neue ZZP-Bestimmungen

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rb_Kathrin
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neue ZZP-Bestimmungen

Beitrag von rb_Kathrin » Di 1. Nov 2005, 14:47


Hallo an alle,

ich habe mal eine ganz dumme Frage.
Ist es nach den neuen ZZP-Bestimmungen zulässig, dass ein AT die ZZP macht, ohne dass das HD-Ergebnis vorliegt?
Nach der alten Bestimmung ging das und ich kann nirgendwo nachlesen, ob das geändert wurde.
Meine Hündin ist nämlich knapp 14 Monate alt und im November ist bei uns in der Nähe eine ZZP. Der Haken ist allerdings, dass meine Kleine noch nicht geröntgt ist.
Kann mir jemand meine Frage beantworten???

Wäre ganz lieb lieb von euch.

Viele Grüße
Kathrin Konrad



Wo das Wissen aufhört, beginnt die Gewalt.


On ne voit bien qu'avec le cœur, l'essentiel est invisible pour les yeux.

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rb_lutz
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Beitrag von rb_lutz » Di 1. Nov 2005, 18:58


Hallo Kathrin,
im " Terrier" Heft 4 / 2004 Seite 50 steht unter Anhang 2 Punkt 2.1.5:
Airedale Terrier dürfen nur in die Zucht genommen werden und
a) wenn sie die jeweils gültigen Bestimmungen einer Zuchtzulassungsprüfung erfüllt haben und
b) rechtzeitig vor der ersten Zuchtverwendung, frühesten jedoch nach Vollendung des 12. Lebensmonats untersucht wurden und das Röntgenbild folgendermaßen begutachtet wurde
. HD-frei (A1 und A2)
.HD Grenzfall (B1 und B2)

und noch einiges mehr zum Grenzfall zur ausschließlich erlaubten Verpaarung mit HD.freien Hunden und späterem Nachröntgen.

m.f.G. lutz mit Joker

P.S. Auf Seite 52 im Anhang 1.1 steht noch Einiges wie man sich verhalten muß wenn die Originalahnentafel noch bei der HD-Auswertung ist.
Es liest sich für mich so das man ZZP und HD-Röntgen getrennt machen kann aber ohne beide Eintragungen nicht züchten kann.

[Dieser Beitrag wurde am 01.11.2005 - 19:54 von lutz aktualisiert]



Die Beziehung zwischen einem Mann und seinem Hund ist heilig,

was die Natur vereint hat, soll keine Frau trennen.

A.R. Gurney

rb_Kathrin
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Beitrag von rb_Kathrin » Di 1. Nov 2005, 19:21


Hallo Lutz,

danke für deine Antwort. Das weiß ich allerdings schon. Ich habe ja schon 2 Würfe gezüchtet.
Ich weiß nur nicht, ob es mittlerweile noch erlaubt ist, eine ZZP zu machen, wenn das HD-Ergbnis noch nicht vorliegt.
Mein Rüde hat die ZZP im Juni 2005 gemacht und wurde erst im Juli 2005 geröntgt. Er hat die ZZP aber nach den alten Bestimmungen noch gemacht.
Jetzt meine Frage, geht das nach den neuen Bestimmungen, die seit 1.Juli 2005 gelten, noch??

Viele Grüße
Kathrin

[Dieser Beitrag wurde am 01.11.2005 - 22:03 von Kathrin aktualisiert]



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rb_elkeuhlemann
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Beitrag von rb_elkeuhlemann » Di 1. Nov 2005, 23:32


Hallo Kathrin,

meines Wissens nach muss nach der neuen ZO, die ab 07/2005 gilt das HD Ergebnis bereits vorliegen, wenn du eine Zzp machen möchtest. In der neuen Körordnung ist es ausdrücklich hervorgehoben, die entsprechende Stelle zum Nachlesen für die ZZP weiss ich im Moment auch nicht, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass man nur noch mit einem HD Ergebnis zur ZZP gehen kann!

Gruß

Elke

Ich habe es gefunden: Selber habe ich das Protokoll geschrieben, aber es liegt halt schon länger zurück: Protokoll der Züchterversammlung 2004 : Zitat Frau Bottenberg: eine ZZP kann nur abgelegt werden, wenn ein HD Ergebnis und zwei Ausstellungsergebnisse vorliegen usw.,usw!!!

[Dieser Beitrag wurde am 01.11.2005 - 22:42 von elkeuhlemann aktualisiert]



Elke

rb_Kathrin
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Beitrag von rb_Kathrin » Mi 2. Nov 2005, 17:51


Vielen Dank Elke.
Man könnte das ja auch eigentlich in die neuen ZZP-Bestimmungen aufnehmen. Diese Frage habe nämlich schon mehrere Leute gestellt.

Vielen Dank nochmal.

Kathrin



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