Tierärztliche Befunde - wem gehören sie?

rb_Susa
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Tierärztliche Befunde - wem gehören sie?

Beitrag von rb_Susa » Mo 12. Nov 2007, 21:50


Hallo zusammen,


weiß jemand von Euch, über welchen Zeitraum ein Tierarzt Befunde wie zum Beispiel Röntgenbilder aufheben muss? Habe ich als Hundehalter einen Anspruch auf die Bilder?


Lieben Gruß von Susa



Der Herrgott hat nen großen Zoo!

rb_Konny
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Tierärztliche Befunde - wem gehören sie?

Beitrag von rb_Konny » Mo 12. Nov 2007, 22:43


Hallo Susa


Tierärztliche Befunde gehören Dir, da Du ja alle Unkosten bezahlt hast.

Bei meinem Haustierarzt, lasse ich sie aber, es sei denn ich möchte noch eine zweite Meinung einholen. Dagegen hat mein Tierarzt, aber auch nichts einzuwenden.


Wie lange sie aufgehoben werden müssen, weiss ich leider nicht.


Gruss Konny

[Dieser Beitrag wurde am 12.11.2007 - 21:44 von konny aktualisiert]



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rb_Rainer
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Beitrag von rb_Rainer » Mo 12. Nov 2007, 23:57




[Dieser Beitrag wurde am 21.12.2008 - 03:56 von Rainer aktualisiert]


rb_Konny
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Tierärztliche Befunde - wem gehören sie?

Beitrag von rb_Konny » Di 13. Nov 2007, 10:40


Hallo Rainer


Da muss ich Dir wiedersprechen!!!!!!!!!

In der Tiermedizin verhält es sich etwas anderes.

In der Humanmedizin, als Privatpatient(der seine Unterlagen selbst bezahl)derjenige kann seine Unterlagen und Befunde mitnehmen.Er hat den Anspruch darauf.

Kassenpatienten haben dieses Recht nicht, da sie ja nicht selbst bezahlen, sondern es über die zuständige KK abgerechnet wird.

In der Tiermedizin, zahlt man ja "alles" selber und hat ein Anrecht auf die Unterlagen. Mir ist auch noch kein Tierarzt über den Weg gelaufen, der mir die Unterlagen nicht aushändigen wollte.


Gruss Konny



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rb_Uschi
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Tierärztliche Befunde - wem gehören sie?

Beitrag von rb_Uschi » Di 13. Nov 2007, 11:32

konny hat geschrieben:Mir ist auch noch kein Tierarzt über den Weg gelaufen, der mir die Unterlagen nicht aushändigen wollte.

Hallo Konny,


aber mir. Die Züchterin unserer ersten Hündin wollte mal Röntgenaufnahmen von ihr sehen. Ich musste schwer kämpfen mit dem Tierarzt, bis er sie mir LEIHWEISE überlassen hat.

Dabei war er sehr misstrauisch, was ich denn damit anfangen wollte.

Als wär das was Unrechtes, was ich verlangte.


Viele Grüße

Uschi


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Beitrag von rb_THSFan » Di 13. Nov 2007, 11:34


Hallo Susa,


die Krankenakte eines Pat. muss 10 Jahre aufgehoben werden (in der Humanmedizin). Röntgenbilder z. B., gehören dem, der sie angefertigt hat, wir haben lediglich ein Anrecht auf den Befund der erhoben wurde.


Mein Wissensstand entspricht dem von Rainer.


Liebe Grüße

Annette



mit hundesportlichen Grüßen Annette mit Porter und Jackson im Herzen; www.jackson-rode.de

rb_Konny
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Beitrag von rb_Konny » Di 13. Nov 2007, 12:13


Hallo Anette


Warum hat meine Freundin(Privatpatientin)fast alle ihre gesammelten Werke daheim(Wunder??????).

Sie hatte mal einen Bandscheibenvorfall und hat alles gesammelt was an ärztl. Unterlagen da war, um schliesslich in der Chin. Medizin endlich Erfolge verbucht hatte(lt humanmed. aussagen war nur durch OP ein Besserung möglich).


Gruss Konny



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Beitrag von rb_Corinna » Di 13. Nov 2007, 13:32


Hallo ,


als ich damals die Bilder von meiner Hera haben wollte , musste ich dafür ein Formular unterschreiben , dass sie nun in meinem Besitz sind , ohne dies hätte ich die Bilder nicht bekommen .Das ist dann wohl auch von Arzt zu Arzt unterschiedlich , ich denke aber , dass eher Rainer Recht hat .


Liebe Grüsse ,


Corinna



Corinna und die Airedales von der Villa Kunterbunt

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Beitrag von rb_AndreaV » Di 13. Nov 2007, 15:00


Hallo,

muß auch sagen das Rainer Recht hat.Der TA hat die Rechte an seinen Bildern und Befunden. Meistens geben sie sie doch auf Anfrage heraus, oft mit der Bitte um Rückgabe. Soviel ich weiß müssen sie die Unterlagen auch 10 Jahre aufbewahren.Das kommt daher, das sie in manchen Fällen ihre Befunde beweisen müssen, auch nach Jahren. Bei Pferden werden sogenannte Ankaufsuntersuchungen gemacht, dabei auch verschiedene Röntgenbilder.Anhand derer kann man noch nach ein paar Jahren sagen, das Pferd war da gesund oder es hat schon Anzeichen für die Krankheit gegeben.

So wird es auch Kleintierärzten gehen, die ja auch später die Gelegenheit haben müssen,ihre Diagnosen belegen können.

Ich bin jetzt seit einigen Jahren auch privat versichert, aber es war schon immer so, das ich auf Anfrage meine Bilder bekommen habe, sie aber auch immer wieder zurückgebracht habe.


LG AndreaV



Was uns mit Hunden so verbindet,ist nicht ihre Treue , ihr Charme oder was es sonst sein mag, sondern die Tatsache, daß sie nichts an uns auszusetzen haben.

rb_THSFan
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Beitrag von rb_THSFan » Di 13. Nov 2007, 17:03


Hallo Konny,


Mediziner unterliegen einer strengen Dokumentations-und Beweispflicht. Da man früher Röntgenbilder nicht vervielfältigen konnte, wurden diese nur gegen Unterschrift und versicherter Rückgabe herausgegeben. Heute im digitalen Zeitalter können wir uns Rö-Bilder aushändigen lassen, da sie eh im Rechner vorhanden sind, bei entsprechender Ausrüstung der Praxis. Wir alle - nicht nur Privatpatienten - können uns Befunde, wie z. B. Arztbriefe, Laborwerte usw. in Zweitschrift anfordern, das sollte bei keinem ein Problem darstellen.


Viele Grüße

Annette



mit hundesportlichen Grüßen Annette mit Porter und Jackson im Herzen; www.jackson-rode.de

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