neue Gebührenordnung

Themen rund um das Zuchtwesen
Artus

Re: neue Gebührenordnung

Beitrag von Artus » Di 6. Jul 2010, 18:38

Hallo Gaby,

ich denke, ich habe die Zusammenhänge noch nicht richtig verstanden.
GabyP: ... wenn ein wegen Tierquälerei vom Veterinäramt mit Halte- und Zuchtverbot bedachter Mensch - bei noch anhängigem Verwaltungsgerichtsverfahren –
1. Das Mitglied darf also weder Hunde halten noch züchten? Und genau in dieser Angelegenheit läuft über das Veterinäramt noch ein Verwaltungsgerichtsverfahren? Richtig?
2. Dieses Verwaltungsgerichtsverfahren läuft parallel zu einem Verfahren, mit dem das Mitglied sich in den KfT wieder reinklagen will?
GabyP: sind die Verfahren anhängig - d.h., der Vorstand tut sehr gut daran, sich nicht dazu zu äußern, sonst hätte er den nächsten Prozeß am Hals
Das hört sich ja schlimm an. Aber ich denke, die beweisbare Wahrheit kann und darf man in unserem Staat noch äußern, ohne dass man dafür verklagt werden kann!? Aber ansonsten hast Du Recht über laufende Verfahren wird im Allgemeinen von den Parteien kein Statement abgegeben. Aber woher stammen denn dann Eure Informationen, dass ihr Euch so absolut sicher seit, das alles Wirklichkeit ist?
GabyP: . sind bei meinem genannten "Beispiel" auch evtl. Schadensersatzforderungen zu berücksichtigen - was wäre, wenn ein solcher Züchter den KfT auf Ersatz der wegen Zuchtverbot entgangenen Welpengelder verklagt???
Wie will denn das Mitglied aus Deinem „Beispiel“ den Klub für Terrier auf Ersatz der wegen Zuchtverbot entgangenen Welpengelder verklagen?
Aufgrund Deiner bisherigen Postings gehe ich davon aus, dass das Zuchtverbot durch ein Verwaltungsgerichtsverfahren erwirkt worden ist oder werden soll??
Dann gibt es da doch keine Chance.

LG Rosi

GabyP
Benutzer
Beiträge: 1200
Registriert: Mo 25. Jan 2010, 20:11
Wohnort: im Unterallgäu
Kontaktdaten:

Re: neue Gebührenordnung

Beitrag von GabyP » Di 6. Jul 2010, 19:10

Hallo, Rosi,

- das VetAmt erließ zunächst Zucht- und Haltungsverbot. Dagegen laufen Einsprüche und Verwaltungsgerichtsverfahren, angestrengt von der Zuchtstätte. Strafverfahren betrafen andere Tatbestände.

- Der KfT schloß die Personen aus dem KfT aus. Das betrifft die "Rücklagen für Prozeß".

- "Beweisbar" ist bei nicht abgeschlossenen Verfahren, nicht rechtskräftigen Urteilen/Beschlüssen überhaupt nichts; insofern kann gegen jede Äußerung in dieser Angelegenheit geklagt werden.

- Ich verweise nochmals auf die Rechtsprechung - es könnte sein, daß sich zuständige Gerichte der Meinung von VetAmt und KfT nicht anschließen - mag das auch noch so unverständlich sein - es mag zudem sein, daß Urteile in verschiedenen Verfahren in der "falschen" Reihenfolge gefällt werden (KfT vor VetAmt) - selbstverständlich wären dann Schadensersatzforderungen denkbar.

- Woher ich (keineswegs nur ich) das alles weiß? Heimatzeitungen stellten die Vorgänge ausführlich z.T. mit Bildern ins Internet, "man" kennt einige Leute, und der Ausschluß aus dem KfT ist selbstverständlich öffentlich gemacht worden.

Und damit mache ich die letzte Äußerung dazu. Ich machte diese Äußerungen, weil ich die Bereitstellung von Rücklagen für Prozesse ungewissen Ausgangs im Einzelfall für sinnvoll halte.

Auf deutsch: die Prozeßwut einiger KfT-Mitglieder geht auf keine Kuhhaut!

Viele Grüße

Artus

Re: neue Gebührenordnung

Beitrag von Artus » Mi 14. Jul 2010, 17:41

Hallo,

ich setze mal einen Link zu einem Schreiben, dass zu diesem Thema abgefaßt wurde.

http://www.kft-berlin.de/con/_rubric/in ... ubric=News

http://www.kft-berlin.de/con/_data/geb_hrenerhvhung.pdf

LG Rosi

Shakira

Re: neue Gebührenordnung

Beitrag von Shakira » Fr 16. Jul 2010, 19:55

Hallo

ich möchte hier doch noch etwas zu der Rechtsprechung sagen, da es in diesem besagten Fall nicht um eine inhaltliche Schuld geht, sondern, ob der Verein ein satzungswidrigen Ausschluss vorgenommen hat oder nicht!
Wenn ein Mitglied gegen ein Ausschluß klagt, geht es für das gericht in erster Linie festzustellen, ob der Ausschluß durch das richtige Organ vorgenommen wurde, ob der Ausschluß sachlich begründet ist, ob er grob unbillig ist.
Nach der Erklärung auf der KFT Homepage wurde das besagte Mitglied
Auf Anweisung der Klubleitung (§6, Ziffer 5, erster Satz, zweiter Teil, in Verbindung mit §4, Ziffer 2 und folgender Text der KfT-Satzung) wurde Frau A. B.-G. mit sofortiger Wirkung von der Mitgliederliste des Klub für Terrier e.V. von 1894 gestrichen.
Das Erlöschen der Mitgliedschaft führt gemäß §6, Ziffer 6 der KfT-Satzung zum Verlust aller vom betroffenen Mitglied bekleideten Vereinsämter.

