Antwort zum Einspruch ED
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Shakira
Re: Antwort zum Einspruch ED
Hallo Gaby,
danke für deinen Beitrag, da er genau das beschreibt, was ich versucht habe. ja ich habe meine eigene Wortwahl genommen, um es verständlicher auszudrücken. Scheint wohl nicht ganz rübergekommen zu sein.
@ Bettina
Ich bin kein Mensch, der schreibt, das eine Antwort vom Registergericht vorliegt und würde dann wild losspekulieren, weil ich das auch nicht nötig habe.
Also Fakt ist. Nachdem Schreiben des Gerichtes wird der § 3 Ziffer 20 der Zuchtordnung nicht eingetragen, da die erforderliche Mehrheiten nicht erreicht wurden.
Da nach den Zahlen der Abstimmung das aber nur auf Anteil B zutreffen wird, habe ich gemutmaßt, das das Registergericht womöglich sich im Teil A nicht eindeutig zugewandt hatte. Jedoch weis ich aber schon, das auch der KFT ein Schreiben erhalten hat, in dem mitgeteilt wird, das der § 3 nicht eingetragen wird. Aus besagten Gründen.
Ich werde mich beim Registergericht aber noch erkundigen, ob das endgültig ist, oder hinsichtlich des Teil A ein Versehen besteht.
Gruß
Peter
danke für deinen Beitrag, da er genau das beschreibt, was ich versucht habe. ja ich habe meine eigene Wortwahl genommen, um es verständlicher auszudrücken. Scheint wohl nicht ganz rübergekommen zu sein.
@ Bettina
Ich bin kein Mensch, der schreibt, das eine Antwort vom Registergericht vorliegt und würde dann wild losspekulieren, weil ich das auch nicht nötig habe.
Also Fakt ist. Nachdem Schreiben des Gerichtes wird der § 3 Ziffer 20 der Zuchtordnung nicht eingetragen, da die erforderliche Mehrheiten nicht erreicht wurden.
Da nach den Zahlen der Abstimmung das aber nur auf Anteil B zutreffen wird, habe ich gemutmaßt, das das Registergericht womöglich sich im Teil A nicht eindeutig zugewandt hatte. Jedoch weis ich aber schon, das auch der KFT ein Schreiben erhalten hat, in dem mitgeteilt wird, das der § 3 nicht eingetragen wird. Aus besagten Gründen.
Ich werde mich beim Registergericht aber noch erkundigen, ob das endgültig ist, oder hinsichtlich des Teil A ein Versehen besteht.
Gruß
Peter
Re: Antwort zum Einspruch ED
Hallo Peter,
Und das ist für mich der Punkt, der mir für alle anderen hier mitlesenden Züchter als sehr wichtig erscheint, um die jetzt bestehende Unsicherheit im ED-Untersuchungsverfahren aus dem Weg zu räumen.
Bitte nicht falsch verstehen, aber gerade gerichtliche Beschlüsse müssen faktisch einwandfrei dargelegt werden, um sie auch von jedem verbindlich umsetzen zu können.
Liebe Grüße
Bettina
aber das wilde spekulieren passiert, wenn man mit amtlichen Fakten nicht 1:1 rüberkommt.Shakira hat geschrieben:Ich bin kein Mensch, der schreibt, das eine Antwort vom Registergericht vorliegt und würde dann wild losspekulieren, weil ich das auch nicht nötig habe.
Wenn es einen Beschluss gibt, dann ist der endgültig und ist auch so abgefasst, daß man erkennen kann, zu welchem Zeitpunkt er rechtskräftig wird.Shakira hat geschrieben:Ich werde mich beim Registergericht aber noch erkundigen, ob das endgültig ist, oder hinsichtlich des Teil A ein Versehen besteht.
Und das ist für mich der Punkt, der mir für alle anderen hier mitlesenden Züchter als sehr wichtig erscheint, um die jetzt bestehende Unsicherheit im ED-Untersuchungsverfahren aus dem Weg zu räumen.
Bitte nicht falsch verstehen, aber gerade gerichtliche Beschlüsse müssen faktisch einwandfrei dargelegt werden, um sie auch von jedem verbindlich umsetzen zu können.
Liebe Grüße
Bettina
Das Beste am Norden....ist wieder komplett!
Carlotta und Curtis
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Für immer in unseren Herzen: Conrad und Amanda
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- kenzo
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Re: Antwort zum Einspruch ED
Aktuelle Info der Airedale-KfT Homepage
Hallo zusammen,
war gerade auf der Airedale-Kft Homepage.
Heute wurde folgender Beitrag zum Thema ED von unserer Rassebetreuerin veröffentlicht:
http://www.airedale-kft.de/Aktuell/aktuell.html
Gruß
Uli
Hallo zusammen,
war gerade auf der Airedale-Kft Homepage.
Heute wurde folgender Beitrag zum Thema ED von unserer Rassebetreuerin veröffentlicht:
http://www.airedale-kft.de/Aktuell/aktuell.html
Gruß
Uli
Es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird!
-
Petfried
Re: Antwort zum Einspruch ED
Hallo,
Zitat: "Nach Ansicht des Registergerichtes hat Teil B des Antrages nicht die erforderliche Mehrheit erreicht. Laut Satzung §3 Ziffer 20 ist die Zuchtordnung Bestandteil der Satzung und somit können Änderungen nach Satzung § 9 nur mit 3/4 Mehrheit vorgenommen werden. Somit hat Teil B nicht die erforderliche mehrheit erreicht."
