Airedale 'Seppi' Ikarus v. Daxenberg in Friesoythe (Raum Oldenburg) entlaufen
Verfasst: Mi 13. Jan 2010, 11:24
Hallo Uschi,
rechtlich gesehen muss man in Dtl. eben alles beweisen können ... wenn man einen Kaufvertrag noch hat mit Chipnr., dann ist alles o.k.
Ich persönlich würde es eben vorsichtshalber polizeilich aufnehmen lassen, und das auch den Tierärzten so mitteilen, dann ist einfach auch der "Druck" auf einen eventuellen "Neubesitzer" größer.
Es wäre eben ein Diebstahl bzw. eine Unterschlagung, wenn man den Hund einfach behält. Da ist es wieder gut, wenn Tiere im BGB wie Sachen behandelt werden - so besitzen sie über Umwege das Recht, zu ihrem eigentlichen Besitzer zurück zu kommen.
Das alles wollte ich ja nur anregen für den (nicht unwahrscheinlichen) Fall, dass jemand meint, sehr einfach zu einem schönen, neuen, jungen AT gekommen zu sein...
Nach dem Motto: "Ist mir zugelaufen, jetzt ist es meiner " - und so ist es eben definitiv nicht !
Darüberhinaus könnte man Zettel aushängen - nicht nur "Hund vermisst" sondern auch "evtl. gestohlen" - klar, das klingt hart, aber ich würde halt alle Register ziehen, um meinen Hund zurück zu bekommen.
So habe ich Lukas wiederbekommen - als eine Diebstahlanzeige im Raum stand, war es schnell vorbei mit der neuen Liebe ...
Viele wissen es auch gar nicht besser und handeln nicht bösartig, wenn sie meinen, der Hund, der mir zuläuft, gehört nun mir ... sollten solche Leute aber merken, dass ein Diebstahl vorliegt, geben sie den Hund womöglich zurück !
Weiterhin alles Gute ! Petra
(Your) love makes a house a home
soll heißen: immer eine dicke Nase im Türspalt beim Nachhausekommen !