Was sagt eigentlich das Tierschutzgesetz dazu?

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rb_Stripey
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Was sagt eigentlich das Tierschutzgesetz dazu?

Beitrag von rb_Stripey » Do 5. Okt 2006, 11:31


Hallo ins Forum,

ich habe letzten Montag eine schockierende Begegnung mit einer völlig misshandelten Hündin gehabt:


Mit vollem Einkaufswagen komme ich aus dem Laden und sehe vor den Türen eines anderen Geschäfts im Einkaufszentrum eine Hündin Optik Kampfhund in Labrador-Größe liegen, die absolut devot und todtraurig wirkt. Beim Hingucken stelle ich blutige Striemen am Brustbei bis zwischen die Vorderläufe und am seitlichen Brustkorb fest. Ich bin zutiefst schockiert!


Dann bemerke ich hinter mir 2 Polizisten. Als sich ein relativ junger Mann der Hündin nähert, wird diese Hündin zutiefst niederwürfig und zuckt zusammen. Kein Zeichen der Freude. Die Polizei spricht ihn an: "Gehört ihnen dieser Hund?" Den weiteren Verlauf des Gesprächs bekomme ich nicht mit, sehe aber den Blick der Hündin, die alles am Boden gekauert verfolgt und in deren Blick ich eine Mischung aus Unterwürfigkeit und Hoffnung auf Erlösung reininterptretiere. Ich habe einen solchen traurigen und tiefen Hundeblick noch niemals zuvor gesehen! Am Ende geht der Mann mit dieser Hündin, die beim Erheben das volle Ausmaß der Misshandlungen sichtbar werden lässt, weiter.


Ich frage die Polizei, was denn jetzt passiert? O-Ton: "Das werde ich ihnen doch nicht auf die Nase binden!" und wendet sich ab. Auf meine Antwort, man könne die Hündin doch nicht mit diesem Menschen mitgehen lassen, die wäre ja völlig misshandelt, sagen sie im Weggehen: "Wir tun schon das Richtige." und "Sagen sie das mal dem Halter!"

Ich sehe noch, wie eine ebenso junge Frau aus einem anderen Geschäft kommt und die Hündin leicht mit dem Schwanz wedelte. Zu dritt verließen sie das Gelände.


Wisst Ihr, was in so einem Fall geschieht? Ich finde es unglaublich, dass die Polizei (was für ein freches Verhalten!) diese Hündin nicht sofort beschlagnahmt hat. Und ich kann diesen traurigen Blick der Hündin nicht vergessen.


Traurige und entsetzte Grüße,

Stripey



Groovy greetings and have a nice day Stripey

rb_wk
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Was sagt eigentlich das Tierschutzgesetz dazu?

Beitrag von rb_wk » Do 5. Okt 2006, 12:41


Ja Stripey,


das ist sehr traurig und es wird nichts passieren, denn wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn die Polizisten keine Personalien aufgenommen haben, wird nichts geschehen. Da bleibt Dir, falls Du das weiterverfolgen willst, nur eine Beschwerde im Präsidium


Es ist wirklich eine Schande, man hat zwar ein Tierschutzgesetz, aber keiner wendet es an. Es gibt weiterhin illegale Hundekämpfe, Mißhandlungen (nicht nur bei Hunde) und jeder Grobian darf sich ein Hund halten. Ich möchte gar nicht daran denken, was das für Kinder werden, bei dem jungen Paar, daß Du beschrieben hast (und verlaß Dich darauf, die bekommen Kinder, diese Personengruppe wird auf das Elterngeld nicht verzichten wollen).


So ist leider unsere Welt, man kann nur hoffen, daß dem jungen Paar der Hund bald lästig wird und er ins Tierheim kommt.


Kopf hoch,

Werner


rb_Daisy
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Was sagt eigentlich das Tierschutzgesetz dazu?