In der gültigen Satzung, Eingetragen in das Vereinsregister am 01.04.2009 - veröffentlicht auf der KfT-Seite unter Service - Downloads, gibt es keine Ziffer 20 unter § 3.
Unter § 3 Ziffer 13 steht vielmehr:
Die vorbezeichneten Ordnungen (hier Zuchtordnung) sind Bestandteil der Satzung. Sie können von der
Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit geändert werden.
Von daher verstehe ich das Ganze nicht.
Viele Grüße
Petra
Zitat: "Nach Ansicht des Registergerichtes hat Teil B des Antrages nicht die erforderliche Mehrheit erreicht. Laut Satzung §3 Ziffer 20 ist die Zuchtordnung Bestandteil der Satzung und somit können Änderungen nach Satzung § 9 nur mit 3/4 Mehrheit vorgenommen werden. Somit hat Teil B nicht die erforderliche mehrheit erreicht."
In der gültigen Satzung, Eingetragen in das Vereinsregister am 01.04.2009 - veröffentlicht auf der KfT-Seite unter Service - Downloads, gibt es keine Ziffer 20 unter § 3.
Unter § 3 Ziffer 13 steht vielmehr:
Die vorbezeichneten Ordnungen (hier Zuchtordnung) sind Bestandteil der Satzung. Sie können von der
Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit geändert werden.
Von daher verstehe ich das Ganze nicht.
Viele Grüße
Petra
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Shakira
Re: Antwort zum Einspruch ED
Natürlich ist der § 3 Ziffer 13 gemeint, das war dann wohl ein Schreibfehler.
Ändert aber nichts an meiner Aussage, was das Registergericht mir mitgeteilt hatte.
Mir hat heute das Registergericht bestätigt, das es ein telefonischen Einwand des KFT gibt. Dieser wurde aufgefordert, diesen Einwand schriftlich einzureichen, welcher dann vom Registergericht geprüft wird.
Also gilt es eben weiter abzuwarten.
Gruß
Peter
Ändert aber nichts an meiner Aussage, was das Registergericht mir mitgeteilt hatte.
Mir hat heute das Registergericht bestätigt, das es ein telefonischen Einwand des KFT gibt. Dieser wurde aufgefordert, diesen Einwand schriftlich einzureichen, welcher dann vom Registergericht geprüft wird.
Also gilt es eben weiter abzuwarten.
Gruß
Peter
- kenzo
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Re: Antwort zum Einspruch ED
Hallo zusammen,
Unsere Rassebetreuerin stellte den Antrag zur Zuchtordnung § 3 Abs. 20.
Siehe Protokoll Züchterversammlung 2010:
http://www.airedale-kft.de/Zucht/Zuecht ... _2010.html
Hier die Zuchtordnung: http://www.kft-online.de/_data/NEU-KfT-ZO_nach_MV08.pdf
§3 Abs. 13 der Satzung des KfT regelt die Mehrheitsverhältnisse bei Abstimmungen unter anderem auch für die Zuchtordnung.
http://www.kft-online.de/_data/NEU-KfT- ... h_MV08.pdf
Ich hoffe ich konnte etwas Licht ins Dunkle bringen!
Vielleicht äussert sich irgendwann unsere Rassebeauftragte hierzu.
Gruß
Uli
Unsere Rassebetreuerin stellte den Antrag zur Zuchtordnung § 3 Abs. 20.
Siehe Protokoll Züchterversammlung 2010:
http://www.airedale-kft.de/Zucht/Zuecht ... _2010.html
Hier die Zuchtordnung: http://www.kft-online.de/_data/NEU-KfT-ZO_nach_MV08.pdf
§3 Abs. 13 der Satzung des KfT regelt die Mehrheitsverhältnisse bei Abstimmungen unter anderem auch für die Zuchtordnung.
http://www.kft-online.de/_data/NEU-KfT- ... h_MV08.pdf
Ich hoffe ich konnte etwas Licht ins Dunkle bringen!
Vielleicht äussert sich irgendwann unsere Rassebeauftragte hierzu.
Gruß
Uli
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terriertussi
Re: Antwort zum Einspruch ED
Hallo, wenn also doch die einfache Mehrheit reichte, wäre abzuwarten, was das Gericht zu den Unzulässigkeiten (Beeinflussung des Wahlergebnisses, Teilung des Antrages etc.pp.), sagt.
Benita
Benita
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GabyP
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- Registriert: Mo 25. Jan 2010, 20:11
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Re: Antwort zum Einspruch ED
Hallo,
waren denn die Dinge, die Benita jetzt nochmal erwähnt, auch Bestandteil des Einspruchs?
Viele Grüße
waren denn die Dinge, die Benita jetzt nochmal erwähnt, auch Bestandteil des Einspruchs?
Viele Grüße
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Shakira
Re: Antwort zum Einspruch ED
Der Einspruch betraf nur das von Benita erwähnte und nicht die Mehrheitsverhältnisse.
Das war eine Ansicht des Gerichtes.
Gruß
Peter
Das war eine Ansicht des Gerichtes.
Gruß
Peter
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Jackson
Re: Antwort zum Einspruch ED
Hallo Peter,
jetzt mal Butter bei die Fisch.
Wogegen hast Du überhaupt Einspruch erhoben?
Viele Grüße
Annette
jetzt mal Butter bei die Fisch.
Wogegen hast Du überhaupt Einspruch erhoben?
Viele Grüße
Annette
