Nachricht senden Erstellt am 16.05.2009 - 22:18
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Hallo
Mein Mann als ehemaliges Vorstandmitgliedes äusserte sich so darüber:
Dieser Vorstand ist unfähig einen Verein zu führen, da er seine eigene Satzung nicht kennt, und somit nicht weiss was er tut
Wir (Mein Mann und ich)als Mitglieder des KFT´s erheben, hiermit öffentlich Einspruch gegen den Entscheid des Vorstandes, da es falsch ist gegen vorhandene Satzungen zu verstossen.
Ich weiss das es rechtl. ein langer Weg ist Vereinsrechtlichen Einspruch bei Gericht zu erheben.
Hoffe aber das durch diesen Beitrag hier im Forum, alle User, Mitglieder des KFT´s, Leser aber auch die AZG es auch aussergerichtlich geht, indem JEDER hier jeder ebenfalls öffentlichen Einspruch erhebt.
Soetwas kann und darf es auf keinen Fall geben!
WOFÜR GIBT ES EINE SATZUNG?????
Gruss Konny
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Mahatma Gandhi
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[Dieser Beitrag wurde am 17.05.2009 - 19:56 von kenzo aktualisiert]
Es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird.
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