Zuchtwartordnung

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lutz
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Re: Zuchtwartordnung

Beitrag von lutz » Di 28. Jun 2011, 11:50

Hallo AT-Feunde,

gut dass díe Unbescholtenheit nur für die eigene Zucht von einem angehenden Zuchtwart verlangt wird und nicht für eine insgesamt blütenreine, weiße Weste jedes KfT-Mitglieds.
Joker und ich werden nämlich fast jeden Tag von irgendjemandem gescholten weil wir was verkehrt gemacht haben oder auch einfach nur vorhanden sind.
Da ist es dann mit der Unbescholtenheit eben nicht so ganz weit her.
Sebst mit einem sogenanntem Leumund können wir nichts anfangen und wissen gar nicht ob wir überhaupt einen haben oder ob es so etwas in unserer heutigen Zeit überhaupt noch, oder nur in der Amtssprache, gibt. Ansonsten sind wir aber weder vorbestraft noch haben wir Punkte in Flensburg.
Ist aber ja auch egal da wir keine Zuchtwarte werden wollen.

Viele Grüße von lutz mit Joker
Die Beziehung zwischen einem Mann und seinem Hund ist heilig,
was die Natur vereint hat, soll keine Frau trennen.

Friends of Eddy

Re: Zuchtwartordnung

Beitrag von Friends of Eddy » Di 28. Jun 2011, 12:05

Hallo zusammen,

was ich darf und was ich nicht darf als Züchter ist in meinen Augen eher zweitrangig. Das Ganze ist eine Frage Ethik. Aber Ethik ist heute ja etwas, was der einzelne nicht mehr haben muß. Dafür gibt's ja mittlerweile eine staatliche Ethikkommission. Wenn die ja zu was sagt, brauchen wir uns alle keine Gedanken mehr zu machen.
Wenn keine ethische Selbstverantwortung des einzelnen mehr gefragt ist, sondern das gesamte Handeln wie in diesem Fall lediglich von den Vorgaben einer "Zuchtordung" bestimmt wird, braucht man sich nicht zu wundern, wenn viele "Züchter" ihr Gewissen vor den Toren zu ihrer Zucht lassen.

Darunter leiden heute fast alle Rassen und die Tendenz ist steigend. Der einzige Lichtblick sind Züchter, die ihr Metier "gewissenhaft" betreiben und denen daher das zukünfige Wohl der Hunde am Herzen liegt. Das Problem für Laien liegt darin, die einen von den anderen unterscheiden zu können.

In der Hoffnung auf Besserung

LG Doris & Eddy

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kenzo
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Re: Zuchtwartordnung

Beitrag von kenzo » Di 28. Jun 2011, 12:41

Kathrin: Die angesprochenen Fälle mit der ED gehört nicht dazu, da es beim Airedale momentan keine zuchtrelevanz dafür gibt.
Hallo zusammen,

die ED-Untersuchung ist beim Airedale noch genau 3 Tage nicht zuchtrelevant.

Ab 1.7. gilt folgendes:
http://www.kft-online.de/_data/Mitteilu ... s05-11.pdf

Der Beschluss der MV ist wie folgt:
Homepage Airedale-Kft schrieb:
In Sachen ED ...

Züchter – und Deckrüdeninformation für Airedale Terrier

Wir bitten zu beachten, dass ab 1.7.11 bei jedem erneuten Deckakt ein ED Ergebnis bei beiden Elterntieren – unabhängig von einer bis dahin gültigen Zuchtzulassung - vorliegen muss!!!

Die von der MV 2010 beschlossene Pflicht zur Röntgenuntersuchung beim Airedale Terrier zur Bekämpfung der Ellenbogengelanksdisplasie (ED) wird ab 01.07.2011 angewendet.

Dies gilt gemäß Beschluss der MV

a) für alle Airedale Terrier vor der ersten Zuchtverwendung. Das Gutachten hierzu ist anlässlich der Zuchtzulassungsprüfung vorzulegen,

b) für alle anderen Airedale Terrier vor einer erneuten Zuchtverwendung. Die Untersuchung hat rechtzeitig vor dem geplanten Deckakt zu erfolgen.
Gruß
Uli
Es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird!

Kathrin

Re: Zuchtwartordnung

Beitrag von Kathrin » Di 28. Jun 2011, 13:25

Hallo Uli,

es stimmt, dass ab 1.7. die zur Zucht eingesetzten Hunde auf ED geröntgt werden müssen, allerdings ist das Ergebnis für die Zucht nicht wichtig. Ich wollte nur damit sagen, dass auch weiterhin ED-2 Hunde eingesetzt werden dürfen, ohne dass es irgendwelche Folgen hat.
Ob ein Züchter das macht oder nicht, das bleibt ihm überlassen.

