Anleinpflicht während der Brutzeiten

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rb_Bettina
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Anleinpflicht während der Brutzeiten

Beitrag von rb_Bettina » Mi 11. Apr 2007, 18:00


Naturschutz: Jägerschaft des Odenwaldkreises weist auf die besondere Verantwortung der Halter während der Brut- und Setzzeit im Frühjahr hin


ODENWALDKREIS. In den Monaten März bis Juni besteht eine besondere Problematik des Tier- und Naturschutzes darin, dass die Gelege von Bodenbrütern und frisch gesetzte junge Wildtiere vielfältigen Gefährdungen ausgesetzt sind.

Darauf weist der Kreisjagdberater Helmut Trautmann hin. Zwei Kommunen im Odenwaldkreis, nämlich Erbach und Reichelsheim, schreiben daher für die Zeit vom 1. März bis 15. Juni für Hunde die Anleinpflicht im Außenbereich vor. In Reichelsheim kam die Anleinpflicht nach Anhörungen und im Konsens von Jägern, Natur- und Tierschützern sowie dem örtlichen Hundesportvereinen zustande. Eine Zuwiderhandlung kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden. Es musste allerdings bisher noch kein Verfahren eingeleitet werden.

Der Kreisjagdberater weist darauf hin, dass die meisten in Deutschland stark gefährdeten Vogelarten Bodenbrüter sind und daher eines besonderen Schutzes bedürfen.

Aber auch unter einem weiteren Aspekt ist die Anleinpflicht zur jetzigen Jahreszeit von Bedeutung: Weibliche Rehe sind jetzt hochträchtig und deshalb zur ausdauernden Flucht vor hetzenden Hunden nicht fähig.

Jäger haben das Recht, Hunde, die im Jagdbezirk Wild nachstellen, zu töten. Von diesem Recht wollen sie aber nach Möglichkeit keinen Gebrauch machen, weil sie selbst Hundehalter sind und wissen, dass ein wildernder Hund nur seinem natürlichen Trieb folgt, so der Kreisjagdberater. Verantwortlich dafür, dass ein Hund zum Hetzen kommt, sei regelmäßig der Hundehalter, der sein Tier dann nicht ausreichend beaufsichtige oder aber seine Einwirkungsmöglichkeiten auf seinen Hund überschätze.
http://www.echo-online.de/suedhessen/te … ?id=449543


an diese Vorgabe werde ich mich gerne halten, aber gilt das auch für unseren Garten ?

Vor ein paar Tagen hatte sich ein Entenpaar zu uns in den Garten verirrt, auf der Suche nach einem geeigneten Plätzchen zum Brüten. Sie sehen die Gefahr durch den Menschen wohl als weitaus geringer an, als durch ihre natürlichen Feinde....

Allerdings hatten sie zu dem Zeitpunkt Conrad und Amanda noch nicht kennengelernt.....und sich dann doch lieber ein neues Quartier gesucht...


Liebe Grüße

Bettina



Um einander zu verstehen, brauchen die Menschen nur wenige Worte. Viele Worte brauchen sie nur, um sich nicht zu verstehen.

rb_Edith
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Anleinpflicht während der Brutzeiten

Beitrag von rb_Edith » Mi 11. Apr 2007, 18:34


Leider gibt es genug Hundebesitzer die sich nicht an diese Verordnung halten. Die Schilder werden einfach überlesen und das Gesetz ignoriert. Ich kann mich immer schwarz ärgern wenn ich mit anderen unangeleinten Hundebesitzer diskutieren muß. Ich werde versuchen jedem unangeleinten Vierbeiner aus dem Weg zu gehen. In unserem Garten kann sich Festa dann austoben oder wir fahren mit dem Fahrrad mit Führungs-sprinter.


Liebe Grüße senden

Edith mit Festa



Echte Hundefreunde haben immer ein Lächeln auf dem Gesicht. :-)

E.H.

rb_TerrierLady
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Anleinpflicht während der Brutzeiten

Beitrag von rb_TerrierLady » Mi 11. Apr 2007, 21:15


Das ist ja alles ok . . . meine Hunde sind im Wald IMMER an der Leine !!!


Gemein finde ich nur dass "wir" die Wildtiere schützen sollen dass sie ihren Nachwuchs in Ruhe

großziehen können und die Jäger dann zur Jagdsaison ordentlich was zum abknallen haben . . . . .


rb_Susan
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Anleinpflicht während der Brutzeiten

Beitrag von rb_Susan » Do 12. Apr 2007, 00:33


@Ulrike: Den Nachwuchs von Hasen und Rehen findest du allerdings meist in den Wiesen - also Wald allein reicht nicht aus.


Ich leb ja auf dem Dorf und da ist es für mich eine klare Sache, meine Hunde jetzt nicht unangeleint auf die Koppeln zu lassen.


LG Susan


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