ich denke, ich habe die Zusammenhänge noch nicht richtig verstanden.
1. Das Mitglied darf also weder Hunde halten noch züchten? Und genau in dieser Angelegenheit läuft über das Veterinäramt noch ein Verwaltungsgerichtsverfahren? Richtig?GabyP: ... wenn ein wegen Tierquälerei vom Veterinäramt mit Halte- und Zuchtverbot bedachter Mensch - bei noch anhängigem Verwaltungsgerichtsverfahren –
2. Dieses Verwaltungsgerichtsverfahren läuft parallel zu einem Verfahren, mit dem das Mitglied sich in den KfT wieder reinklagen will?
Das hört sich ja schlimm an. Aber ich denke, die beweisbare Wahrheit kann und darf man in unserem Staat noch äußern, ohne dass man dafür verklagt werden kann!? Aber ansonsten hast Du Recht über laufende Verfahren wird im Allgemeinen von den Parteien kein Statement abgegeben. Aber woher stammen denn dann Eure Informationen, dass ihr Euch so absolut sicher seit, das alles Wirklichkeit ist?GabyP: sind die Verfahren anhängig - d.h., der Vorstand tut sehr gut daran, sich nicht dazu zu äußern, sonst hätte er den nächsten Prozeß am Hals
Wie will denn das Mitglied aus Deinem „Beispiel“ den Klub für Terrier auf Ersatz der wegen Zuchtverbot entgangenen Welpengelder verklagen?GabyP: . sind bei meinem genannten "Beispiel" auch evtl. Schadensersatzforderungen zu berücksichtigen - was wäre, wenn ein solcher Züchter den KfT auf Ersatz der wegen Zuchtverbot entgangenen Welpengelder verklagt???
Aufgrund Deiner bisherigen Postings gehe ich davon aus, dass das Zuchtverbot durch ein Verwaltungsgerichtsverfahren erwirkt worden ist oder werden soll??
Dann gibt es da doch keine Chance.
LG Rosi