Kathrin

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Re: Zuchtwartordnung

Beitrag von kenzo » Di 28. Jun 2011, 14:24

Hallo Kathrin, liebe Foris,

im Prinzip hast Du Recht, es besteht weiterhin die Möglichkeit ED-2 Hunde in der Zucht einzusetzen.

Jedoch wurden wir bei der Züchterversammlung auch in soweit aufgeklärt, dass man als Züchter, um sich vor Regressansprüchen zu schützen, nach dem Zuchtbestimmungen des VDH, bzw. des Tierschutzgesetzes züchten sollte.

Heisst im Klartext, ein ED-2 Hund darf nach Erstellung eines Zuchtprogrammes durch den KfT in Ausnahahmefällen auch weiterhin in der Zucht eingesetzt werden, der/die Zuchtpartner/in sollte dann aber frei sein.
Ein ED-1 Hund, sollte ab Freitag nur noch mit freien Hunden verpaart werden.

Ich hoffe, ich habe das allgemeinverständlich rüber gebracht!

Gruß
Uli
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Re: Zuchtwartordnung

Beitrag von Konny » Di 28. Jun 2011, 14:53

@ Günther

Willkommen im Club :dog_blink

Ich gehöre auch zu denen, die man erst definieren muss, da ich immer schon mind 2. Schritte vorausdenke!

LG Konny
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Auf wunderbare Weise entfaltet sich die Reise mit dem nächsten Schritt.
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Boyar-vom-Drachenhort.de.tl

Kathrin

Re: Zuchtwartordnung

Beitrag von Kathrin » Di 28. Jun 2011, 15:07

Hallo zusammen,

in diesem Thread ging es um den Ausdruck "Unbescholtenheit in der eigenen Zucht". Ich wollte lediglich klar machen, dass der Einsatz eines ED-2-Hundes in der Zucht nicht zu irgendwelchen "Strafen" führt, da die ED-Röntgenpflicht beim Airedale in den nächsten Jahren nur zur Datenerhebnung dient.
Ich wollte in keinster Weise hier irgendwie den Einsatz von ED-Hunden in der Zucht für Gut befinden oder negativ darstellen.
Jeder Züchter muss mit seinem Gewissen den EInsatz von seinen Zuchthunden vereinbaren können. Es ist auch klar, dass ein bewusster Einsatz von "kranken" Hunden zu Regressansprüchen führen kann. Aber darum ging es hier gar nicht.

Ich wollte lediglich diesen Ausdruck der Unbescholtenheit erklären. Eine offizielle "Strafe" gibt es nur bei Zuchtmaßnahmen, die gegen die Zuchtordnung des KfT verstoßen, z.B. Hunde ohne Zuchtzulassung, Hündinnen in der Zuchtsperre, Vollgeschwisterverpaarung, Inzestzucht, Zucht mit Nicht-PRA-freien Tieren.....die Zucht mit ED-Hunden verstößt zur Zeit nicht gegen die KFT-Zuchtordnung (es sei denn ein Hund ist gar nicht geröntgt). Solange der Hund untersucht und ausgewertet ist, ist alles ok. Ob das ethisch in Ordnung ist, das ist wieder ein ganz anderes Thema.

Kathrin

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Re: Zuchtwartordnung

Beitrag von kenzo » Di 28. Jun 2011, 16:20

Kathrin schrieb:.....die Zucht mit ED-Hunden verstößt zur Zeit nicht gegen die KFT-Zuchtordnung (es sei denn ein Hund ist gar nicht geröntgt). Solange der Hund untersucht und ausgewertet ist, ist alles ok. Ob das ethisch in Ordnung ist, das ist wieder ein ganz anderes Thema.
Hallo Kathrin,

da hast Du völlig Recht, nur kann ich mir beileibe nicht vorstellen, dass nach dem 01.07., nachdem wir nun alle inormiert sind, noch im großen Stil mit ED-kranken Hunden gezüchtet wird.


Gruß
Uli
Es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird!

Shakira

Re: Zuchtwartordnung

Beitrag von Shakira » Di 28. Jun 2011, 22:59

Es verstößt eben doch gegen die KFT Ordnung, denn ab dem 1.7.11 gilt auch folgendes

Code: Alles auswählen

Neben der Zuchtordnung des KfT ist das geltende Tierschutzgesetz und die Zuchtordnung mit Ausführungsbestimmungen des VDH  für jeden Züchter bindend.
Und der VDH verbietet eben das Züchten mit ED, es sei denn der KFT entwickelt ein Zuchtprogramm was er aber nicht tut.

Ausserdem liegt beim Ehrenrat noch der Antrag zur Aufhebung des Beschlusses.
Jeder sollte also auch nach dem 1.07. genau überlegen was er tut und wie er züchtet.

Gruß

Peter

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