R. Ritz
1. Vorsitzender
edit: Quelle: Hp des Kft "Information der Klubleitung" 12.08.08

Der § 6 Ziffer 5 verweist auf den § 4 Ziffer 2.
Der Vorstand hat also aufgrund dessen wegen Hundehandel und oder wegen unkontrollierter Hundezucht den Ausschluß vorgenommen.
Da liegt wohl der Fehler, was dem Mitglied höchstwahrscheinlich auch die nächste Instanz bestätigt.
Der Ausschluß hätte nicht danach vorgenommen worden dürfen, da sich der Verein womöglich auf ein Urteil gegen das Mitglied stützt, welches Verstöße gegen das Tierschutzgesetz festgestellt hat, unter anderem wegen nicht Artgerechter Haltung.
Die Feststellung nach dem wie der Verein den Ausschluß vornahm, hätte über das Ehrengericht gehen müssen um einen Ausschluß zu erzielen.
Wie schon in der Vergangenheit, scheint auch aktuell, der Verein durch Schnellschüsse zu glänzen oder er bereitet sich in solchen Fällen schlecht vor.
Dann muss aber gefragt werden, ob das Loswerden eines Mitgliedes dem Vorstand mit solch hohen Kosten nicht vorgeworfen werden kann.
Ich bin davon überzeugt, das auch die nächste Instanz der Verein verliert und dann hat der Verein noch immer das besagte Mitglied und 77 000 Euro weniger.
ein teurer Spass.
Ich möchte bemerken, das ich damit nicht den Verbleib des Mitgliedes im KFT befürworte, sondern die Frage, ob der Verein weiter so lapidar mit Geldern umgehen kann, muss, soll.

Gruß
P.B.
Zuletzt geändert von Shakira am Fr 16. Jul 2010, 21:49, insgesamt 4-mal geändert.
Grund: Name aus Zitat entfernt - Zitat vorläufig entfernt - Quellenangabe hinzugefügt

Artus

Re: neue Gebührenordnung

Beitrag von Artus » Fr 16. Jul 2010, 21:47

Hallo Shakira,

Deiner rechtlichen Auffassung was den Ausschluss des Mitgliedes angeht, kann ich mich nur anschließen. Dazu ist alles gesagt.
Shakira: Ich bin davon überzeugt, das auch die nächste Instanz der Verein verliert
Davon bin ich auch überzeugt. In der 1. Instanz hat das Mitglied gewonnen.
Der KfT hat bereits Rücklagen gebildet für eine ungewisse Verbindlichkeit im
Rahmen eines Prozesses mit einem Mitglied.

Die weitere Frage die sich mir dabei stellt, ob man mit der Rücklagenhöhe überhaupt auskommen wird, wenn der KfT in der Berufung verliert.
Dann wird eine Schadensersatzklage auf den KfT zukommen.
GabyP: ……. und in der 1. Instanz gewinnen sollte, dann erwarte ich von diesem Verein, daß er in die nächste Instanz geht!

Auch auf die Gefahr hin, wieder den Prozeß zu verlieren.
In dieser Meinung ginge ich mit Dir konform, wenn ein satzungsgemäßes Ausschlussverfahren vom KfT eingeleitet worden ist.

Hat die Klubleitung aber kein satzungsgemäßes Ausschlussverfahren gegen das Mitglied eingeleitet, weil es statt durch ein Ehrenratsverfahren durch die Klubleitung nach § 4 aus dem Verein ausgeschlossen wurde, stimme ich Dir nicht zu.

Ich erwarte von unserem Vorstand, dass er sich an unsere Satzungen hält.
Denn letztendlich zahlen die Mitglieder die „Zeche“ , wenn aufgrund satzungswidriger Ausschlussverfahren Prozesskosten, Schadensersatz etc. auf den KfT zukommen.

LG Rosi

Artus

Re: neue Gebührenordnung

Beitrag von Artus » Mi 6. Apr 2011, 13:58

Hallo zusammen,

im Terrier 4/2011 wurde auf Seite 27 unter Mitteilungen des Vorstandes von der Klubleitung mitgeteilt,
das Frau XY laut Urteil vom Landgericht Darmstadt weiterhin alle satzungsgemäßen Rechte und Pflichten zustehen und ihr der Zugang zu allen Ehrenämtern offen steht.

LG Rosi

Artus

Re: neue Gebührenordnung

Beitrag von Artus » Sa 9. Apr 2011, 12:32

Hallo zusammen,
Peter schrieb am 07.04.2011 unter Eintragung ED : Das hatte der Klub bei Frau B.-G. auch geglaubt....... nun sieht man ja, was dabei herausgekommen ist.
Rosi schrieb am 16.07.2010 unter Gebührenordnung: Ich erwarte von unserem Vorstand, dass er sich an unsere Satzungen hält.
Denn letztendlich zahlen die Mitglieder die „Zeche“ , wenn aufgrund satzungswidriger Ausschlussverfahren Prozesskosten, Schadensersatz etc. auf den KfT zukommen.
Nicht nur der Verpflichtung zur Veröffentlichung musste die Klubleitung des KfT im „Der Terrier“ nachkommen, was kommen jetzt ggf. für Schadensersatzansprüche auf den KfT zu?
Die Zeche dürfen wir dann als Mitglieder alle mittragen.

LG Rosi

Antworten

Zurück zu „Zucht“