Transparenz und Zucht

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kenzo
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Re: Transparenz und Zucht

Beitrag von kenzo » Di 8. Mär 2011, 13:41

Aus der VDH-Zuchtordnung
VIII. Ausnahmegenehmigungen
1. Der VDH-Vorstand kann auf Antrag des zuständigen Rassehunde-Zuchtvereins für Verpaarungen von Hunden, die gemäß der Ziffern II-VII dieser DFB von der Zucht ausgeschlossen sind, oder die demnach nur im Zusammenhang mit einem wissenschaftlich anerkannten Zuchtprogramm, das vom VDH genehmigt wurde, verpaart werden dürfen, nach Anhörung des VDH-Zuchtausschusses und des Wissenschaftlichen Beirates des VDH im Einzelfall Ausnahmegenehmigungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erteilen. Voraussetzung hierfür ist es, dass derartige Verpaarungen kynologisch und wissenschaftlich sinnvoll sind.

Durchführungsbestimmungen zur Zucht-Ordnung
Stand: 1. Januar 2011

Ein solcher Antrag muss entsprechend begründet sein.

Die Rassehunde-Zuchtvereine können im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen davon absehen, aufgrund von in der Phase 1 (Erfassung der erforderlichen Daten) gewonnenen Erkenntnisse, Zuchteinschränkungen auszusprechen. Siehe auch Durchführungsbestimmung „Phasenprogramm zur Bekämpfung erblicher Krankheiten und Defekte“


Auf Grund dieser Vorschrift telefonierte Jutta heute Vormittag mit dem VDH. Dort wurde ihr verbindlich erklärt:

Auch in der Phase der Datenerhebung darf nur nach den VDH Richtlinien gezüchtet werden.

ED1 Hunde dürfen nur mit geröntgten, freien Partnern verpaart werden.

Die Diagnose ED2 kann von jedem Rasseverband so geregelt werden: entweder Zuchtausschluss oder Verpaarung nur mit geröntgten, freien Partnern plus Zuchtprogramm, das von dem jeweiligen Rassezuchtverband festlegt werden muss. Die Verpaarung mit nicht geröntgten Partnern geht gar nicht, der Rest auch nicht, da kein Zuchtprogramm erstellt ist.

Der Zusatz in unserem Antrag " 4 Jahre ohne Konsequenz in der Zucht", darf nur bedeuten, es wird kein generelles Zuchtverbot erteilt. Es gilt aber automatisch das VDH Recht, also deren Auflagen für betroffene Hunde.

Das gleiche würde auch gelten ohne diesen Beschluss. Wenn wir keine ED Vorschriften hätten, was erlaubt ist, dann gilt die VDH Richtlinie trotzdem für jeden geröntgten Hund, auch wenn diese Untersuchung dann freiwillig, oder aus krankheitsauffälligen Gründen war. Also von der VDH Richtlinie gibt es definitiv keine Abweichungen, ob mit oder ohne Beschluss.

Züchten mit ED2 ist nicht verboten. Das ist nur ein Fazit, dass wir aus den unseren Verband betreffenden Abmachungen zogen.
Die Zucht mit ED2 wäre erlaubt, wenn wir ein Zuchtprogramm hätten und der Zuchtpartner ED frei geröntgt ausgewertet wurde. So das "Beamtendeutsch".
Aber wo ist das Zuchtprogramm?
Gruß
Uli

Quelle: Text von Jutta
Auszug VDH-Zuchtordnung
Es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird!

Artus

Re: Transparenz und Zucht

Beitrag von Artus » Di 8. Mär 2011, 14:05

Hallo zusammen,

@Uli - danke fürs Einstellen

@Jutta - danke für Deinen Einsatz und die Weiterleitung der Auskunft des VDH an uns.

LG Rosi

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