Gebührenordnung für Tierärzte
Gebührenordnung für Tierärzte
Hallo AT-Freunde,
Zur Information aus der Presse.
In den nächsten Wochen wird die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) die seit 1998 gilt um 12% erhöht werden.
Diese GOT darf von den Tierärzten nicht unterschritten werden aber es darf wie bisher auch von den TA bis zum 3-fachen Satz abgerechnet werden.
Dieses habe ich gerade auch mit meiner OP-Versicherung für Joker zum einfachen Satz erlebt, was letztendlich für mich bedeutet dass mir ca.nur 60% der OP-Kosten auch wirklich erstattet werden.
Es hätte theoretisch auch noch schlechter ausfallen können.
Mit freundlichen Grüßen lutz mit Joker
Die Beziehung zwischen einem Mann und seinem Hund ist heilig,
was die Natur vereint hat, soll keine Frau trennen.
A.R. Gurney
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Gebührenordnung für Tierärzte
Danke für die Info, Lutz.
Dann muß ich mir wohl demnächst ein bißchen mehr Geld ins Portemonais tun.
Grüße Heidi
Natürlich kann man ohne Hund leben - es lohnt sich nur nicht.