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Sachkundenachweis

Verfasst: Fr 16. Nov 2018, 11:55
von LutzH
Langsam fängt ja für Bonnie der Ernst des Lebens an.
Aber als erstes ist ja für mich der Sachkundenachweis obligatorisch. Im Netz hat der KFT ja die Prüfungsfragen und auch die Lösungen veröffentlicht. Aber ist mir aufgefallen,das die Antworten sich teilweise von anderen Veröffentlichungen unterscheiden. Auch Mehrfachantworten sind hier möglich.
Ist das richtig so ?

Re: Sachkundenachweis

Verfasst: Fr 16. Nov 2018, 12:11
von Lena
Hallo Lutz,
ist Bonnie dein erster Hund? Wenn nein, brauchst du den Sachkundeausweis nicht. Du müßtest nur nachweisen können, daß du vorher schon große Hunde gehalten hast.

Und ja, Mehrfachantworten sind möglich.

LG Lena

Re: Sachkundenachweis

Verfasst: Fr 16. Nov 2018, 12:50
von Anja1402
Hallo Lutz, ich denke, das kommt darauf am, in welchem Bundesland du den SKN ablegst. Oder meinst du mit Sachkundenachweis den Theorieteil der Begleithundeprüfung? Dort waren, wenn ich mich richtig erinnere, Mehrfachantworten möglich.

Viele Grüße
Anja

Re: Sachkundenachweis

Verfasst: Fr 16. Nov 2018, 13:24
von lutz
Hallo Lutz,

da Du schon Hunde hattest und auch ein Rauhaardackel dabei war der schon wissen musste wo es lang geht solltest Du den einfachen Sachkundenachweis eigentlich mit links machen können.
Wie Lena schon schrieb brauchst Du den ja gar nicht machen wenn Du schon in den letzten Jahren Hunde hattest bzw. in einigen Bundesländern sowieso nur für gefährliche Hunde.
In anderen Bundesländer gilt meines Wissens aber noch die 20/40 Regelung für einen Sachkundenachweis d.h. für Hunde über 20kg bzw.40cm Schulterhöhe.

Ich habe den Test mal aus Jux für diverse Bundesländer gemacht das ist wirklich nur für jemanden eventuell schwierig der von Hunden absolut keine Ahnung hat.
Aber wahrscheinlich meinst Du den Sachkundenachweis für die Begleithundeprüfung des KfT? Der bereitet aber auch keine Probleme oder Schwierigkeiten für einen Hundehalter mit etwas Erfahrung.

Viele Grüße von lutz mit Greta

Re: Sachkundenachweis

Verfasst: So 18. Nov 2018, 21:09
von LutzH
Hallo
Diese, nicht wirklich große, Hürde haben wir am Samstag gemeistert. Es ging um die Sachkundeprüfung zu BH.
Und die Fragen waren wieder andere und Mehrfachantworten nicht möglich.
Ich verstehe nur nicht warum offenbar jeder Verein sein eigenes Süppchen kocht. Man stelle sich mal vor die Fahrschulen in Bayern würden andere Fragen als die in Berlin verwenden 🤪

Re: Sachkundenachweis

Verfasst: Mo 19. Nov 2018, 09:51
von Bettina
Hallo Lutz,
LutzH hat geschrieben:
So 18. Nov 2018, 21:09
Man stelle sich mal vor die Fahrschulen in Bayern würden andere Fragen als die in Berlin verwenden
och, den Eindruck habe ich schon im Bereich Lübeck, daß man meinen könnte, Fahrlehrer hätten unterschiedlich geschult.....

Herzlichen Glückwunsch zur bestandenen BH.

Liebe Grüße
Bettina

Re: Sachkundenachweis

Verfasst: Mo 19. Nov 2018, 10:03
von Anja1402
Hallo Lutz, auch von mir herzlichen Glückwunsch zur bestandenen BH! Nun steht euch alles offen :dog_biggrin

Ich dachte zwar auch, dass die Fragen für den BH-Theorie-Teil vom VDH vorgegeben sind, aber anscheinend doch nicht :dog_unsure wir haben die BH 2014 gemacht und ich fand die Fragen, oder vielmehr die "richtigen" Antworten, vorsichtig ausgedrückt, bescheuert. Da sollte man auf die Frage: "Was darf man einem Hund niemals zu fressen geben?" ankreuzen: "Rohe Geflügelknochen", oder bei der Frage: "Was tun Sie, wenn Sie mit Ihrem Hund an der Leine spazierengehen und Ihnen ein freilaufender Hund entgegenkommt?" sollte die Antwort lauten: "Ich mache meinen Hund von der Leine und hoffe auf das Beste." (oder so ähnlich). Ziemlich überholte Ansichten :dog_nowink

Re: Sachkundenachweis

Verfasst: Mo 19. Nov 2018, 10:50
von mobbelzotze
Hallo zusammen,

Ja die Fragen bzw. die Anzworten zum theor. Teil zur BH sind teilweise total hirnrissig. "dem Schicksal seinen Lauf lassen" hab ich auch schon gelesen.
Wir hatten erst vor kurzem Prüfung auf unserem Platz und da unterhielt ich mich unter anderem mit dem LR über den Fragenkatalog.
Der ist wohl in sämtlichen Verbänden gleich, aber jeder Richter kann sich selbst die Fragen aussuchen. So hat er es jedenfalls gesagt.

VG
Anett :wave: