neue Gebührenordnung

Themen rund um das Zuchtwesen
GabyP
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Re: neue Gebührenordnung

Beitrag von GabyP » So 4. Jul 2010, 20:34

Info:

Die Einnahmen im Bereich Zucht sind geringer als die Ausgaben. Dabei ist zu berücksichtigen, daß Personal- und Sach-/Betriebskosten des KfT anteilig auf die verschiedenen Bereiche umgelegt werden. Die Einnahmen im Bereich Zucht sind gegenüber 2008 zurückgegangen, genauso wie Zinserträge, Mitgliedsbeiträge, Zeitungsverkauf, Inserate, während Einnahmen aus Ausstellungen und Internet gestiegen sind. Personalkosten sind gestiegen, es ist angekündigt, daß sie im nächsten Jahr wieder sinken werden. Im Ber4eich Zucht ist 2009 ein Minus von 76000.- entstanden, bei der Zeitung eines von 39000.-, der Verein (Mitglieder- und sonstige Vereinsbereiche) hat ein Plus von 28000.-, Gesamtminus 73000.-.

Der Verein hat mehr nichtzüchtende Mitglieder als Züchter.

Für einen z.T. einzig zuchtbuchführenden Verein ist natürlich der Bereich "Zucht" ein sehr großer Bereich innerhalb des KfT.

Seit Jahren bemängelt die Wirtschaftprüfung die beiden Minusbereiche Zucht und Zeitung.

Rücklagen für Prozesse: es klagen sich ausgeschlossene oder mit Zuchtverbot belegte Züchter wieder in den Verein; Verfahren sind anhängig, Ausgang ungewiß. Das liegt nicht am KfT, sondern an der Rechtsprechung (sh. Stärkung der Dissidenz gegenüber dem VDH).

Viele Grüße

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kenzo
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Re: neue Gebührenordnung

Beitrag von kenzo » So 4. Jul 2010, 21:54

Hallo Gaby,

danke für Deinen Beitrag. Jetzt ist es auch mir klar, wofür der KfT Rücklagen für Prozesse bilden muss.

@all:
War Freitag Abend auf dem SV-Hupla. Ein Eintrag ins Zuchtbuch und die damit verbundene Ahnentafel kostet in diesem Verein laut SV/ Züchter € 35. Da sind wir auch mit der neuen Gebührenordnung beim KfT immer noch gut bedient.

Bleibt zu hoffen, dass nicht noch mehr Prozesse gegen den Verband geführt werden, die dann zu Kosten führen die zwangsläufig auf alles umgelegt werden müssen.

Einen schönen Sonntag Abend noch wünschen
Uli mit Kenzo und Kiwi
Es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird!

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Re: neue Gebührenordnung

Beitrag von GabyP » Mo 5. Jul 2010, 08:11

Nochmal Info:

(alles VDH-Vereine)

Dobermann Verein: 50.- je Ahnentafel

Rottweiler (ADRK): Bestätigung Champion 36.-, Deckschein 30,80, Meldegebühr Zuchttauglichkeitsprüfung 51,50

Boxer Klub: Zuchtbucheintragung 21.- + Ahnentafel 16.-, Eintrag "Kör-" oder "Leistungszucht" 10.- (Eintrag Kör- und Leistungszucht kostenlos), Jugendsiegertitel 50.-

Malinois DMC: Wurfgeld einschließlich Ahnentafel 100.-, Leistungsurkunde 15.-, Leistungsurkunde für DKBS 12.-, Eintrag "Körzucht" 30.-

Belgier DKBS: Zwingererstabnahme 155.-, Wurfgeld incl. Ahnentafel 52.- + 5.- Solidarkasse, Zuchtbuch (Pflichtabnahme) 13.-

airenois
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Re: neue Gebührenordnung

Beitrag von airenois » Mo 5. Jul 2010, 12:08

Hallo Zusammen,

gegen eine Erhöhung der Gebührenordnung spricht aus meiner Sicht generell nichts. Wenn sie aber erforderlich wird,
weil der KfT unnötige Verluste einfährt, dann ist das nicht okay. Nach meinem Wissenstand gibt es Prozesse, die die
Mitglieder gegen den KfT vor Gericht gewonnen haben und trotdem legt der KfT Berufung gegen die Urteile ein.
Wenn in der Berufung dann auch wieder verloren wird..... sind die Kosten für den KfT noch höher....

Die Fragen werden sicherlich auf der MV 2010 gestellt werden. Ich fahre dieses Jahr das erstemal dort hin und
bin schon ganz gespannt auf dieses Ereignis....

Gruß
Nicole
Lieben Gruß Nicole & Ennox und Erle

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Re: neue Gebührenordnung

Beitrag von GabyP » Mo 5. Jul 2010, 14:32

Hallo,

... wenn ein wegen Tierquälerei vom Veterinäramt mit Halte- und Zuchtverbot bedachter Mensch - bei noch anhängigem Verwaltungsgerichtsverfahren - sich in den KfT wieder reinklagen will und in der 1. Instanz gewinnen sollte, dann erwarte ich von diesem Verein, daß er in die nächste Instanz geht!

Auch auf die Gefahr hin, wieder den Prozeß zu verlieren.

