"Anerkannte Gebrauchs- oder Diensthunderasse"

Unterordnung, Fährte, Schutzdienst
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Amadeus
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"Anerkannte Gebrauchs- oder Diensthunderasse"

Beitrag von Amadeus » So 7. Feb 2010, 12:45

Man stößt oft auf den o.g. Begriff, ich habe ihn selber auch schon "weiter" verwendet.
Ich habe auch etwas recherchiert und Jahreszahlen in der Literatur gefunden, die sich auf das Jahr der Anerkennung beziehen, so z.B.:
- Boxer: Anerkennung als Rasse 1904, als Diensthunderasse 1924,
- Bouvier: Anerkennung als Rasse 1922, als Diensthunderasse 1980,
- Dobermann: Anerkennung als Rasse 1895, als Diensthunderasse ???,
- Hovawart: Anerkennung als Rasse 1937, als Diensthunderasse 1964,
- Rottweiler: Anerkennung als Rasse ???, als Diensthunderasse 1910.
Zahlen nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen, aber bitte ohne Gewähr für Richtigkeit.

Jetzt zu meinen Fragen:
- kennt jemand die entsprechenden Zahlen für den AT bzw. für die anderen nicht genannten Diensthunderassen?
- wer ist für diese Anerkennung zuständig? Eine staatliche Behörde (Zoll, Polizei), eine Institution aus dem Bereich des Hundewesens VDH/FCI oder wer?
- ist auch einmal die Aberkennung dieses "Statutes" als anerkannte Diensthunderasse denkbar?


Viele Grüße
Adonis
Zuletzt geändert von Amadeus am So 7. Feb 2010, 13:14, insgesamt 1-mal geändert.

Ole

Re: "Anerkannte Gebrauchs- oder Diensthunderasse"

Beitrag von Ole » So 7. Feb 2010, 13:14

Hallo Adonis,
ich denke, den Status "anerkannte Diensthunderasse" gibt es nicht. Mir ist er jedenfalls nicht bekannt.

Von der Polizei NRW kann ich sagen, dass dort alle Hunde verwendet werden, die bestimmte Aufgaben erledigen können.
Je nachdem, wozu man sie benötigt. Ich glaube, da gab es sogar mal einen Schweißhund.

Seit etwa 1985 züchtet die Polizei selbst Hunde. Welche Rasse wohl? Malinois. Sie sind halt zu allem zu gebrauchen.

Interessantes Thema.

Grüße
Detlef

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Konny
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Re: "Anerkannte Gebrauchs- oder Diensthunderasse"

Beitrag von Konny » So 7. Feb 2010, 14:10

Hy Detlef

Es stimmt keinesfalls, das die Polizei nur Malis züchtet.
Es werden zu fast 90 % DSH/Mali- Mixe gezüchtet, weil diese besser händelbar sind.
Die restlichen 10 % teilen sich auf in DSH und Malis, beide reinrassig(ohne Papiere, manchjmal aber auch mit).

Gruss Konny
Der Weg wächst im Gehen unter Deinen Füssen.
Auf wunderbare Weise entfaltet sich die Reise mit dem nächsten Schritt.
Frieder Gutscher

Boyar-vom-Drachenhort.de.tl

Ole

Re: "Anerkannte Gebrauchs- oder Diensthunderasse"

Beitrag von Ole » So 7. Feb 2010, 14:48

ja, Konny, ich meinte die Polizei in NRW.

Grüße
Detlef

GabyP
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Re: "Anerkannte Gebrauchs- oder Diensthunderasse"

Beitrag von GabyP » So 7. Feb 2010, 19:46

Hallo, Amadeus,

die genaue Jahreszahl habe ich gerade nicht im Kopf, aber der Airedale war der erste und jahrzehntelang der einzige "Ausländer" unter den "Gebrauchshunderassen" - und @all: eine Art "Anerkennung" gab/gibt es schon.
Als ich meinen ersten Airedale SchH führte, gab es 7 "anerkannte" Rassen.