Beitrag von rb_Daisy » Do 5. Okt 2006, 12:43


Hallo Stripey

mit entsetzen hab ich deinen Beitrag gelesen das Tierschtutzgesetz sagt das kein Tier mißhandelt und gequält werden darf es dürfen dem Tier keine Schmerzen zu gefügt werden. Die Wunden an der Hündin und das unterwürfige Verhalten sprechen eine andere Sprache. Du kannst nur wenn du dem Tier helfen willst herausbekommen wem die Hündin gehört und das entsprechende Ordnungsamt bzw den Tierschutz vor Ort informieren Anzeige bei der Polizei erstatten und hoffen das du auf einen tierfreundlichen Beamten triffst der dies auch ernst nimmt. Am besten ist es wenn du mit dem Tierschutz im Ort Kontakt aufnimmst. Meisten sind solche Hundehalter schon bekannt. In vielen Fällen ist es sehr schwer dem Hundhalter Fehlverhalten nachzuweisen.Auch wenn die Umgebung d.h. Nachbarn und alle Bescheid wissen. Die meisten verschließen die Augen gehen weiter oder drehen sich um undtun so als ob sie von nichts etwas mitbekommen. Eigentlich kannst nur du die Initiative ergreifen und versuchen dem tier zu helfen. Ich weißn wovon ich spreche und freue mich über jedes Tier welchen wir helfen konnten. Wir haben vor kurzem 2 Hunde aus Haltungsbedingungen geholt die kann man sich nicht vorstellen und ich möchte mich hier auch nicht darüber auslassen. Diese beiden und viele andere werden im Tierheim wieder aufgepäppelt und in gute Hände vermittelt. Es kann geholfen werden aber Ordnungsamt Tierschutz sowie aufmerksame Tierhalter denen die Mißstände auffallen müssen zusammen arbeiten. Viele Menschen werden im Umgang mit den Tieren immer gewalttätiger und roher Sie lassen allen Frust an den Tieren ab denn diese können sich am wenigsten wehren.Ich hoffe du kannst was für diese Hündin tun.


Viele Grüße Christine mit AT Daisy



Christina

rb_Daisy
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Beitrag von rb_Daisy » Do 5. Okt 2006, 13:20


Hallo Werner

hab gerade deinen Beitrag gelesen, du hast ja recht wenn du schreibst das unsere Welt eben so ist aber man kann etwas dagegen unternehmen indem man eben nicht wegsieht und sich nicht mit dem lapidaren Spruch wo kein Kläger da kein Richter zufrieden gibt. Natürlich ist es schwer und man muss sich manchmal blöde Sprüche gefallen lassen. Aber wenn einem Tier geholfen werden konnte dann überwiegt das allen Aerger. Ich war schon oft drauf und dran alles hinzuschmeißen weil amtliche Mühlen bei uns immer sehr langsam mahlen aber ich kann es nicht. Ich freue mich wenn etwas erreicht wurde was vielleicht vor 4 Wochen noch nicht möglich war und wenn ein Tier wieder aus seinem Martyrium befreit werden konnte. Halb verhungert geprügelt und verachtet als Welpe zum spielen gut genug aber dann, lästig und übrig. Ich würde mir wünschen das noch mehr Menschen nicht mehr wegsehen und Mißstände aufdecken.


Viele Grüße Christine mit AT Daisy



Christina

rb_Stripey
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Was sagt eigentlich das Tierschutzgesetz dazu?

Beitrag von rb_Stripey » Do 5. Okt 2006, 13:35


Hallo Christine und Werner,

ich glaube, die Polizei hat die Personalien aufgenommen. Und wäre das Entsetzen über die arme Hündin nicht so groß, würde ich vermutlich über eine Abmahnung bei diesen frechen Polizisten nachdenken.


Christine, wie habt ihr die zwei Hunde "rausgeholt"? Was kann ich mir darunter vorstellen? Ich kann so einem Menschen ja nicht einfach den Hund wegnehmen. Habe schon überlegt, wenn ich den Menschen wiedersehe, ihm einfach 50 Euro für sein Tier anzubieten (und am liebsten hinterher das Versprechen abzuringen, dass er sich nie wieder ein Tier hält). Aber ich kann die Hündin definitiv nicht nehmen. Und unser Tierheim war bei meinem Besuch damals wirklich voll.


Wie läuft das bei Euch ab? Arbeitest Du mit einer privaten Organisation zusammen?


Gruß aus dem Norden,

Stripey



Groovy greetings and have a nice day Stripey

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