Hallo zusammen,
auf der Homepage KFT-online findet ihr die Bestimmungen der ZZL.
Ich habe aus dem PDF-Dokument mal §8 rauskopiert.
§ 8 Auschlussgründe
Folgende Mängel schließen auf jeden Fall eine ZZ aus:
• Verhaltensstörungen
• Rasse untypisches Erscheinungsbild
• angeborene Mißbildungen
• stark fehlerhafte Haarstruktur
• Fehlfarbe
• starker Pigmentverlust
• ererbte Defekte
• Gebissstellungsanomalien
• offene Fontanelle/Apfelkopf
• Körpergewicht unter 2 kg
• Hodenfehler
• nicht zulässige Gesundheitsuntersuchungsbefunde
• erhebliche Anzahl fehlender Zähne
Erläuterung für die Bewertung fehlender Zähne:
Bei folgenden Rassen sind 2 fehlende Prämolare erlaubt (sofern die Standards nichts anderes vorschreiben):
Airedale, Bedlington, Brasilianischer, Cesky, Dandie Dinmont, Irish Glen of Imaal, Irish Soft Coated Wheaten, Irish, Jack Russell, Kerry Blue, Lakeland, Manchester, Parson Russell, Scottish, Schwarzer, Sealyham, Skye, Welsh Terrier
Bei folgenden Rassen sind 4 fehlende Prämolare erlaubt (sofern die Standards nichts anderes vorschreiben):
Australian, Australian Silky, Border, Boston, Cairn, English Toy, Japanischer, Norfolk, Norwich, West Highland White, Yorkshire Terrier
Fehlen 3 bzw. 5 Prämolare, so kann der Hund noch zur Zucht zugelassen werden, sofern keine sonstigen gravierenden Fehler vorhanden sind bzw. wenn er solche Vorzüge aufweist, die eine Zuchtverwendung vertretbar erscheinen lassen und es sich bei den fehlenden Prämolaren nicht ausschließlich um die P3 und/oder P4 handelt.
Fehlen 4 bzw. 6 Prämolare, kann der Hund nicht zur Zucht zugelassen werden.
Fehlen 2 oder mehr Schneidezähne oder ein Caninus, kann der Hund ebenfalls nicht zur Zucht zugelassen werden.
Persistierende Milchzähne sind wie nicht vorhandene bleibende Zähne zu beurteilen.
In diesem Fall ist eine Zurückstellung möglich.
Verletzungsbedingte Zahnverluste sowie erworbene Mängel anderer Art müssen innerhalb von 14 Tagen nach dem Unfall durch Röntgenbild dem Zuchtbuchamt nachgewiesen werden. Nach Einholung eines Sachverständigengutachtens erfolgt die Eintragung auf der Ahnentafel. Erst danach darf der Hund auf einer ZZ vorgestellt werden.
Wenn Ihr die gesamte ZZL lesen wollt, dann geht doch bitte auf die HP
http://www.kft-online.de/_rubric/index.php?rubric=Zucht
Hoffe konnte Euch ein wenig helfen!
Gruss aus dem Schwarzwald
Uli S. und Airedale Kenzo
Es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird.
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