Viele Grüße

GabyP

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lutz
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Re: "Anerkannte Gebrauchs- oder Diensthunderasse"

Beitrag von lutz » So 7. Feb 2010, 20:33

Hallo Adonis,

von allen Gebrauchshunden war der Airedaleterrier in Deutschland der erste Diensthund der Polizei.
Vorher hatte er sich schonbei den Boxeraufständen in China und beim Militär bewährt.
Genaue Zahlen gibt es über alles. Wenn ich darüber in meiner Literatur stolpere werde ich es nachtragen, wenn es nicht schon vorher jemand macht.

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Re: "Anerkannte Gebrauchs- oder Diensthunderasse"

Beitrag von lutz » Mo 8. Feb 2010, 10:54

Hallo Adonis,

bisher bin ich auf einen Satz in der Literatur (Terrier-Kompendium vom KfT) gestoßen dass der Airedale im Jahre 1911 mit zu den 3 Gründungsrassen der Deutschen Gebrauchshundevereinigung gehörte.
Welches die anderen beiden Rassen waren steht dort leider nicht, aber der Deutsche Schäferhund war es definitiv nicht und stieß erst später dazu.

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Freddy

Re: "Anerkannte Gebrauchs- oder Diensthunderasse"

Beitrag von Freddy » Mo 8. Feb 2010, 11:58

Hallo zusammen, Hallo Adonis,


die von Dir genannten Rassen gehören alle,nach Manfred Müller, zu den sogenannten Schutzhunderassen, und sind gleichzeitig eine Unterabteilung der Gebrauchshunderassen. Weiterhin werden sie, teilweise synonym, auch als "Diensthunde" oder "Polizeihunde" bezeichnet. Wobei ich in die Richtung tendiere, unabhängig von der Rasse, Hunde die z.B. bei Polizei oder Zoll eingesetzt werden als Diensthunde zu bezeichnen. Das müssen ja keine Schutzhundrassen sein, der Bluthund (aus der Jagdgebrauchshundegruppe) z.B. wird als Mantrailer bei der Polizei in der Schweiz eingesetzt.

In den 80er Jahren galten folgende Rassen ( lt. M. Müller) als Schutzhunde:

-Airedale Terrier , seid 1894 anerkannte Rasse, seid 1911 "Gebrauchshund"(Danke Lutz)
-Boxer
-Deutscher Schäferhund
-Dobermann
-Hovawart
-Riesenschnauzer
-Rottweiler

Später kamen noch dazu:

-Beauceron.
-Belgische Schäferhunde ( u.a. Malinois),
-Bouvier des Flandres


Die Schutzhunderassen sind eine Untergruppe der "Gebrauchshunderassen".
Zu den Gebrauchshunden werden aber oft auch andere Hunderassen gezählt, die für eine Verwendung als Gebrauchshund geeignet sind: Beispielsweise Jagdhunde, Hütehunde oder Sevicehunde ( Rettungshunde, Blindenführhunde usw.).

Es gibt aber auch abweichende Sichtweisen, die Begriffe werden z.T. unterschiedlich verwendet, und auch bei den "anerkannten Rassen" gibt es auch differierende Meinungen.

LG
Freddy

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Re: "Anerkannte Gebrauchs- oder Diensthunderasse"

Beitrag von Stefan K. » Di 9. Feb 2010, 09:11

Einmal ketzerisch gefragt:

Was nützt das Prädikat "Anerkannte Gebrauchs- oder Diensthunderasse" eigendlich? Ich könnte mir nur einige Steuerrechtliche Vorteile vorstellen...

Gruß, Stefan(der seinen Steuerbescheid um den Faktor "Benny" erweitern wird, und Steuervorteil Benny
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Re: "Anerkannte Gebrauchs- oder Diensthunderasse"

Beitrag von lutz » Di 9. Feb 2010, 10:42

Hallo Stefan und AT-Freunde,

bei uns gab es für unseren ersten Airedale vor 50 Jahren tatsächchlich eine Hundesteuerermäßigung weil mein Vater einen kleineren mittelständischen Betrieb am Haus hatte, und der AT offiziell als Wachhund galt.
Voraussetzung für die Anerkennung war allerdings die Schutzhundprüfung, allein dass wir uns einen Gebrauchshund hielten genügte nicht für die Hundesteuerermäßigung. Diese Ausbildung zum Schh.H. 1 hatte ich damals mit unserem AT hauptsächlich auf Wunsch meines Vaters gemacht.

Viele Grüße von lutz mit Joker
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