Viele Grüße

Artus

Re: neue Gebührenordnung

Beitrag von Artus » Di 6. Jul 2010, 00:07

Hallo Gaby,
GabyP:..wenn ein wegen Tierquälerei vom Veterinäramt mit Halte- und Zuchtverbot bedachter Mensch bei noch anhängigem Verwaltungsgerichtsverfahren - sich in den KfT wieder reinklagen will
Da muss ich Dir uneingeschränkt Recht geben. Ein Mitglied, dass wegen Tierquälerei tatsächlich ein Halte- und Zuchtverbot vom Veterinäramt erhalten hat, sollte nicht Mitglied des KfT sein.

Auf der anderen Seite sollten solche Behauptungen nach meiner persönlichen Meinung nur öffentlich geäußert werden, wenn man auch über die entsprechenden und belegbaren Beweise zum Tatbestand verfügt. Das ist harter Tobak. Wurde auf irgendeiner Versammlung vom Vorstand über eine derartige Angelegenheit berichtet? Oder wurden Urteile im Vereinsheft oder an anderer Stelle veröffentlicht?
GabyP: und in der 1. Instanz gewinnen sollte, dann erwarte ich von diesem Verein, daß er in die nächste Instanz geht!
Auch auf die Gefahr hin, wieder den Prozeß zu verlieren
.

So einen Fall wird der Klub für Terrier aber auch nicht verlieren. Wenn ein Mitglied rechtskräftig wegen Tierquälerei verurteilt wurde und entsprechend mit einem Halte- und Zuchtverbot belegt wurde. Einfacher kann doch meines Erachtens der Klub ein Verfahren nicht gewinnen, wenn im Vorfeld schon das entsprechende Urteil vorliegt.

Der Klub für Terrier hat die Rückstellung gegenüber dem Vorjahr um 10.800,-- € auf 59.200,-- € erhöht. Laut Bilanz 2009 -Terrier 05-2010- Seite 30 betrifft der Anstieg vor allem eine Rückstellung für eine ungewisse Verbindlichkeit im Rahmen eines Prozesses mit einem Mitglied.

Nur wenn der Klub für Terrier einen Prozess verliert, muss er die Kosten für dieses Verfahren tragen, und auf so einen Fall scheint sich der KfT finanziell vorzubereiten.
Dein Posting über eine Mitglied, dem Tierquälerei nachgewiesen wurde, kann daher nach meiner Einstellung mit der Rücklage für einen Prozess nicht im Zusammenhang stehen.

LG Rosi

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Re: neue Gebührenordnung

Beitrag von kenzo » Di 6. Jul 2010, 09:21

Guten Morgen Artus,

gut das es Telefon gibt. Ich habe soeben mit Frau Schumacher, KfT telefoniert.

Deine Thesen treffen nicht zu, sondern basierten allemals auf Vermutungen.

Fakt ist, dass Gaby's Statement zu 100% zutrifft.

Jetzt kann ich auch Deine Geheimnistuerei und Nichtbereitschaft zu einer Antwort auf meine Fragen verstehen.

Gruß
Uli
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Uschi

Re: neue Gebührenordnung

Beitrag von Uschi » Di 6. Jul 2010, 10:16

Hallo Uli,

ich kann keine Geheimniskrämerei in Rosis Beiträgen lesen, wirklich nicht.


Wenn Du jetzt mehr weißt, nach Deinem Telefonat, dann klär uns doch bitte auf.



Liebe Grüße
Uschi

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Re: neue Gebührenordnung

Beitrag von kenzo » Di 6. Jul 2010, 11:37

Hallo zusammen, hallo Uschi,

es handelt sich um den von Gaby geschilderten Fall.

Der Fall spielte in Bayern. Ich erhielt seinerzeit Schilderungen von verschiedenen damit involvierten Menschen. Die Schilderungen waren grausam.

Ich bitte um Verständnis, dass ich das hier nicht breittreten werde.

Gruß
Uli
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Re: neue Gebührenordnung

Beitrag von GabyP » Di 6. Jul 2010, 16:48

Hallo,

1. sind die Verfahren anhängig - d.h., der Vorstand tut sehr gut daran, sich nicht dazu zu äußern, sonst hätte er den nächsten Prozeß am Hals

2. will ich auch nicht verklagt werden, deshalb schreibe ich im Konjunktiv

3. täte ein Blick in die Rechtsprechung gut - wann wäre je ein Tierquäler zu einer verdienten Strafe verurteilt worden?

4. ist dem "normalen" Amtsrichter die Vereinssatzung völlig egal, er wird dem Verein in keiner Weise ein "Hausrecht" zusprechen, wonach dieser Verein sich seine Mitglieder quasi selber aussuchen darf

5. sind bei meinem genannten "Beispiel" auch evtl. Schadensersatzforderungen zu berücksichtigen - was wäre, wenn ein solcher Züchter den KfT auf Ersatz der wegen Zuchtverbot entgangenen Welpengelder verklagt???

6. schrieb ich deutlich erkennbar von "anhängigen" Verfahren, d.h. es gibt kein rechtskräftiges Urteil; ich würde aber trotzdem nicht wollen, daß so jemand unter der Flagge KfT/VDH züchtet!

7. wie war das: auf hoher See und vor Gericht ...

8. ist das alles Wirklichkeit ...

Viele Grüße

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