Hallo,
vanja hat geschrieben:Den Organisatoren solcher Veranstaltungen ist es eigentlich auch egal. Das Veterinäramt muß sein ja und amen zu einer solchen Veranstaltung geben, welches im Vorfeld einer solchen Veranstaltung eingeholt werden muß und die verlangen die Tollwutimpfe.
ich habe mich jetzt beim Veterinäramt direkt erkundigt.
Es kommt auf die Größe der Veranstaltung an, bei denen sich das Veterinäramt kümmert, interessiert und die TW-Impfung unbedingt haben möchte. Überregionale, große Veranstaltung, zu denen Hunde aus verschiedenen Ländern kommen z.B. Wörtlich: "Italien ist nicht weit, und dort gibt es noch Tollwut." Also bei großen Ausstellungen, Zuchtschauen etc. mischt sich das Veterinäramt in Sachen Tollwutimpfung ein.
Kleine Veranstaltungen, wie Vereinsprüfungen usw., bei denen ja auch sehr oft der Impfausweis vorgezeigt werden muss (die TÄ hat jetzt nicht jede einzelne Veranstaltung aufgeführt) bedürfen zwar der Anzeige beim Amt, aber das Vetamt interessiert sich impftechnisch eigentlich nicht dafür.
Es sind in diesem Fall die Veranstalter selbst, die einen Nachweis der TW-Impfung haben wollen, das Vetamt EMPFIEHLT nur.
Die Begründung für die Empfehlung ist der enorme Reiseverkehr.
Auch im Urlaub zugelaufene Hunde und Katzen, die dann mit nach D gebracht werden, werden als potentielle Gefahr angesehen. Deshalb wird die Empfehlung weiterhin ausgesprochen, trotzdem dass D tollwutfrei ist.
VG
Uschi